
- Dem Fleisch sieht man die Schwarzarbeit nicht an - Helmut Lorscheid
"Vor der 14. großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf begann am 26. Oktober 2010 das Verfahren gegen acht Angeklagte, die zwischen 2003 und 2005 an der Vorenthaltung von Sozialversicherungsabgaben und der Hinterziehung von Umsatzsteuern und Lohnsteuerbeträgen in Millionenhöhe beteiligt gewesen sein sollen..." So liest es sich, wenn Schwarzarbeit in einer Wirtschaftsstrafkammer verhandelt wird. Es geht nicht um die Arbeiter, die mehr oder weniger rechtlos in deutschen Schlachthöfen arbeiten, angeheuert von gewinnsüchtigen Arbeitskräfteverleihern - den Sklavenhaltern der Neuzeit. Es geht auch in diesem Prozess nur ums Geld.
900 Seiten Anklageschrift
Am ersten Prozesstag wurde die insgesamt 900-seitige Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft verlesen wurde, dabei ging es um Vorwürfe des Steuerbetrugs und der Hinterziehung von Sozialbeiträgen in ganz großem Stil. Insgesamt sollen den zuständigen Sozialversicherungsträgern, darunter die AOK Rheinland/Hamburg, in der Zeit von Januar 2003 bis Dezember 2005 Beiträge in Höhe von mindestens 5.900.000 Euro sowie den Finanzämtern Lohnsteuerbeträge in Höhe von wenigstens 1,.250.000 Euro und Umsatzsteuer in einer Größenordnung von mindestens 6,7 Millionen Euro hinterzogen worden sein.
Verhandlung hinter verschlossenen Türen
Der zweite Prozesstag gegen Verantwortliche der Firmengruppe Axel H. begann mit Beratungen hinter verschlossenen Türen. Richterin, Staatsanwältin und Verteidiger hatten viel zu bereden, es ging um die bei Wirtschaftsstrafverfahren inzwischen übliche und auch in diesem Mammutverfahren angestrebte Konsenslösung. Das bedeutet: Im Gegenzug zu einer lückenlosen Aussage und einem Schuldanerkenntnis bietet das Gericht ein bestimmtes Höchststrafmaß an. Die Vorsitzende Richterin der 14. Großen Strafkammer am Düsseldorfer Landgericht, Brigitte Koppenhöfer, verlas das Angebot des Gerichts. Demnach droht dem Hauptangeklagten Axel Wilhelm H. eine Haftstrafe zwischen fünf und sechs Jahren, seinen Geschäftspartner N. fünf Jahre und S. drei Jahre und 11 Monate. Die übrigen Angeklagten haben bei vollständiger Kooperation mit dem Gericht Bewährungsstrafen zwischen einem, eineinhalb und zwei Jahren zu erwarten.
Der Chef selbst kannte nicht alle seine Firmen
Erst am Nachmittag begannen die Aussagen zur Sache. Axel Wilhelm H gewährte dabei einen kleinen Einblick in sein Firmengeflecht, das er selbst nach eigenen Angaben nicht vollständig durchblickte. Um die Einzelheiten kümmerte sich sein Jugendfreund N, ein gelernter Steuerfachgehilfe. N. entwarf das komplizierte Geflecht von zuletzt rund fünfzig Firmen, die im Wesentlichen dafür bestimmt waren, Luftrechnungen und Luftbuchungen zu ermöglichen mit dem Ziel, möglichst wenig Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. H. sagte, N. habe ihm immer dann, wenn die Auftragslage es erforderte und die regulären Löhne und vor allem die zusätzlich gezahlten Schwarzgelder irgendwie so verbucht werden mussten, dass sie vor möglichen Prüfungen des Finanzamtes Bestand hatten aufgefordert eine weitere, neue Firma zu gründen. Den Durchblick in seinem Firmenimperium hatte H. zum Schluß selbst nicht mehr.
Offiziell nur Minigehälter für die Mittäter
Von welch zentraler Bedeutung Schwarzgeldzahlungen im Reich des Axel H. waren, wurde deutlich, als die Angeklagten Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und somit auch über ihre Monatsbehälter gaben. Während Axel Wilhelm H. 14.000 Euro im Monat angab, waren es bei seinen Geschäftspartnern N. 1.500 Euro und bei S. 3.220, wobei er rund die Hälfte als geldwerter Vorteil (Dienstwagen et cetera) erhielt. Den „Rest“, das bedeutet ein Vielfaches dieser offiziellen Gehälter, erhielten sie steuer- und abgabenfrei. So sagte H., dass N. statt der angegebenen 1.500 tatsächlich zwischen 25.000 bis 40.000 Euro monatlich erhielt. Dabei, so H., habe sich N. zunächst ein Prozent der Gesamtsumme als Einnahmen gesichert. Später, als Frau H. erkannte, dass der Jugendfreund seines Mannes sein „Einkommen“ so berechnete, dass auch die Luftbuchungen, Luftrechnungen und erfundenen Umsätze in die Berechnungsgrundlage einflossen, wurde der Prozentsatz auf 0,8 Prozent gekürzt.
Das Geld lag im Blechschrank
Das Geld der H-Firmen lag in einem Blechschrank im Hause H. Wenn Geld benötigt wurde, ging H. an den Schrank. Mit dem Bargeld aus dem Schrank finanzierte H. auch sein teures Hobby, teure Turnierpferde, deren Wert er mit 15.000 bis 80.000 Euro angab. Auch einen Pferdetransporter für über 70.000 Euro bezahlte H. mit Barem aus dem Schrank. Zugang zum Geldschrank hatten auch N. und Martina H. bis zur Trennung von ihrem Mann. Doch es gab auch Streit ums Geld. Dann beispielsweise, wenn die Lohnschecks der Schlachter platzten, weil das Konto nicht gedeckt war, obwohl das Geld, so H. von seiner Frau rechtzeitig angewiesen war. „Das Geld hätte auf dem Konto sein müssen,“ so H., „war es aber nicht“. Doch H. durchblickte das Dickicht der Schwarzgeldströme in seinem Firmengeflecht selbst nicht. Für die Abwicklung hatte er seine Partner – denen er lange Zeit absolut vertraute. „S. hat auch meine privaten Finanzen geregelt“ erklärte Axel H..
Wenn das Finanzamt Steuern einforderte, ließ sich der Angeklagte N. gerne auf die Festsetzung ein. Während bei anderen Firmen solche Steuerschätzungen gefürchtet sind, weil der Fiskus die Steuerschuld oft höher ansetzt, als vom Steuerpflichtigen erwartet – nahm der Buchhalter der H. Firmen diese amtlichen Festsetzungen mit Freuden entgegen. Sie lagen stets erheblich unter dem Betrag, den die eigene Buchhaltung als tatsächliche Steuerschuld errechnet hatte. Die Aussage des Angeklagten Axel H. wurde unterbrochen und wird am nächsten Verhandlungstag, 4. November 2010 fortgesetzt.
Eines steht schon heute fest, die Situation der meist rumänischen Werkvertragsarbeiter wird in diesem Prozess keine Rolle spielen. Denn Lohndumping, so eine Staatsanwältin gegenüber Suite 101 ist "eine Ordnungswidrigkeit, dafür haben wir uns gar nicht interessiert". So werden die Prozessbeobachter auch in dieser Verhandlung kaum etwas über die Situation in den deutschen Schlachthöfen erfahren.
