Selbständig Tätige können eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen, ohne dabei eine Einkommensgrenze beachten zu müssen. Die Anhebung der Grenze ab 2012 hat somit keinerlei Auswirkungen für Selbständige. Die private Krankenversicherung für Selbständige hält eine Vielzahl von Vorteilen bereit. Die Beiträge werden nicht anhand des Einkommens berechnet, sondern richten sich nach den gewählten Leistungen, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand sowie dem Alter des Versicherten, wovon Selbständige besonders in ihrer Gründungsphase profitieren können.
Änderungen, die selbständig tätige Personen in der Krankenversicherung 2012 beachten müssen:
- Reform der Pflege (Einführung von “Pflege-Riester”-Möglichkeiten)
- Neue Unisex-Tarife in der privaten Krankenversicherung
- In der GKV Einführung der neuen Gesundheitskarte (egK)
- Beitragsanpassungen in der PKV
Vorteile für Selbständige in der PKV
Neben den individuell gestaltbaren Beiträgen genießen Selbständige viele weitere Vorteile in der privaten Krankenversicherung. Ein optimaler Gesundheitsschutz ist vor allem in diesem Berufsfeld besonders wichtig. Dieser enthält umfassende Kostenerstattungen unter anderem für Zahnbehandlungen und Naturheilkundeverfahren. Eine schnelle Terminvergabe, kurze Wartezeiten beim Arzt sowie das Krankentagegeld sind unverzichtbare Leistungen für beruflich Selbständige.
Unabhängig vom Einkommen zahlen Selbständige in der privaten Krankenversicherung oft niedrigere Beiträge als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), in der Beitragszahlungen anhand des Einkommens berechnet werden. Dies gilt insbesondere bei einem jungem Einstiegsalter. Entscheidend ist jedoch die persönliche Lebenssituation.
GKV oder PKV - Vergleich der Vorteile und Nachteile
Auch für Selbständige bietet die private Krankenversicherung zahlreiche Tarife mit unterschiedlichen Leistungsumfängen an. Da es für selbständig Tätige leicht ist, sich privat versichern zu lassen, sollten gerade sie im Vorfeld Tarife vergleichen und wissen, was sie von ihrer Krankenkasse und ihrem Gesundheitsschutz erwarten. Vorteile der gesetzlichen Krankenkassen sind vor allem die Regelungen der Familienversicherung. Diese bietet sich an, sofern mehrere Kinder oder auch Ehepartner mitversichert werden sollen. Jedoch sind seit der Einführung des Gesundheitsfonds alle gesetzlich Versicherten dazu verpflichtet einen Einheitsbeitrag von derzeit 15,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens zu zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze legt die Beitragsobergrenze fest. Für Selbständige in der GKV ohne Krankengeldanspruch gilt der Satz von 14,9 Prozent.
Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung
Selbständige haben das Recht, sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen und Mitglied der privaten Krankenversicherung zu werden. Diese Lossagung von der GKV kann jedoch in der Regel erst dann rückgängig gemacht werden, wenn der Selbständige in ein Angestelltenverhältnis wechselt oder arbeitslos wird. Was Selbständige und Existenzgründer noch wissen sollten, hat das Mittelstandsportal “mittelstanddirekt” in einem Themenspezial zusammengestellt.
Zusatzversicherungen für Selbstständige
Natürlich hat die private Krankenversicherung viele Vorteile für Selbstständige, wie zum Beispiel einen größeren Leistungskomfort und bessere Tarife. Dennoch entscheiden sich einige für die gesetzliche Krankenversicherung, da sie dort kostenlos ihre Familie mitversichern können. Aufgrund des gesetzlich festgelegten Leistungsumfanges müssen sie dort jedoch auf einige Leistungen verzichten. Eine gute Lösung dafür wäre der Abschluss von privaten Zusatzversicherungen, die den gesetzlichen Leistungskatalog erweitern können.
Quellen:
Bundesgesundheitsministerium
mittelstanddirekt.de
1a.net
Bund der Versicherten
