Antidiskriminierungsgesetz

Kaum genutzt weil kaum bekannt?

Im Gegensatz zu anderen Ländern klagen Deutsche trotz des "Neuen" Antidiskriminierungsgesetzes selten gegen Ungleichbehandlung, jetzt fordert die EU weitere Nachbesserung

"Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen". So der Text des im August 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG).

Damit wurden vier Richtlinien der EU umgesetzt. Der Weg dorthin war nicht einfach, vor allem Unionspolitiker und Arbeitgeberverbände sperrten sich dagegen, sie befürchteten eine Prozessflut.

Beispiele für Klagen

In letzter Zeit ins Gerede gekommen sind vor allem deutsche Banken, die Müttern oftmals den Weg zurück ins Arbeitsleben nach der Babypause erschweren. Insbesondere dann, wenn diese ihr - verbrieftes - Recht auf einen Teilzeitarbeitsplatz einfordern. Jedoch ist die Durchsetzung oftmals schwierig. Firmen können das Recht auf Teilzeit wegen sogenannter betriebsbedingter Ausnahmen ablehnen. Das bedeutet dann meist, dass sich die Frauen in minderwertigen Jobs wiederfinden oder sich rausdrängen lassen. Dazu Christina Frank von Verdi Stuttgart: "Viele sagen einfach, wer sich für ein Kind entscheidet, der hat sich gegen den Beruf entschieden. Manche Vorstände sind der Meinung, wenn Frauen ein Kind haben, gehören sie eigentlich nicht in den Beruf."

Gegen die Ablehnung auf Teilzeit klagen die wenigsten Mütter, aus Angst vor Repressalien oder dem langen Atem der Arbeitgeber. Und das zu Recht. Eine, eventuell zwei Gerichtsinstanzen können ein bis zwei Jahre dauern, wer hält dies schon durch?

In die nächste Instanz gehen wird das Diakonische Werk. Es verlor vor dem Arbeitsgericht Hamburg einen Streit um die Einstellung einer nichtchristlichen Bewerberin: Die Deutsch-Türkin Yesim Fadia hatte sich um eine Stelle zur Integrationslotsin beworben. Monate später erfuhr sie, dass sie aufgrund ihrer fehlenden Zugehörigkeit zur Kirche nicht in Frage käme. Sie wehrte sich und bekam eine Entschädigung von 3.900 Euro zugesprochen.

Da es jedoch für religiöse Institutionen eine Ausnahmeregel gibt, die befindet, dass Kirchen ihre Beschäftigten im Hinblick auf deren Religion oder Weltanschauung auswählen dürfen, soweit dies im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach Art der Tätigkeit gerechtfertigt ist, ist dieses Urteil nicht unumstritten und könnte zum Präzedenzfall werden.

Reaktionen der Unternehmen

Während eine unbekannte Zahl von Unternehmen sich durch Abschluss einer Haftpflichtversicherung gegen Ansprüche aus Diskriminierungstatbeständen absichert, gehen andere Unternehmen mit ihrer angeblichen Chancengleichheit in die Offensive: So verkündet zum Beispiel die Merck-Gruppe, zu ihrer Unternehmenskultur gehöre es, Mitarbeiter einzig nach ihrer Qualifikation und ihrem Charakter auszuwählen.

Letztendlich muss jedoch gesagt werden, dass der deutsche Bürger sein relativ neues Recht kaum ausschöpft. Entweder, weil er andere Möglichkeiten wie zum Beispiel die außergerichtliche Einigung vorzieht oder weil ihm das Gesetz mit all seinen Auswirkungen nicht wirklich bekannt ist.

Aus Brüssel droht neuer Ärger

Nach Auffassung der Europäischen Kommission erfüllt das deutsche AGG nicht alle Anforderungen der zugrunde liegenden EU-Richtlinien. Unter anderem wird gefordert, eingetragene Partnerschaften von Homosexuellen einer Ehe gleichzusetzen. Dies dürfte vor allem den christlich-sozialen Politikern einiges Magengrimmen verursachen.

Ebenfalls von EU-Seite kritisiert wird der unterschiedliche Umgang mit verheirateten und in einer Lebenspartnerschaft zusammenlebenden Paaren im öffentlichen Dienst. Diese würden insbesondere bei Leistungen wie dem Familienzuschlag, des Witwen- und Witwergeldes sowie der Beihilfe unterschiedlich behandelt.

Julia Strelow, Stephan Wallocha

Julia Strelow - Autorin der Bücher: "Ratgeber Nachhilfe - Informationen, Adressen, Berichte" sowie "Jetzt sind wir dran?! - Frauen in der ...

rss