
- Versicherte müssen auch 2012 mit Zusatzbeitrag der Krankenkassen rechnen - johapress
"Alle Jahre wieder, kommt das Christuskind", heißt es in der alten weihnachtlichen Volksweise. Und alle Jahre wieder zum Jahreswechsel kommt der Gesetzgeber mit zahlreichen Neuerungen. Arbeitnehmer und Rentner wollen es wissen. Steuerberater und Lohnbüros sitzen schon seit geraumer Zeit auf heißen Kohlen und stellen sich die Frage: "Was ändert sich zum Jahreswechsel 2011/2012? Das Bundeskabinett und andere Gremien beschließen in diesen Tagen noch die letzten Änderungen. Es gibt aber für alle Beteiligten auch noch die ein oder andere Hängepartie. So fallen einige Entscheidungen erst im ersten Quartal 2012. Dies hat wiederum zur Folge, dass die für einen reibungslosen Ablauf notwendige Software von noch nicht vorliegt. Arbeitgeber und die Anbieter tappen im Dunkeln.
ELENA-Verfahren ist zum 3. Dezember 2011 eingestellt worden
Die Lebensdauer von ELENA (elektronischer Entgeltnachweis) war kurz. Denn die Bundesregierung hat mit der Veröffentlichung des Gesetzes das Elena-Verfahren zum 3. Dezember 2011eingestellt. Das Senden von ELENA-Meldungen ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Damit entfällt ab diesem Zeitpunkt auch die elektronische Meldepflicht für die Arbeitgeber.
Start der elektronischen Lohnsteuerkarte in das Jahr 2012 verschoben
Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird sich wegen technischer Probleme verschieben. Bund und Länder suchen derzeit nach einem neuen Starttermin und stimmen sich über die weitere Vorgehensweise ab. Der Verfahrensstart für das ELStAM verschiebt sich nach aktuellem Stand auf den 1. Januar 2013. Die Unternehmern müssen die Lohn- und Gehaltsabrechnungen auch im Januar 2012 wie im Jahr 2011abwickeln. Die bisherigen Lohnsteuerkarten aus Papier wurden bekanntlich schon im Jahr 2010 abgeschafft, behielten aber für das zu Jahr 2011 ihre Gültigkeit.
Im Kalenderjahr 2012 erstmals beschäftigte Arbeitnehmer müssen eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012 vorlegen. Die auf der sogenannten Ersatzbescheinigung aufgeführten Lohnsteuerabzugsmerkmale sind im Jahr 2012 der Berechnung der Lohnsteuer zugrunde zu legen.
Ganz wichtig in diesem Zusammenhang: Die von der Finanzverwaltung versandten Informationsschreiben sind exakt zu prüfen. Denn falsche und unvollständige Daten führen dazu, dass der Steuerbürger sonst für das gesamte Jahr 2012 einen höhere Besteuerung seines Lohns in Kauf nehmen muss.
Kein Sozialausgleich im Jahr 2012
Für das Jahr 2012 erwarten die Krankenkassen Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 185,7 Milliarden Euro. Die voraussichtlichen Ausgaben der Kassen werden auf 185,4 Milliarden Euro beziffert. Damit können die Ausgaben der Krankenkassen durch die Zuweisungen voraussichtlich vollständig gedeckt werden. Unterdessen nimmt der Druck auf die Kassen mit dem Zusatzbeitrag zu. So wird es auch im Jahr 2012 einige Kassen geben, die nicht auf den Zusatzobolus ihrer Mitglieder verzichten können. Dies liegt im Mechanismus des Sozialausgleichs begründet.
Rentenbeitrag sinkt 2012 und die Renten steigen
Auch wenn es nicht der große Bringer ist. Aber Entlastung bringt die Beitragssenkung in der Rentenversicherung allemal. Das Bundeskabinett hat beschlossen den Beitrag zur Rentenversicherung ab dem 1. Januar 2012 von derzeit 19,9 auf dann 19,6 Prozent zu senken. Bei einem Gehalt von 2500 Euro im Monat bringt dies dem Arbeitnehmer 3,75 Euro mehr auf dem Gehaltskonto. Und die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt im Jahr 2011 spülte dem Sozialversicherungsträger entsprechend mehr Beiträge in die Kassen, dass auch die Rentner daran partizipieren. So sollen die Pensionäre ab Mitte 2012 im Westen 2,3 Prozent und und Osten von Deutschland gar 3,2 Prozent mehr auf das Rentenkonto erhalten.
Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsgrößen für das Jahr 2012 verabschiedet
Die Verordnung bedarf aber noch der Zustimmung des Bundesrates. Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 9. November 2011 die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2012 beschlossen. So liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung bei jeweils 5.600 Euro/Monat im Westen und 4.800 Euro (Ost). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt jeweils bei 3.825 Euro/Monat. Die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung beläuft sich jeweils auf monatlich auf 4.237,50 Euro. Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung wurde auf 2.625 Euro (2.240 Euro) festgelegt.
Pflegeversicherung und Steueränderungen ab dem Jahr 2013
Für eine Sache ist es noch eine Weile hin. Aber es sei hier schon einmal erwähnt. Die Koalitionsspitzen der Regierung haben sich Anfang November auf eine Beitragssatzerhöhung verständigt. So müssen Arbeitnehmer tiefer in die Tasche greifen, wird doch die Pflegeversicherung zum 1. Januar 2013 um 0,1 Punkte auf 2,05 Prozent erhöht. Dafür soll der steuerliche Grundfreibetrag in zwei Stufen in den Jahren 2013 und 2014 um insgesamt rund 350 Euro angehoben werden und soll dann im Jahr 2014 bei 8.354 Euro liegen.
