Vor wenigen Tagen konnte Apple in den USA einen Erfolg verzeichnen: Ein Rechtsstreit über zehn Patente gegen den Smartphone Hersteller HTC wurde zwar nicht in Gänze gewonnen. Dennoch konnte Apple die Richter davon überzeugen, dass eine der insgesamt zehn beanstandeten Funktionen patentrechtlich bei Apple liegt. Es geht um die Funktion, die es ermöglicht, eine Telefonnummer, die in einer E-Mail aufgeführt wird, entweder direkt anzurufen oder im Telefonbuch abzulegen. Die International Trade Commission sah das dahinter stehende Apple Patent dadurch verletzt. HTC kündigte bereits an, diese Funktion aus allen Geräten zu entfernen.
Apple wird nicht müde - eher im Gegenteil - seine Markkonkurrenten mit Klagen, Beschwerden und einstweiligen Verfügungen zu überhäufen. Der Rechtstreit mit dem Hersteller Samsung ist das berühmteste Beispiel. Apple konnte bereits ein Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1 in Deutschland erwirken. Grund für die Klage war das Design. Das als Geschmacksmuster geschützte iPad stehe nach Apple für Einfachheit. Diese Einfachheit im Aussehen soll eine Art Referenz für die Bedienung sein: Einfaches Design stehe für einfache Bedienung. Diese Message will Apple mit seinem Design transportieren. Nun hat aber Samsung mit seinem Galaxy Tab 10.1 ein sehr ähnliches Design. Das stört Apple gewaltig. Apples Anwälte gehen davon aus, dass beide Geräte schon aus kurzer Distanz nicht zu unterscheiden seien. Sie werfen Samsung vor, den Markennamen und die Reputation, die die Marke Apple unter Technikfreunden genießt, für sich ausnutzen zu wollen. Samsung schmücke sich also mit fremden Federn wenn sie ihr Gerätedesign dem der Apple Geräte anpasse. Samsung wartete nicht lang nachdem das Gerät 10.1 für den Verkauf in Deutschland verboten wurde, den Nachfolger vorzustellen: Das Samsung Galaxy Tab 10.1N. Auch gegen dieses Gerät laufen bereits Verbotsanträge.
Eine Entscheidung über den Design-Streit wird für den 31.01.12 erwartet. In der ersten Instanz vor dem Landesgereicht Düsseldorf wurde eindeutig gegen Samsung geurteilt. Ob aber der derzeitige Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf dem Urteil seines Vorgängers folgen wird, kann noch nicht abgesehen werden. Denn, so die vorläufig schlechte Nachricht für Apple: Der Richter erwähnte bereits, dass dem Trend zu Flachheit und Einfachheit bei derartigen Geräten "Rechnung getragen" werden müsse. Es scheint also derzeit, als ob Richter Wilhelm Berneke nicht unbedingt der Ansicht folgt, dass die Flachheit eines Geräts Grund zum Verbot geben würde. Das Ergebnis im Januar wird von vielen ungeduldig erwartet.
Apple klagt und beschwert sich natürlich nicht nur in Deutschland und Amerika. Weltweit geht der Konzern gegen Konkurrenten vor. Immer wieder geht es um das Aussehen oder Funktionen, die dem Smartphone Nutzer mehr Einfachheit in der Bedienung bringen. In den Niederlanden beispielsweise klagte Apple auch schon gegen das Galaxy Tab 10.1, hier aber ohne Erfolg. Der Verkauf durfte weitergehen.
Es bleibt nun abzuwarten, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. Ob es für die Verbraucher wirklich wichtig ist, ist fraglich. Wird ein Gerät verboten, steht schon der Nachfolger in den Regalen. Wird dieser nach langem Hin-und Her auch wieder verboten, ist er wahrscheinlich technisch sowieso nicht mehr auf dem neuesten Stand und wird wieder ersetzt durch ein Nachfolgemodell. Und so weiter und so fort…
