Abmahnungsprozess – Pro und Contra

Klagen beim Arbeitsgericht gegen Abmahnungen haben auch Risiken

Abmahnung erhalten - was tun - OCAL
Abmahnung erhalten - was tun - OCAL
Nach dem Erhalt einer Abmahnung ist es häufig fast ein Reflex gegen die Abmahnung gerichtlich vorzugehen. Dabei müssen aber die Vor- und Nachteile genau abgewogen werden.

Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung

Eine Abmahnung ist eine missbilligende Äußerung des Arbeitgebers, die der erste Schritt zu einer späteren verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitgebers darstellen kann. Anspruch auf Entfernung einer unrichtigen Abmahnung. Der Arbeitnehmer hat das Recht, sich gegen eine zur Personalakte genommene Abmahnung des Arbeitgebers gerichtlich zur Wehr zu setzen und ihre Entfernung aus der Personalakte zu verlangen. Das sollte aber nicht reflexhaft geschehen. Vielmehr sind die Vor- und Nachteile eines solchen Prozesses kühl abzuwägen.

Was Ihnen Ihr Anwalt vielleicht so nicht erklärt ...

Zunächst einmal sehen Sie sich Ihre Abmahnung genau an. Klassischerweise hat eine Abmahnung mehrere Funktionen. Sie soll zum Beispiel der Pflichtverstoß aus Sicht des Arbeitgebers genau bezeichnet werden.

Wenn es da schon hapert, etwa weil sinngemäß gesagt wird, Sie hätten Mist gebaut, ohne dass erklärt wird, was denn der „Mist" war, kann man Ihnen gratulieren. Denn diese Abmahnung ist für eine eventuell später folgende verhaltensbedingte Kündigung so gut wie nichts wert.

Glaube Sie nun, dass es sinnvoll ist, gegen diese Abmahnung gerichtlich vorzugehen?

Helfen Sie als Betroffener damit nicht dem Arbeitgeber doch bei einer eventuellen zukünftigen Kündigung, wenn Sie bereits jetzt auf diese Schwachpunkte einer fehlerhaften Abmahnung hinweisen?

Bedenken Sie, dass der Arbeitgeber im Laufe des Prozesses, die Abmahnung, die Sie angegriffen haben, aus der Personalakte entfernen und durch eine ersetzen darf, die den Vorfall wirklich exakt beschreibt. Dann sind Sie - vorausgesetzt, es ist Ihnen wirklich ein Fehler unterlaufen - schlechter dran als vorher.

Das Gleiche gilt für den Fall, dass mit der Abmahnung nicht die sogenannte Warnfunktion erfüllt wird. Es sollte (aus Sicht des Arbeitgebers zur Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung) in der Abmahnung stehen, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung droht. Falls diese Warnung in der Abmahnung fehlt, kann man Ihnen als Arbeitnehmer wiederum gratulieren, denn auch diese Abmahnung ist im Falle einer späteren Kündigung nahezu wertlos. Auch hier stellt sich die Frage, ob Sie Ihrem Arbeitgeber insoweit durch eine Klage, in der der das Gericht wahrscheinlich schon im ersten sogenannten Gütetermin auf das Problem hinweist, „helfen", eine neue richtig formulierte Abmahnung zu erteilen.

Was Sie auf jeden Fall tun sollten

Es darf nach einer Abmahnung nicht der Eindruck entstehen, dass Sie mit der Abmahnung an sich einverstanden sind (es sei denn, Sie sind tatsächlich damit einverstanden, was auch vorkommen kann).

Das Bundesarbeitsgericht hat zwar mehrfach entschieden, dass ein Schweigen des Arbeitnehmers zu einer Abmahnung nicht bedeutet, dass er damit einverstanden ist. Sicherheitshalber sollten Sie dennoch zu der Abmahnung eine schriftliche Gegendarstellung zu der Personalakte reichen und sich die Aufnahme in die Personalakte schriftlich bestätigen lassen. Auch darauf haben Sie einen Anspruch, und es gibt kaum ein Arbeitgeber, der sich dagegen wehrt, eine Gegendarstellung zu der Personalakte zu nehmen.

Wer hat also etwas von einem Abmahnungsprozess?

Nun - in erster Linie ist es Ihr Arbeitgeber. Für ihn ist es wichtig bereits jetzt zu wissen, wenn seine Vorbereitungshandlungen zum Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung fehlerhaft sein sollten. Dann hat natürlich noch ihr Anwalt etwas davon, denn er verdient damit Gebühren. Gelegentlich werden sogar im Rahmen eines Prozesses um eine Kündigung, die vorherigen Abmahnungen ebenfalls angegriffen. Dabei wird ihre Rechtmäßigkeit im Rahmen der Prüfung der Kündigung mit geprüft - ohne Erhöhung des Streitwertes und damit der Gebühren.

Wo bleibt nun das „Pro"-Argument für den Abmahnungsprozess?

Es ist wirklich schwer eines zu finden. Wenn die Stimmung ohnehin zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verdorben ist, kann der Prozess um die Abmahnung gelegentlich dazu führen, dass man miteinander „ins Gespräch" kommt und sich letztlich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigt. Dabei sollte auch gleich an die Formulierung eines entsprechenden Zeugnisses gedacht werden, um einen weitern Prozess zu vermeiden.. Wenn an der Abmahnung natürlich nicht das kleinste Bisschen dran ist, wenn man sich ganz sicher ist, den Prozess zu gewinnen, mag es auch sinnvoll sein, ihn zu führen.

Wie sieht häufig eine Einigung mit dem Arbeitgeber im Laufe eines Abmahnungsprozesses aus?

Sie haben sich also nicht davon abbringen lassen und eine Abmahnungsprozess begonnen. Nun ist es an der Zeit, sich Gedanken darüber zu machen, wie er ohne ein gerichtliches Urteil beendet werden kann. Häufig finden die Parteien des Prozesses eine Einigung dahingehend, dass eine Gegendarstellung zu der Personalakte gereicht wird und die Abmahnung nach einem gewissen Zeitraum, der meist zwischen sechs Monaten und einem Jahr liegt, aus der Personalakte entfernt wird.

Wie läuft das beim Arbeitsgericht ab? Ein Überblick mit weitergehenden Hinweisen und Links.

Dieser Artikel gibt die Auffassungen des Autors zur Rechtslage zur Zeit der Entstehung des Artikels wieder. Die Angaben und Ratschläge sind bewusst populärwissenschaftlich formuliert und erfolgen ohne Gewähr. Sie ersetzen und wollen keine Einzelfallberatung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin ersetzen.

Nicht umsonst heißt es:

„Zwei Juristen - drei Meinungen"

Alexander Benra, Alexander Benra - privat

Alexander Benra - Alexander Benra, Jahrgang 1966, ist Jurist mit langjähriger Erfahrung in dem Fachgebiet Arbeitsrecht. Wichtiger Hinweis: Die ...

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