
- Anlage Kind - PIXELIO/Torsten Schröder
Kinder werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung entweder mit Kindergeld oder mit steuerlichen Freibeträgen berücksichtigt. Was günstiger ist, prüft das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung automatisch (Zeilen 4 bis 7). Tendenziell gilt dabei folgendes:
- Durchschnittlich verdienende erwerbstätige Eltern beziehen für ein Kind 164 Euro Kindergeld pro Monat.
- Spitzenverdiener können statt des Kindergeldes die steuerlichen Freibeträge nutzen. Dies kann zu einer Steuerersparnis von 264 Euro monatlich führen, die deutlich über der Höhe des Kindergeldes liegt.
Von dieser - zum Teil als ungerecht empfundene Regelung zum Kindergeld - profitieren aber nicht nur Eltern leiblicher Kinder, sonder auch Eltern von Adoptiv- und Pflegekindern genauso wie von Stief- und Enkelkindern, die in den eigenen Haushalt aufgenommen wurden (Zeilen 8 bis 11).
Volljährige Kinder in der Anlage Kind
Bis zum 18. Lebensjahr gibt es das Kindergeld bedingungslos. Nach dem 18. Lebensjahr zahlt der Staat das Kindergeld noch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Kindes, sofern es sich in der Ausbildung befindet. Ferner entfällt der Anspruch auf Kindergeld, wenn der Nachwuchs Einkünfte von mehr als 7.680 Euro pro Kalenderjahr hat (Zeilen 20 bis 25).
Für volljährige Kinder in Ausbildung, die außerhalb des elterlichen Haushalts leben, können die Eltern noch den Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro (Zeilen 41-43) geltend machen. Allerdings wird der Ausbildungsfreibetrag bei eigenen Einkünften des Kindes von mehr als 1.848 Euro gekürzt.
Den Eltern bleibt dann unter Umständen noch die Möglichkeit, für den volljährigen Nachwuchs, für den kein Kindergeldanspruch mehr besteht, zum Beispiel weil er bereits älter als 25 Jahre ist, Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen (Anlage U).
Schulgeld in der Anlage Kind
Schulgeldzahlungen für staatlich anerkannte sind bis zur Höhe von maximal 5.000 Euro zu 30 Prozent steuerlich abziehbar (Zeile 44).
Dies gilt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch für Schulen im EU-Ausland - sogar rückwirkend für alle noch offenen Steuerfälle vor 2008.
Kinderbetreuung in der Anlage Kind
Nachgewiesene Kinderbetreuungskosten können ebenfalls in der Anlage N geltend gemacht werden. Die Regelungen hierzu sind allerdings nicht ganz einfach. So können erwerbstätige Alleinerziehende oder Elternpaare, bei denen beide Partner berufstätig sind, für Kinder unter 14 Jahren zwei Drittel ihrer Betreuungskosten - bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro - als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben geltend machen (Zeilen 61 bis 90). Je nach konkret vorliegender Situation können Kinderbetreuungskosten auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden, zum Beispiel wenn ein Elternteil nicht arbeitet.
Weitere steuerliche Vergünstigungen
Für Eltern mit Kindergeldanspruch gibt es noch einige weitere steuerliche Vergünstigungen. So profitieren insbesondere Riester-Sparer von der Kinderzulage (185 Euro, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro). Bei den außergewöhnlichen Belastungen führen Kinder zu einem niedrigeren zumutbaren Eigenanteil.
