Vor allem junge freiberufliche Journalisten sollten zu Beginn ihrer Tätigkeit auf fünf Dinge achten, um ihren Gewinn zu steigern. Der Zeitaufwand für VG Wort, VG Bild-Kunst, Umsatzsteuer, Künstlersozialkasse und Gründungszuschuss ist dabei im Vergleich zum Nutzen bzw. Gewinn nur sehr gering. Aber auch "alte Hasen" verschenken vor allem bei den Verwertungsgesellschaften oft Geld, das ihnen zusteht.
Unabhängig in die Selbstständigkeit: Der Gründungszuschuss - Hilfe vom Staat
Der Gründungszuschuss hat 2007 die Ich-AG und das Überrückungsgeld abgelöst. Der Antrag muss vor Beginn der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der für den Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Die Gesamtförderung beträgt maximal 15 Monate und ist in zwei Phasen gegliedert: Neun Monate gibt es einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes, plus 300 Euro. Sechs weitere Monate werden nach Antragstellung 300 Euro gezahlt. Das Geld ist eine staatliche Subvention und braucht nicht zurückgezahlt werden.
Geld sparen mit der Künstlersozialkasse (KSK)
Freiberufler erhalten bei der Künstlersozialkasse (KSK) günstigere Beitragssätze in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Die Leistungen bleiben gleich. Wichtigste Voraussetzung für den Beitritt in die Künstlersozialkasse ist die selbständige Arbeit. Dieser Bereich wird von den Mitarbeitern sehr genau geprüft. Grund dafür ist die zunehmende Scheinselbständigkeit vor allem bei Journalisten, die als Pauschalisten das ganze Jahr über oft die gleiche Arbeit wie ihre fest angestellten Kollegen ausüben. Grundlage für die Unterstützung der Freelancer ist das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) von 1983. Die Künstlersozialkasse ist eine Abteilung der Unfallkasse des Bundes mit Sitz in Wilhelmshaven.
VG Wort und VG Bild-Kunst
Journalisten und Autoren erhalten bei der VG Wort und VG Bild-Kunst Geld für die Zweitnutzung ihrer Texte und Fotos. Viele Freiberufler kassieren selbstverständlich das Honorar für einen gedruckten Artikel oder für ein veröffentlichtes Foto, für die Zweitnutzung machen sie ihre Rechte jedoch häufig nicht geltend. Die Verwertungsgesellschaften vertreten sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte als Urheber. Mitglieder erhalten jährlich die anteiligen Tantiemen ausgezahlt. Wer Gelder aus der Zweitnutzung kassieren möchte, muss mit der Verwertungsgesellschaft einen Wahrnehmungsvertrag abschließen. Darin beauftragt der Autor die VG, seine Rechte als Urheber wahrzunehmen - die Mitgliedschaft ist kostenlos.
Freiwillig Umsatzsteuer zahlen
Wer sich beim Finanzamt bereit erklärt, freiwillig Umsatzsteuer zu zahlen, kann auf seine Rechnungen 7 Prozent Mehrwertsteuer verlangen. Journalisten sind berechtigt, ihre Umsatzsteuer nach allgemeinen Durchschnittssätzen zu berechnen - mühsames Sammeln von einzelnen Belegen ist deshalb nicht notwendig. Sie können automatisch 2,2 Prozent ihrer verlangten Mehrwertsteuer einbehalten und brauchen nur 4,8 Prozent an das Finanzamt abführen, egal ob sie sich beispielsweise Arbeitsmaterialien angeschafft haben oder nicht. Die Umsatzsteuer-Abrechnungen für das Finanzamt werden ganz einfach über das Internet-Portal Elster abgegeben.
