
- Arbeitsmarktpolitik - Dr. Klaus-Uwe Gerhardt
Das 1969 eingeführte Arbeitsförderungsgesetz (AFG) sollte die bundesdeutsche Arbeitsmarktpolitik grundlegend neu ordnen. Mit dem Arbeitsförderungsgesetz sollte in Deutschland erstmals eine aktive Arbeitsmarktpolitik etabliert werden.
Verstanden als Teil der Wirtschafts- und Sozialpolitik wurde mit dem Arbeitsförderungsgesetz die Idee eines vorbeugenden Schutzes implementiert, der im Gegensatz zu dem bis dahin eher nachsorgend konzipierten Versicherungsgedanken stand.
Die Arbeitsmarktpolitik als Teil der Beschäftigungspolitik
Grundsätzlich ist die Arbeitsmarktpolitik Teil einer allgemeinen Beschäftigungspolitik, die auf die Herstellung von Vollbeschäftigungsbedingungen abzielt. Die Arbeitsmarktpolitik soll helfen, konjunkturelle, friktionelle, saisonelle und auch strukturelle Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Dabei ist sie selbstverständlich auf begleitende wirtschafts-, struktur- sowie bildungspolitische Maßnahmen angewiesen.
Insgesamt erhofft man sich von der Arbeitsmarktpolitik eine verbesserte Performanz der Arbeitsmärkte.
Schwerpunkte aktiver Arbeitsmarktpolitik
Auch wenn vor 40 Jahren die berufliche Bildung einen Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik ausmachen sollte, so haben sich in den vergangenen Jahren die Schwerpunkte der aktiven Arbeitsmarktpolitik in eine andere Richtung verschoben. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest eine Analyse zum Jubiläum des Arbeitsförderungsgesetzes.
Statt die Qualifikation von Arbeitslosen zu schützen und zu verbessern, ist das Ziel seit dem Jahr 2002 eher die Vermittlung irgendeiner Arbeit, so Claudia Bogedan, Arbeitsmarktexpertin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.
Nach den Ergebnissen der Studie "40 Jahre aktive Arbeitsmarktpolitik in Deutschland - Beitrag zu einer Bilanz" bleibt die aktive Arbeitsmarktpolitik in Deutschland daher weit unter ihren Möglichkeiten, nicht zuletzt, weil dafür deutlich weniger Geld aufgewendet wird als in einigen Nachbarländern.
Instrumente einer aktiven Arbeitsmarktpolitik
Nach den Ergebnissen der Studie setzte die Bundesanstalt für Arbeit Anfang der 70er Jahre den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit noch auf Fortbildung und Umschulung. Die Arbeitsämter gaben 1971 dafür doppelt so viel aus wie für das gezahlte Arbeitslosengeld. Der Anteil an den Gesamtausgaben für Arbeitsmarktpolitik lag zeitweilig bei mehr als 30 Prozent.
Grundlage für diese Qualifikationsoffensive war das neue Arbeitsförderungsgesetz, das eine aktive Arbeitsmarktpolitik etablierte. Das Ziel bestand ganz klar darin, vorbeugend Beschäftigungschancen zu erhöhen. Die Bildungsangebote erreichten daher anfangs längst nicht nur Arbeitslose: 1973 waren nicht einmal sechs Prozent der Teilnehmer ohne Arbeit. In den kommenden Jahren erhöhte sich dieser Anteil aber relativen schnell, als nach der Ölkrise die Arbeitslosigkeit sprunghaft stieg: 1975 waren es 31 Prozent, Mitte der 90er Jahre schon 95 Prozent.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Seit Ende der 70er Jahre wurden dann Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen als Instrument der Arbeitsmarktpolitik zunehmend populär. Allerdings führte dieses Instrument der Arbeitspolitik nur selten zurück in ein normales Beschäftigungsverhältnis.
In den letzten Jahren floss dann nach den Ergebnissen der Studie zunehmend mehr Geld in die Förderung von Selbstständigkeit, die Dienste externer Arbeitsvermittler, Lohnkostenzuschüsse sowie die sogenannten Ein-Euro-Jobs.
Ursprüngliche Instrumente des Arbeitsförderungsgesetzes
Heute - 40 Jahre nach Inkrafttreten des Arbeitsförderungsgesetzes - empfehlen die WZB-Forscher, sich wieder stärker auf die ursprünglichen Instrumente des Arbeitsförderungsgesetzes zu konzentrieren und die berufliche Weiterbildung wieder zum Kern aktiver Arbeitsmarktpolitik zu machen.
Auf den Seiten der Hans Böckler Stiftung stehen die vollständigen Studienergebnisse zur Arbeitsmarktpolitik in Deutschland zum Download zur Verfügung.
