Adel verpflichtet. - Wie entstand diese noble Gesellschaft?

Zeichen des Adels: das eigene Wappen - dreamstime.de
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Obwohl der Adelsstand keine öffentliche Funktion mehr hat und 1919 aufgehoben wurde, hat er nichts an Noblesse und Gediegenheit eingebüßt und wird hofiert.

Die Redewendung "Adel verpflichtet“ oder auch "Noblesse oblige“ sagt viel über diesen Stand aus. Nämlich, dass eine höhere gesellschaftliche Stellung zu entsprechenden Verhaltensweisen verpflichtet. Doch lässt die Wendung offen, wozu der Adel eigentlich verpflichtet war. Seit sich der Adelsstand etabliert hat, wird er assoziiert mit großem Besitz, vor allem an Ländereien, und der damit verbundenen Herrschaft über Abhängige, mit Ansehen und persönlichem Durchsetzungsvermögen. Aber nicht nur das: Infolge des durch Generationen hindurch entstandenen Familienbewusstseins dieses Standes, bildete sich die altmagische Vorstellung des damit verwurzelten Heils: der gesteigerten Fähigkeit zu glückhaftem und erfolgreichem Handeln. Der Adel auf deutschem Gebiet, um den es hier vordergründig geht, findet sich erstmals in der im Jahre 98 nach Christus in Rom erschienenen Germania von Tacitus (röm. Historiker 58-120 n.Chr.). Er berichtet von Königen (reges), Herzögen (duces), Fürsten (principes) und Grafen (comites). Das Wort "Adel“ selbst leitet sich vom Lateinischen nobiles ab.

Wie sich die Nobilität bildete

Die mittelalterliche Gesellschaftsordnung ist von der Ungleichheit der Personen und der Persönlichkeitsrechte geprägt. An der Spitze stand der Adel, er bestimmte die politische und gesellschaftliche Gestaltung des Landes. Die Grundlagen dieser gesellschaftlichen Differenzierung reichen weit in die germanische Vorzeit zurück. Die Erforschung der Adelsschicht stößt auf Schwierigkeiten, weil bis in das elfte Jahrhundert hinein die genealogischen Zusammenhänge schwer zu ermitteln sind. Es gab bis dahin keine Familien- und Sippennamen. Zum Ende des elften Jahrhunderts setzte sich dann doch die Gewohnheit durch, Familiennamen zu führen. Meist waren die Namen von den Bezeichnungen der Stammburgen als Besitz- und Herrschaftszentren abgeleitet. Zum mittelalterlichen Adel konnte sich seit dem zehnten Jahrhundert rechnen, wer großen Grundbesitz mit Herrschaft über Hintersassen (Halbfreie in Abhängigkeit von einem Grundherrn) hatte. Aus dieser besitzenden Schicht bildeten sich die Grafen und die Amtsträger der Kirchenvogteien. Insbesondere zu den Bischofskirchen bestanden enge Beziehungen, weil Angehörige des Adels auch auf die Bischofssitze berufen wurden, vorausgesetzt sie besaßen eine hinreichende geistliche Ausbildung. Geht man heute in den großen Domkirchen die Tafeln der einstigen Bischöfe durch, findet sich kaum einer ohne adelige Herkunft.

Wie das Rittertum die Adelsgesellschaft prägte

Mit der wachsenden militärischen Bedeutung der Reiterheere nach der karolingischen Zeit, trat der berittene, schwer gerüstete Einzelkämpfer immer mehr in den Mittelpunkt und wurde ausschlaggebend für die Kriegsentscheidung. So bildete er die Grundlage für die besondere berufsständische Qualifikation der Ritter. Das Rittertum baute auf der Bewaffnungs- und Kampftechnik auf, entwickelte ein Berufs- und Standesethos, welches schließlich die ganze Adelsgesellschaft erfasste und fortan prägte. Im Berufsstand des Ritters spielte die persönliche Freiheit zunächst eine untergeordnete Rolle, so dass auch Unfreie, die Ritterdienste leisteten, dem Adel zugerechnet werden konnten. Dienstleute, die der Königs- und Fürstenministerialität entstammten, konnten in die höchsten Ämter aufsteigen, was mit großem Ansehen und dem Anschluss an die oberen Adelsränge verbunden war.

Hochadel und Niederadel

Ursprünglich war der Adelsstand ziemlich einheitlich, das heißt es wurden keine Abstufungen gemacht. Mit der im zwölften Jahrhundert vorangetriebenen Formalisierung des Lehenswesens änderte sich dies. Nun wurde differenziert in den reichsfürstlichen Hochadel, den vom König abhängigen ritterschaftlichen Adel und den landsässigen Niederadel. Dem reichsfürstlichen Hochadel war der Heerschild unmittelbar unter dem König vorbehalten, den Grafen war der Rang nach diesen Fürsten reserviert. Darunter rangierten die Ritter und einfachen Adeligen. Als der Reichsfürstenstand im späten zwölften Jahrhundert abgeschlossen war, schloss sich auch der berufsständisch geprägte Geburtsstand der Ritter im 14. Jahrhundert ab. Zugänge zu diesen Gruppen waren ab dann nur noch durch ausdrückliche Zustimmung des Königs möglich. Adels- und Wappenbriefe von Ludwig dem Bayern und Karl IV. aus der Zeit um 1350 etwa belegen dies. Es handelt sich hierbei um den so genannten Briefadel. Auch städtische Bürger, vor allem aus Handelsstädten, die Großhandel betrieben (Frankfurt, Nürnberg, Augsburg), konnten auf diese Weise Zugang zur Adelsschicht erlangen.

Der deutsche Adel übte seine Herrschaft über das Mittelalter hinaus, bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches 1803, aus. Darüberhinaus dann noch ein weiteres Jahrhundert. Am 11. August 1919 wurden mit der Weimarer Reichsverfassung die "öffentlich-rechtlichen Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes“ aufgehoben. Heute stellt der Adel in Deutschland dennoch eine relativ geschlossene Gesellschaftsschicht dar. Auch wenn er keine offizielle Funktion mehr hat, wird ihm hofiert. Man sonnt sich gern in seiner Nähe. Im karitativen Bereich, in Kunst und Kultur sind die Herrschaften mit dem "von“ im Namen gern gesehen. Nicht selten fungieren sie als Botschafter einer guten Sache.

Quellennachweis: Lexikon des Mittelalters - Wilhlem Volkert - C.H.Beck

Annelore Poljasevic, Annelore Poljasevic

Annelore Poljasevic - Ich bin 1952 im mittelalterlichen Rothenburg ob der Tauber geboren und habe (weil es sich so ergeben hat) den nüchternen Beruf der ...

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