
- Arbeit verzweifelt gesucht - Dr. Klaus-Uwe Gerhardt - Pixelio.de
Den „Silberschatz der Alten“ will Frau von der Leyen heben. In dem Buch von Karl May „Der Schatz am Silbersee" verschwindet der besagte Schatz ins Bodenlose, bevor er von den Banditen gehoben werden kann. Wie vom Erdboden verschluckt scheinen auch die Mitarbeiter jenseits der 50iger Jahre am Arbeitsplatz in Deutschland zu sein. Denn ganz gleich, ob man eine Anwaltskanzlei, ein Autohaus oder ein Hotel betritt. Die vor dem Computer sitzenden Damen und Herrn sind immer jung. Auch in den Großraumbüros der großen Firmen tummeln sich nur Angestellte, von denen die wenigstens das 40. Lebensjahr erreicht haben.
Jung, dynamisch und erfolgreich
Es ist in Deutschland verboten, eine altersmäßige Begrenzung bei den Stellenausschreibungen anzugeben, wegen der Gleichbehandlung der Bewerber. Den vorsichtigen Versuch, ältere Mitarbeiter vom Absenden einer Bewerbung abzuhalten, konnte man jedoch früher an vielen Formulierungen in Stellenangeboten erkennen. Da suchte man zum Beispiel eine Verstärkung für ein junges und motiviertes Team. Oder es wurde nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung eine Berufserfahrung von zwei bis drei Jahren erwünscht. Auch "für Berufseinsteiger geeignet" sollte wohl eine abschreckende Wirkung auf „ältere Semester“ haben. Das traf vor allem für Stellenanzeigen zu, deren Anforderungsprofil eine Flut von Bewerbungen erwarten ließ, wie zum Beispiel im kaufmännischen Bereich.
Entschädigung wegen eines gelben Zettels
Das änderte sich erst, als eine Personalabteilung etwas unvorsichtig die Bewerbung einer 49-Jährigen zurückschickte, ohne den gelben Haftzettel mit dem Hinweis auf das Alter der Stellensuchenden vorher zu entfernen. Die Klage wegen Diskriminierung seitens der Rechtsanwaltsfachangestellten zahlte sich für diese aus. Eine Abfindung und Entschädigung in Höhe von 10.870 Euro wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wollen und können die Personaler nun nicht mehr riskieren. Heute wird großenteils auf die oben erwähnten Zusätze zu den erwarteten Qualifikationen verzichtet.
Anonymisierte Bewerbung
Was in Ländern wie den Vereinigten Staaten seit Jahrzehnten üblich ist – eine Bewerbung ohne Foto und Angabe von Daten, die auf das Alter, das Geschlecht und das soziale Umfeld des Bewerbers schließen lassen – stößt in Deutschland immer noch auf Widerstand seitens der Wirtschaftsverbände. Gute Erfahrung mit dieser Art von Bewerbung hat man auch in der Schweiz, Schweden, der Niederlande und Großbritannien gemacht. Eine gesetzliche Regelung ist auch nach der Pilotphase und der wissenschaftlichen Auswertung in Deutschland nicht geplant. Dabei könnte man anhand der in Deutschland anzufügenden Zeugnisse wohl Rückschlüsse auf das Alter des Bewerbers ziehen. Denn es sind nicht immer fachliche Kriterien, die bei der Auswahl der Bewerber zählen. Fahndet man zum Beispiel nach einer Halbtagskraft, wird trotz angegebener Arbeitszeitbegrenzung trotzdem austariert, ob der Bewerber etwa bereit ist, Überstunden für den Betrieb zu leisten, das heißt „flexibel“ zu sein.
Gibt es den Fachkräftemangel wirklich?
Der von der Industrie herauf beschworene Fachkräftemangel soll wohl Angst einflößen, dass aus diesem Grund Aufträge nicht mehr ausgeführt werden können, und die wieder angesprungene Konjunktur ins Stocken gerät. Dafür soll das Stammpersonal Opfer bringen und zwar in Form von mehr geleisteten Arbeitsstunden und einer Heraufsetzung des Rentenalters. Im Sommer 2010 wurde gar ein Verzicht auf Urlaub gefordert. Bewerbungen von Ausländern werden aus Unkenntnis vielfach abgelehnt, weil diese oft die Gepflogenheiten der USA und Kanada übernehmen und sich per E-Mail lediglich mit einem Anschreiben und anonymisierten Lebenslauf vorstellen. Hinzu kommt, dass es sehr wohl technische Unternehmen in Deutschland gibt, die Aufträge an ausländische Konkurrenten verlieren, wodurch dann wieder hoch qualifiziertes Personal in diesem Bereich frei gesetzt wird. Das geschieht heimlich still und leise. In Deutschland ausgebildete Hochqualifizierte wandern ab, weil sie mit den Befristungen hierzulande nicht mehr leben wollen und in Ländern wie Kanada bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen vorfinden. Man sollte lieber darüber nachdenken, wie man letztere zum Bleiben animiert.
Schlussbemerkung
Aktuell beschäftigt nur jeder zweite Betrieb in Deutschland einen Arbeitnehmer über 50 Jahre. Nur jeder dritte Erwerbstätige über 60 ist noch „in Arbeit“. Nur 2,5 Prozent der über 55jährigen nehmen an betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen teil. Nur ein Fünftel der arbeitslosen 60-Jährigen schafft wieder den Sprung in die Erwerbstätigkeit. Weiterbildungsmaßnahmen werden nicht mehr jungen Arbeitslosen von der Agentur für Arbeit verwehrt. Ältere Mitarbeiter werden entweder über Leiharbeitsfirmen in den Arbeitsprozess involviert, oder sie können als Selbständige auf eigene Rechnung für das betreffende Unternehmen tätig werden.
