Als "Grenzgänger" in Dänemark arbeiten

Das EU-Recht sichert das Recht auf Arbeit im Nachbarland

Bis zum Ausbruch der Wirtschaftskrise bot Dänemark vielfältige Arbeitsmöglicheiten für deutsche Arbeitnehmer. Dabei sind Besonderheiten zu beachten.

Die Europäische Union gewährt ihren Bürgern in allen Mitgliedstaaten Niederlassungsfreiheit und das Recht, abhängige Arbeit aufzunehmen. Das Recht zur Arbeit ist in Deutschland und Österreich allerdings noch bis 2010 für Bürger der 2004 und 2007 beigetretenen Staaten Ost- und Mittelosteuropas beschränkt.

In der Vergangenheit spielte Arbeit im Nachbarstaat für deutsche Arbeitnehmer vor allem hinsichtlich der Schweiz und Frankreichs eine Rolle. Für die Schweiz ist die Arbeit als „Grenzgänger“ sogar mit Vereinen geregelt. Seit einigen Jahren bietet sich diese Möglichkeit auch für Bewohner insbesondere des Landesteiles Schleswig und Ostholsteins an. Bis zum Ausbruch der Wirtschaftskrise herrschte in Dänemark Vollbeschäftigung und teilweise sogar starker Fachkräfte-Mangel. Da fand sich verhältnismäßig leicht Arbeit in den Regionen Jüland und Lolland / Falster.

Gemeinschaftsvorschriften der Europäischen Union

Die einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften der Europäischen Union enthalten spezifische Bestimmungen für Grenzgänger. Laut der Gemeinschaftsdefinition für die Rechtsvorschriften im Bereich der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten ist ein Grenzgänger ein abhängig Beschäftigter oder Selbstständiger, der seine berufliche Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausübt als dem, in dem er wohnt und in den er mindestens einmal wöchentlich zurückkehrt.

Als Grenzgänger werden Sie durch die EU-Vorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit ebenso wie alle anderen Kategorien von Personen geschützt, für die diese Bestimmungen gelten. Allerdings gibt es einige spezielle Regelungen für Leistungen im Krankheitsfall und bei Arbeitslosigkeit. Im Krankheitsfall haben Sie in Ihrem Wohnsitzland oder in dem Land, in dem Sie arbeiten, Anspruch auf Sachleistungen. Sind Sie als Arbeitsloser registriert, so haben Sie nur in Ihrem Wohnsitzland Anspruch auf Leistungen.

Gute Dänisch-Kenntnisse erforderlich

Erste Voraussetzung für eine Bewerbung auf dem dänischen Arbeitsmarkt sind – gute – Dänisch-Kenntnisse. Die lassen sich bei Sprachschulen und über die Volkshochschule erwerben. Unter Umständen ist die Arbeitsverwaltung hinsichtlich der Kosten behilflich. Die Industrie- und Handelskammer in Flensburg hat über die rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen der Arbeit in Dänemark eine Auskunftsstelle eingerichtet und kann auch zum Sprachproblem mehr sagen.

Wer in Dänemark Arbeit aufnimmt, muss sich bei der für ihn zuständigen Gemeinde und dem Finanzamt anmelden. Außerdem muss er Mitglied einer Gewerkschaft werden. Nur dann gibt es im Falle der Arbeitslosigkeit Geld. Denn nur über die Gewerkschaft wird ein Arbeitnehmer Mitglied einer "A-Kasse". Vor dem Umzug muss der „Grenzgänger“ bei seiner bisherigen Krankenkasse eine Bescheinigung auf EU-Vordruck beantragen. Mit der erwirbt er die Mitgliedschaft in der für ihn in Dänemark zuständigen Krankenkasse. Falls Sie ein Kraftfahrzeug als Umzugsgut nach Dänemark bringen wollen, müssen Sie sich über die dafür geltenden Vorschriften bei der Zollverwaltung erkundigen. Sonst könnten Ihnen böse Überraschungen blühen. Sonst aber ist im gemeinsamen Markt Umzugsgut für die Zollverwaltung uninteressant.

Horst Schinzel, Valentina Jermakova

Horst Schinzel - Ich bin seit mehr als fünfzig Jahren journalistisch und publizistisch tätig. In den Siebziger Jahren habe ich einen Kleinverlag ...

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