Es soll bisweilen komplizierter sein als die Entschlüsselung des menschlichen Erbgutes: das deutsche Steuerrecht. Und was mit dem Ziel der Vereinfachung daherkommt, wird diesem nur selten gerecht. Im Januar 2009 tritt die Abgeltungsteuer in Kraft. Doch was es damit auf sich hat, wissen laut repräsentativer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag der Westdeutschen Genossenschafts-Zentralbank (WGZ) nur wenige Bürger.
Komplizierter als das menschliche Erbgut?
Das menschliche Erbgut ist seit Jahren entschlüsselt, das deutsche Steuerrecht ist es noch nicht“, sagt Professor Thomas Dommermuth, Dozent für Steuerrecht an der Fachhochschule Amberg-Weiden und Gründer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung im bayrischen Schwabach. Grundsätzlich bringe der Systemwechsel Vereinfachungen, weniger Bürokratie, weniger Steuerformulare. Der Steuerabzug wird direkt von der Bank vorgenommen und ans Finanzsamt abgeführt.
Halbeinkünfteverfahren für Dividenden entfällt
Die Abgeltungsteuer betrifft fast alle Kapitalanlagen und alle Anleger. Steuerfrei bleiben Einnahmen, die unterhalb des Sparerfreibetrages, der dann Sparer-Pauschbetrag heißt, von 801 Euro für Ledige bzw. 1602 Euro für Verheirate liegen. Darunter fallen künftig aber nicht nur Zins- und Dividendeneinnahmen, sondern auch realisierte Kursgewinne. Ebenso entfällt das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden, die künftig auch mit dem einheitlichen Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent und nicht mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden. Auch die einjährige Haltefrist, nach der Veräußerungs- oder Rückgabegewinne steuerfrei sind, fällt für Geldanlagen ab 2009 weg. „Gravierende Auswirkungen lassen sich größtenteils vermeiden. Das schafft aber nur, wer sich umfassend informiert und frühzeitig handelt“, sagt Markus C. Zschaber, der mit seinem Ratgeber „Abgeltungsteuer – na und!“ detailliert über mögliche Fallstricke und Optimierungschancen, aber auch über Ziele der Abgeltungsteuer informiert: Mit ihrer Einführung werde „eine Ungleichbehandlung einzelner Geldanlagen vermieden. Anleger können unabhängig von der steuerlichen Wirkung entscheiden, in welcher Form sie ihr Geld investieren möchten. Sie versteuern alle Kapitaleinkünfte einheitlich mit dem gleichen Prozentsatz.“
Veranlagungsoption bleibt
Zschaber zeigt Chancen und Regelungen auf, damit Anleger sich mit der neuen Steuer zurechtfinden. Alle Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne sind ab 2009 mit einem Steuersatz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu versteuern. Aber, so Zschaber: „Als Anleger und Sparer können Sie noch viel tun, um der ungeliebten Steuer zu entgehen – oder von ihr zu profitieren, wenn sie niedriger liegt als das, was sie nach dem derzeitigen Steuersystem zahlen müssen.“ So besteht weiterhin die Möglichkeit, sich zur Einkommensteuer veranlagen zu lassen. Denn die so genannte Veranlagungsoption macht dann Sinn, wenn Steuerzahler tatsächlich weniger als 25 Prozent Steuern auf das Kapitalvermögen zahlen, wie es bei geringen Einkommen meist der Fall ist. Diese Anleger könnten dann ihren unter 25 Prozent liegenden persönlichen Steuersatz geltend machen. Und wer mit Riester-Sparplänen für das Alter vorsorgt, ist von der neuen Regelung nicht betroffen. Hier gilt die nachgelagerte Besteuerung bei Auszahlung zum persönlichen Steuersatz.
Markus C. Zschaber: Abgeltungsteuer - na und! FinanzBuch Verlag, München 2008, ISBN 978-3- 89879-389-6, 162 Seiten, 19,90 Euro
Bitte beachten Sie, dass ein Suite101-Artikel generell fachlichen Rat - zum Beispiel durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar - nicht ersetzen kann.
