
- Ärger mit der Nebenkostenabrechnung - Susanne Öhrig
Jedes Jahr aufs Neue flattern die Nebenkostenabrechnungen ins Haus. Und jedes Jahr aufs Neue stimmen die meisten davon nicht. Überhöhte Nachzahlungen stehen an oder die Rückzahlung fällt niedriger aus, als erwartet. Nun heißt es, reagieren bevor es zu spät ist.
Nebenkostenabrechnung prüfen
Jeder sollte seine Nebenkostenabrechnung genauestens prüfen. Auch wer eine Rückzahlung erhält oder seine Nachzahlung für angemessen hält, sollte dies tun. Denn häufig schleichen sich Fehler in die Abrechnung ein – auf Kosten des Mieters. Nicht alles, was abgerechnet wird, ist auch gerechtfertigt.
Was überprüft werden sollte
Grundsätzlich gilt, jede Nebenkostenabrechnung sollte auf jedes Detail überprüft werden, zum Beispiel:
- Stimmen die Zählerstände?
- Stimmt der Abrechnungszeitraum?
- Wurde wirklich nur das abgerechnet, was auch abgerechnet werden darf?
- Sind die monatlichen Vorauszahlungen berücksichtigt worden?
- Wurde nur das berechnet, was laut Mietvertrag vereinbart wurde?
- Stimmt der Verteilerschlüssel? Was wurde vereinbart und was berechnet - Personenzahl oder Quadratmeter?
Was in der Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden darf
Zu den üblichen Nebenkosten zählen:
- Heizung
- Wasser
- Abwasser
- Hausmeister
- Müllabfuhr
- Versicherungen
- Grundsteuer
- Wartungskosten
- Strom
- Schornsteinfeger
- Gemeinschaftsantenne
Was in der Nebenkostenabrechnung nicht abgerechnet werden darf
Nicht alle Kosten, die mit dem Mietobjekt zusammenhängen, dürfen dem Mieter berechnet werden. Hierzu zählen unter anderem:
- Verwaltungskosten – Kosten, die der Hausverwaltung für Porto, Telefon etc. anfallen
- Reparaturkosten für zum Beispiel den Fahrstuhl – das ist Sache des Vermieters
- Versicherungen, die nicht unmittelbar mit dem Mietobjekt zusammenhängen, wie zum Beispiel die Rechtsschutz-, Hausrat- oder Mietverlustversicherung des Vermieters
- Die Betriebskosten leerstehender Wohnungen – dies ist Sache des Vermieters
Fehler durch doppelte Berechnung
Einige Betriebskosten werden berechnet, obwohl sie zu einem anderen Kostenpunkt zählen, also bereits in den Betriebskosten enthalten sind. Darauf sollte man zum Beispiel besonders achten:
- Straßenreinigung, Gartenpflege, Treppenhausreinigung und Schneeräumen gehört meist zu den Hausmeisterkosten. Werden diese extra berechnet, zahlt man möglicherweise doppelt.
- Die Kosten für Schornsteinfeger werden eventuell mit den Heizkosten und den Betriebskosten veranschlagt. Ist dies der Fall, wird doppelt gezahlt.
Wie lange hat man Zeit, auf die Nebenkostenabrechnung zu reagieren?
Mieter haben einen Monat Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen und darauf zu reagieren. Am besten schriftlich Einspruch einlegen, damit es später nicht zu Schwierigkeiten kommen kann, wenn der Vermieter nicht mit dem Einspruch einverstanden ist. Wer ganz auf Nummer Sicher gehen möchte, kann den Einspruch per Einschreiben (evtl. mit Rückschein) senden.
Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs
Die Betriebskostenabrechnung muss innerhalb von zwölf Monaten erfolgen. Dabei ist entscheidend, wann der Mieter die Abrechnung erhält und nicht, wann der Vermieter diese losschickt. Denn, es gibt keinen Beweis dafür, dass der Mieter die Post erhalten hat, nur weil der Vermieter diese zur Post gebracht hat. (AZ.: ZR 107/08)
Auf Nummer sicher gehen, wenn es um Nebenkosten geht
Wer sich nicht sicher ist, ob seine Nebenkostenabrechnung stimmt oder nicht, kann sich zum Beispiel an den Mieterbund oder einen Anwalt wenden. Auch gibt es verschiedene Ratgeber zum Thema Mietnebenkosten.
Auf keinen Fall jedoch sollte man die Nebenkostenabrechnung ungeprüft akzeptieren.
Bitte beachten Sie, dass ein Suite101-Artikel generell fachlichen Rat - zum Beispiel durch einen Rechtsanwalt - nicht ersetzen kann.
