
- Das Dienstgebäude des KBA in Flensburg - Harald Rossa
Die Nennung des Namens Flensburg genügt und die meisten Bewohner der Bundesrepublik Deutschland denken an ein Punktekonto im Verkehrszentralregister, das meist Verkehrssünderkartei genannt wird, beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Und die magische Zahl 18 lässt auch sofort an das Punktekonto denken.
Das Kraftfahrt-Bundesamt
Seit 1952 ist das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg angesiedelt. Seit der Wiedervereinigung gehört auch eine Außenstelle in Dresden zu dieser Behörde.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist eine Bundesoberbehörde und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nachgeordnet. Es versteht sicht als Sachwalter der Verkehrssicherheit. Es führt zentrale Register und erstellt aus diesen Statistiken. Das Amt ist aktiver und kompetenter Partner im Typgenehmigungsverfahren für Fahrzeuge und Fahrzeugteile und kümmert sich um die Produktsicherheit im Straßenverkehr.
Zentral beim Kraftfahrt-Bundesamt werden geführt:
- Zentrales Fahrzeugregister
- Verkehrszentralregister und Punktekonten
- Zentrales Fahrerlaubnisregister
- Zentrals Kontrollgerätekartenregister
Das Fahrzeugregister
Hier werden alle in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge mit ihren Fahrgestellnummern und polizeilichen Kennzeichen erfasst. Damit können Polizei und Straßenverkehrsämter schnell und unkompliziert die Fahrzeughalter feststellen, wenn sie mit diesem Kontakt aufnehmen müssen oder wollen.
Außerdem kann die Autoindustrie mit diesem Datenbestand die Besitzer ihrer Fahrzeuge ausfindig machen. Das ist dann wichtig, wenn im Zuge einer Rückrufaktion alle Halter bestimmter Fahrzeuge benachrichtigt werden. Schließlich ist ja seit der Auslieferung ein Weiterverkauf möglich und der Hersteller kennt den derzeitigen Fahrzeugbesitzer nicht.
Das Verkehrszentralregister
Im Verkehrszentralregister werden seit Jahresanfang 1958 im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer registriert. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst. Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis trifft nicht das KBA, sondern die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Im Verkehrszentralregister werden vor allem rechtskräftige oder bestandskräftige Entscheidungen aus drei Quellen erfasst:
- Die etwa 650 deutschen Fahrerlaubnisbehörden melden, wenn sie Fahrerlaubnisse versagen, entziehen oder neu erteilen oder weitere Maßnahmen nach dem Punktsystem einleiten oder anordnen.
- Alle deutschen Bußgeldbehörden, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von mindestens 40 Euro oder einem Fahrverbot ahnden, melden diesen Tatbestand nach Flensburg.
- Gleiches tun alle deutschen Gerichte, die eine Verurteilung wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr aussprechen.
Die im Verkehrszentralregister eingetragenen Entscheidungen werden seit 1974 nach Art und Schwere gewichtet, bepunktet und nach festgelegten Regeln gelöscht. Beim Erreichen gewisser Punktzahlen wird das für den Verkehrssünder zuständige Straßenverkehrsamt vom Kraftfahrt-Bundesamt unterrichtet. Diese Behörden leiten dann folgende Maßnahmen ein:
- Bei 8-13 Punkten gibt es eine Verwarnung mit dem Hinweis, dass die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar das Punktekonto positiv beeinflussen kann.
- Mit 14 oder mehr Punkten wird dann das Aufbauseminar zur Pflicht. Wurde dies schon besucht, dann ist die freiwillige verkehrspsychologische Beratung das Mittel der Wahl.
- Und bei 18 Punkten ist Schluss mit Lustig, die Fahrerlaubnis wird eingezogen.
Es ist also so, dass hier nur zentral die kleinen und großen Sünden der Verkehrsteilnehmer gesammelt werden. Übrigens nicht nur von Führerscheinbesitzern. Auch Radler oder Fußgänger können als Verkehrteilnehmer auffällig werden. Das Verkehrszentralregister ist also der Bote, dem oft die Schuld für schlechte Nachrichten in die Schuhe geschoben wird. Auslöser dieser Nachrichten ist aber der Betroffene selbst.
Fahrerlaubnisregister
Hier werden alle erteilten Fahrerlaubnisse registriert. Das ist für Verkehrsteilnehmer sehr hilfreich, wenn sie mal wieder ohne Papiere unterwegs sind. So kann die Polizei schnell feststellen, ob der kontrollierte Lenker eine gültige Fahrerlaubnis hat. Oder ob er seinen fahrbaren Untersatz auf der Stelle stehen lassen muss.
Kontrollgerätekartenregister
Mit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes für Nutzfahrzeuge in der EU ist das Kraftfahrt-Bundesamt für die Führung des Zentralen Kontrollgerätkartenregisters über alle ausgegebenen Karten sowie die Verbindung mit den Registern der anderen teilnehmenden Staaten zuständig
Weitere Aufgaben
Aber das Kraftfahrt-Bundesamt macht noch viel mehr. Es ist Garant für die Einhaltung von Mindeststandards bei Sicherheit und Umweltschutz und deshalb wesentlicher Partner beim Typengenehmigungsverfahren und publiziert die Ergebnisse, z.B. die Verbrauchs- und Emissionswerte nach den geltenden Messvorschriften.
Wissenschaftliche Untersuchungen rund um den Straßenverkehr gehören ebenso zum Programm der Behörde, bei der sehr oft die Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Straßenwesen gepflegt wird. Das Thema „Mensch im Straßenverkehr“ ist derzeit auf der Tagesordnung. Laufende Projekte sind das „Begleitete Fahren ab 17“ und „Alterstypisches Verkehrsrisiko“.
Im KBA-Shop sind die Ergebnisse der Flensburger Verkehrsstatistiker zu beziehen.
Die Geschichte der Behörde
Schon 1910 wurde im Polizeipräsidium in Berlin eine „Sammelstelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen“ eingerichtet. Sie erfasste vor allem Entziehungen und Versagungen von Fahrerlaubnissen. Ab 1945 befand sich diese Stelle in Bielefeld.
1934 kam die „Sammelstelle für Nachrichten über Kraftfahrzeuge“ dazu. Auch sie wurde im Polizeipräsidium in Berlin geführt und erfasste alle zugelassenen Kraftfahrzeuge. Ab 1945 befand sich diese Behörde zunächst in Peine und ab 1946 in Bielefeld.
Seit 1937 gab es die „Reichsstelle für Typprüfung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen“. Einheitliche Begutachtungen für Serienfahrzeuge Fahrzeugteile waren die Aufgabe. Damit wurden einheitliche Sicherheitsstandards umgesetzt. Die Reichsstelle war dem Reichsverkehrsminister unterstellt.
Diese drei Behörden arbeiteten unabhängig voneinander, bis sie mit der Gründung des Kraftfahrt-Bundesamtes durch das „Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes“ vom 4. August 1951 unter einem Dach vereinigt wurden. 1952 wurde das Amt von Bielefeld nach Flensburg verlegt, um in der durch Flüchtlinge stark belasteten Stadt Arbeitsplätze zu schaffen.
Nach der Wende wurde dem Kraftfahrt-Bundesamt das Kraftfahrzeugtechnische Amt der DDR zugeordnet.
