Arbeitgeber ist insolvent – was nun?

Was bedeutet die Insolvenz des Arbeitgebers für die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer und in einem Prozess beim Arbeitsgericht?

Von großen Arbeitgebern, die insolvent gegangen sind, ist immer wieder zu lesen. Dieses Schicksal droht aber vielen Arbeitnehmern und Arbeitgebern in kleineren Betrieben. Dabei wird der Begriff "insolvent" oft ungenau gebraucht.

Insolvenz und vorläufige Insolvenz

Zunächst ist zwischen vorläufiger Insolvenz und der eigentlichen Insolvenz zu unterscheiden. Die vorläufige Insolvenz hat für die betroffenen Arbeitnehmer im Betrieb und auch bei einem laufenden Prozess im Regelfall keine Auswirkungen. Der Arbeitgeber, bei dem die eigentliche Insolvenz bevorsteht, bekommt einen Insolvenzverwalter zur Seite gestellt. Der Arbeitgeber darf viele Sachen nicht mehr machen. Im Normalfall sind davon aber Arbeitsplätze nicht betroffen, das heißt, dass der Arbeitgeber etwa immer noch Kündigungen aussprechen darf. Falls es zu einer Kündigung kommt, kann sich aber ein Blick in den Beschluss des Insolvenzgerichtes, das die vorläufige Insolvenz anordnet, lohnen, ob nicht doch ein Ausnahmefall vorliegt.

Insolvenz des Arbeitgebers

Wird vom Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren eröffnet, wird zugleich ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Mit der Eröffnung hat der Arbeitgeber seine Verfügungsbefugnis verloren. Das bedeutet, dass alles, "was Geld kostet oder Geld einbringen kann", über den Insolvenzverwalter zu laufen hat.

Beendigung von Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz

Wird der Arbeitgeber insolvent, so bedeutet das nicht, dass das Arbeitsverhältnis automatisch beendet wird. Manche Arbeitnehmer werden es sich bei sich bietenden neuen Perspektiven allerdings überlegen, ob sie nicht selbst das Arbeitsverhältnis kündigen. Falls der Arbeitgeber kündigen will, muss das der Insolvenzverwalter machen und – bei Eingreifen des Kündigungsschutzgesetzes – auch Kündigungsgründe vorliegen. Wird das Unternehmen komplett stillgelegt, sind die Chancen natürlich relativ schlecht, während bei Fortsetzung und Sanierung die Chancen der Arbeitnehmer steigen, weil unter anderem eine soziale Auswahl zu treffen ist.

Kündigungsfristen in der Insolvenz

Es gibt aber bei den Kündigungsfristen eine Besonderheit: Die maximale Kündigungsfrist, die der Insolvenzverwalter einhalten muss, sind drei Monate zum Monatsende und damit deutlich kürzer als die Fristen, die sonst bei länger andauernder Beschäftigung in Frage kämen.

Wo kriegt ein Arbeitnehmer sein Geld her?

Bei Eröffnung der Insolvenz sind die Arbeitgeber meistens mit der Zahlung von Löhnen und Gehältern bereits in Rückstand. Eine Geltendmachung der Vergütung im Wege des Insolvenzverfahrens ist zeitaufwendig. Deshalb springt für die letzten drei Monate die Agentur für Arbeit ein und gewährt auf Antrag Insolvenzausfallgeld. Sie tritt praktisch an die Stelle des Arbeitgebers und versucht später es im Rahmen des Insolvenzverfahrens zurückzuholen. In diesem Punkt sind Arbeitnehmer also privilegiert im Vergleich zu anderen Gläubigern des insolventen Arbeitgebers.

Auswirkungen der Insolvenz auf den Prozess beim Arbeitsgericht

Mit Eröffnung der Insolvenz wird ein bereits laufendes Arbeitsgerichtsverfahren – soweit es Gegenstände betrifft, die Geld kosten können (so ziemlich alles mit Ausnahme von Arbeitspapieren und Zeugnis) – unterbrochen. Die Arbeitnehmer werden auf das normale Insolvenzverfahren verwiesen und können gegebenenfalls gegen den Insolvenzverwalter den Rechtsstreit später wieder aufnehmen.

Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors zur Rechtslage zur Zeit der Abfassung des Artikel wieder. Er kann und will nicht die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt im Einzelfall ersetzen. Er ist einfach gehalten und verzichtet auf die Darstellung der "dritten Ausnahme des vierten Sonderfalls".

Alexander Benra, Alexander Benra - privat

Alexander Benra - Alexander Benra, Jahrgang 1966, ist Jurist mit langjähriger Erfahrung in dem Fachgebiet Arbeitsrecht. Wichtiger Hinweis: Die ...

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