
- Abzockern im internet droht das Aus - Bernd Wachtmeister / pixelio.de
Man ist auf der Suche nach der schnellsten Reiseroute oder der perfekten Idee für eine Party und schon kann es passieren, dass man kurze Zeit später eine Rechnung über einen hohen Eurobetrag in seinem E-Mail-Postfach findet.
Ein Abmahnschreiben mit Rechnung landet plötzlich im E-Mail-Postfach
Denn schnell gelangt man durch einen unbedachten Mausklick in die Fänge der Abo-Mafia. Mit einem einzigen Mausklick schließt man mit dem jeweiligen Internetanbieter einen 24-Monats-Vertrag über die auf den einschlägigen Internetseiten angebotenen Dienstleistungen ab, wofür man entsprechend zur Kasse gebeten wird und wenig später von Inkassounternehmen oder Rechtsanwaltskanzleien durch Drohungen nahezu genötigt wird, diese Kosten an die Seiteninhaber zu erstatten, wenn man sich weigert diese Kosten zu tragen. Durch das Inaussichtstellen von Klagen und Konventionalstrafen bis hin zu einer Höhe von 20.000,00 €.
Diese Verträge kommen zustande durch belanglos wirkende Sätze auf den Startseiten dieser Homepages wie: „Bitte fülle für Deine Anmeldung alle Felder aus*“.Wenn man dann auf dieser Seite durch blinkende Flashanimationen ganz nach unten scrollt, findet sich dort zu dem Sternchen zum Beispiel folgender Hinweis: „Um Missbrauch und wissentliche Falschangaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider identifizierbar. Durch Betätigung des Buttons „Zum Geburtstags-Archiv“ beauftrage ich geburtstags-info.de mich für den Zugang zum Geburtstags-Archiv freizuschalten. Der einmalige Preis für einen Sechs-Monatszugang zu unserer Datenbank beträgt 59,95 € inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.“
Dieser Hinweis erscheint jedoch erst, nachdem der User auf einen so genannten Anmelde-Button geklickt hat. Mit einem Klick auf diesen Button geht der User mit dem Dienstanbieter einen vermeintlich kostenpflichtigen Vertrag ein, auf dessen Basis sich dann die Abmahnanwälte mit oben genannten Forderungen bei den betroffenen Usern melden. Was viele User nicht wissen – durch einen Klick auf diesen Anmelde-Button kommt jedoch kein kostenpflichtiger Vertrag zustande, was viele User jedoch nicht wissen und dieses Nichtwissen wird durch die Abzocker versucht, auszunutzen. Der ausdrückliche Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht dem entgegen, was für den User eine überraschende und somit unwirksame Klausel darstellt. Dies bleibt für den durchschnittlichen, meist rechtsunkundigen User, meist im Verborgenen
Dank der neuesten Rechtsprechung droht den Abzockern nun das Aus
Doch diesen kriminellen Machenschaften wird durch die inzwischen gefestigte Rechtsprechung endlich ein Riegel vorgeschoben. Denn die Richter stellen in einer Vielzahl von aktuellen Urteilen klar, dass ein Anwalt, welcher unberechtigte Forderungen über angebliche Kosten einer sogenannten Abo-Falle geltend macht, für die Anwaltskosten zur Abwehr der Ansprüche haftbar sein kann.
Vor Gericht gelingt es den dubiosen Anbietern und deren Rechtsanwälten oftmals nicht, einen wirksam geschlossenen Vertrag nachzuweisen. Vielmehr sind viele Gerichte der Meinung, dass sich die User gegen die massiven und unberechtigten Tätigkeiten und Forderungen der Anbieter anwaltlich wehren dürfen und die hierfür angefallenen Rechtsanwaltsgebühren von den Anbietern zu tragen sind. Durch diese gefestigte und rechtlich nicht zu beanstandende Rechtsprechung wächst die Hoffnung, dass dubiose Abzocker sich mehr und mehr aus dem Internet zurückziehen werden.
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