Mit Familienzuwachs kündigen sich turbulente Zeiten an. Eine Frage, mit der man sich rechtzeitig auseinandersetzten sollte, betrifft die Länge der Karenzzeit. Allerdings ist in dem vorherrschenden Fall weniger mehr, denn wer sich den Luxus leisten will, so lange wie möglich aus dem Arbeitsprozess auszuscheiden und zu Hause bei den Kindern zu bleiben, muss mit finanziellen Einbußen rechnen. Während der Karenz gilt ein bestehendes Arbeitsverhältnis des jeweiligen Elternteils als ruhend, rechtlich ist der Arbeitsplatz jedoch gesichert. Die Sozialversicherung für den sich in Karenz befindlichen Elternteil bleibt aufrecht, die Beitrags- und Bemessungsgrundlage für die Pensionsversicherung beläuft sich derzeit monatlich auf rund EUR 1.530. Für beide Elternteile besteht die Möglichkeit, sich zweimal bei der Inanspruchnahme der Karenz abzuwechseln, wobei eine Karenzperiode mindestens zwei Monate dauern muss.
Auch Männer sind gefragt: die Väterkarenz
In Österreich besteht auch für Väter die Möglichkeit, Karenzzeit für die Kindererziehung in Anspruch zu nehmen, mit einem Männeranteil von drei bis fünf Prozent ist dieser Sektor allerdings noch deutlich ausbaufähig. Anreize, um beide Elternteile in die Karenz einzubeziehen, werden nach und nach geschaffen: Neben dem (unbezahlten) Papamonat für junge Väter besteht bei den derzeitigen Karenzvarianten die Möglichkeit einer Verlängerung der Bezugsdauer unter der Voraussetzung, dass der zweite Elternteil sich mit mindestens 20 Prozent der Gesamtzeit an der Karenz beteiligt.
Die vier Pauschalvarianten des Kinderbetreuungsgeldes
Variante 30 plus 6
Die derzeit längste Bezugsvariante des Kinderbetreuungsgeldes beträgt dreißig Monate, bei Inanspruchnahme der Karenz durch den zweiten Elternteil für mindestens sechs Monate verlängert sich die die Bezugsdauer bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes. Bei dieser Variante beträgt das Kinderbetreuungsgeld monatlich rund 436 Euro.
Variante 20 plus 4
Bei dieser Variante steht den Eltern ein monatliches Kinderbetreuungsgeld von rund 624 Euro zur Verfügung, die maximale Bezugsdauer beläuft sich auf zwei Jahre, Voraussetzung ist allerdings die Inanspruchnahme der Karenz vom zweiten Elternteil für mindestens vier Monate.
Variante 15 plus 3
Monatlich rund 800 Euro stehen den Eltern, die sich für Variante drei entschieden haben, zu, die Dauer dieser Variante beträgt maximal achtzehn Monate bei einer mindestens dreimonatigen Inanspruchnahme der Karenz durch den zweiten Elternteil.
Variante 12 plus 2
Die mit rund 1000 Euro monatlich am höchsten entlohnte aber auch kürzeste Karenzvariante dauert maximal vierzehn Monate, Voraussetzung für die Höchstdauer ist, wie auch bei den restlichen Varianten, die Beteiligung des zweiten Elternteils mit hier mindestens zwei Monate.
Die einkommensabhängige Variante
Eine finanzielle Alternative zu den vier Pauschalvarianten bietet die einkommensabhängige Variante 12 plus 2 des Kinderbetreuungsgeldes, im Zuge derer mindestens 80 Prozent der Letzteinkünfte, jedoch maximal 2000 Euro monatlich ausbezahlt werden. Zeitlich entspricht diese Variante mit einer Dauer von längstens vierzehn Monaten der kürzesten der vier Pauschalvarianten.
Quelle:
Österreichisches Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
