Angaben für die Steuererklärung einer GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist steuerpflichtig.

Literatur zur Steuererklärung ist meist komplex. - Carsten Uekötter
Literatur zur Steuererklärung ist meist komplex. - Carsten Uekötter
Wer eine GbR betreibt, muss die dazu passenden Unterlagen im Rahmen der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Wer Selbstständig ist und die Rechtsform der GbR gewählt hat, der hat es im buchhalterischen Bereich in vielen Dingen einfacher als beispielsweise Unternehmen, die als Kapitalgesellschaften gegründet wurden. Jedoch müssen auch die Inhaber einer GbR alljährlich eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Wobei eine Steuererklärung hier nicht ganz richtig ist. Um genau zu sein, müssen vier unterschiedliche Erklärungen eingereicht werden.

Komplett ohne externe Hilfe, wie mit einem Steuerberater oder einer Steuersoftware, dürfte dies für steuerrechtliche Laien kaum lösbar sein. Generell gilt die Faustregel: je komplexer die Geschäfte der GbR und die internen Absprachen unter den Gesellschaften und je höher der Umsatz, desto sinnvoller ist die Hilfe eines externen Steuerfachmanns. Wer jedoch versucht, mit der teilweise selbsterklärenden, am Markt erhältlichen Steuersoftware, sein Glück zu versuchen, der sollte folgende Punkte beachten.

Einnahmen- und Überschussrechnung einer GbR

Die Einnahmen- und Überschussrechnung ist der Kernbestandteil der Steuererklärung. Hier werden über das gesamte Jahr die Tätigkeiten der GbR buchhalterisch erfasst. Diese Erfassung sollte im Jahresverlauf kontinuierlich geführt werden und am Ende einen Gewinn oder Verlust ausweisen. Den Abschlussbericht dieser Erfassung, die Einnahmen- und Überschussrechnung, ist dem Finanzamt als Besteuerungsgrundlage zu übermitteln.

Umsatzsteuer Jahreserklärung der GbR

Neben den monatlich oder quartalsmäßig anfallenden Umsatzsteuervoranmeldungen ist zum Jahresende noch eine abschließende Umsatzsteuererklärung abzugeben. Diese stellt die bisher eingenommenen und ausgegebenen Umsatzsteuerbeträge gegenüber. Sollte hier eine Differenz entstehen, ist diese im Rahmen der Umsatzsteuererklärung auszugleichen. Es kann also passieren, dass noch ein gewisser Betrag an das Finanzamt nachzuzahlen ist oder ein Erstattungsanspruch an das Finanzamt entsteht.

Gewerbesteuererklärung der GbR

Im Regelfall wird für den Betrieb einer GbR ein Gewerbe angemeldet. Damit fällt Gewerbesteuer an. Diese ist im Rahmen der Gewerbesteuererklärung zu berechnen. Die Abgabe der Gewerbesteuer ist recht einfach gestrickt. Die Aufgabe des Steuerpflichtigen ist es hier, den für den jeweiligen Sitz des Betriebes maßgebenden Gewerbesteuer-Hebesatz sowie den durch die Einnahmen- und Überschussrechnungen berechneten Gewinn oder Verlust einzutragen. Daraus ergibt sich die zu zahlende Gewerbesteuer. Da sich der Gewerbesteuer-Hebesatz regional unterscheidet, sollte dieser direkt bei den örtlichen Behörden abgefragt werden. Zuständig dafür ist die jeweilige Stadtverwaltung.

Erklärung zur gesonderten Feststellung bei einer GbR

Die Feststellungserklärung dient dazu, dem Finanzamt mitzuteilen, wie der entstandene Gewinn oder Verlust auf die Teilhaber der GbR aufgeteilt wird. Dazu sind die jeweils persönlichen Daten der Teilhaber und der auf sie entfallende Gewinn einzutragen. Diese Daten sind dann bei den persönlichen Einkommenssteuererklärungen der Gesellschafter in der Anlage G als Einkünfte aus Gewerbebetrieb laut gesonderter Feststellung anzugeben.

Wer diese vier Grundbestandteile korrekt erledigt und dem Finanzamt übermittelt, dürfte die Steuererklärung für seine GbR erledigt haben. Sinnvoll ist es jedoch in jedem Fall, sich vor der Abgabe der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt zu melden und abzufragen, welche Bestandteile einzureichen sind. Schließlich kann es hier aufgrund des Geschäftsmodells einer GbR immer zu Unterschieden kommen, für die das komplexe deutsche Steuerrecht eigene Vorschriften aufweist.

Carsten Uekötter, Carsten Uekötter

Carsten Uekötter - Schon seit den Schultagen ist Carsten Uekötter als Hobbyautor von Kurzgeschichten unterwegs. Die meisten davon hat jedoch bis heute ...

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