Unter einem Archiv (lateinisch archivum; aus dem Griechischen αρχε?ο(ν), archeío(n), „Regierungs-, Amtsgebäude“) versteht man eine Institution oder Organisationseinheit, in der Unterlagen aus Verwaltungshandeln, die als archivwürdig bewertet und somit zu Archivgut umgewidmet wurden, erfasst, erschlossen, erhalten, ausgewertet und zugänglich gemacht werden. Im übertragenen Sinne bezeichnet es auch das Gebäude, in dem dieses Archivgut aufbewahrt, bzw. Besuchern zugänglich gemacht wird. Archivgut sind dabei Schriftstücke, Akten, Karten, Pläne, Siegel, Bild-, Film- und Tonmaterialien sowie sonstige, auch elektronisch gespeicherte Informationen, die einen bleibenden Wert besitzen.
Zur Geschichte des Archivs
Archive gibt es seit geschrieben wird, in allen Kulturkreisen, bereits bei den Sumerern 3000 v. Chr. wurde auf Tontafeln geschrieben, die dann chronologisch sortiert aufbewahrt wurden. Auch die Römer und Griechen hatten bereits Archive, diese wurden in Tempeln angelegt.
Mit dem Übergang der Macht auf die Kaiser der nachchristlichen Jahrhunderte ging die Funktion des Archivs an die kaiserlichen „scrinia“ über – der Begriff ist von den Kapseln („scrinia“) abgeleitet, in denen die Briefe und Befehle des Kaisers versendet und aufbewahrt wurden. Im Frühmittelalter wurde nur wenig archiviert, erst ab dem 12. Jahrhundert wurden wieder Registraturen erstellt. Angelehnt an die persisch-arabische Kanzleitradition entwickelte sich eine vorbildliche Registratur unter Kaiser Friedrich II. Papier löste in der Folge das Pergament ab. Dieses war zudem kostengünstiger und somit konnte man den vorhandenen Raum großzügig nutzen – so etwa mit Datierung, Empfänger oder einer Inhaltszusammenfassung, dem sogenannten „Regest“.
Das Archivwesen Friedrichs II. als Wegbereiter des heute bekannten Archivs
Die weitere Geschichte des Archivs ist eine Fortsetzung dieser Prinzipien – die Registratur von Friedrich II. könnte man somit als den „Urahn“ des heute gebräuchlichen Archivwesens bezeichnen. Im 14. Jahrhundert wurde das Archivwesen institutionalisiert – eine Rangordnung von Kopisten, Schreibern und Sekretären bildete sich heraus. Die Kopisten mussten dabei nicht wissen, was sie abschrieben, sie mussten lediglich des Schreibens fähig sein. Im 19. Jahrhundert, als Folge der napoleonischen Umwälzungen in Staat und Verwaltung, ist eine weitere Professionalisierung und Verselbständigung der Archive festzustellen. Die Archive wurden als Fortsetzung der Verwaltung organisiert. Die Bedeutung lässt sich auch daran messen, dass ab 1821 eigene Ausbildungsstätten für Archivare eingerichtet wurden, die „Archivschule“ in München sowie die „École des Chartes“ in Paris. Seit 1949 gibt es in Marburg ein "Institut für Archivwissenschaft", das für die Archivverwaltung in Deutschland – mit der Ausnahme von Bayern – ausbildet. Seit 1967 gibt es ein eigenes Berufsbild, den „Dokumentar“, das eine sehr stark spezialisierte Ausbildung beinhaltet und aus den bisher vorhandenen Ausbildungsgängen für Bibliothekare und Archivare entstanden ist.
Sinn und Zweck eines Archivs
Im Gegensatz zu Museen oder Bibliotheken erfüllt das Archiv einen gänzlich anderen Zweck: Archive sind eng an Verwaltung, Ämter und politische Institutionen gebunden, die ihre Akten und Unterlagen dort zur Aufbewahrung und Archivierung abliefern. Das ist eine klare Zweckgebundenheit, die den Charakter des Archivs klar definiert – auch wenn die Bestände heute zunehmend in andere Richtungen erweitert werden. Eng verbunden mit der Geschichte der Archive ist auch deren Freigabe für die Öffentlichkeit, was in Deutschland bis in die 80er Jahre nicht gesetzlich geregelt war. Erst 1988 wurde die Freigabe in Deutschland durch die sogenannten "Archivgesetze" festgelegt. In diesem Zusammenhang nimmt das Stasi-Unterlagen-Gesetz von 1991 eine besondere Stellung ein, ist es doch einzigartig in seiner Form: Zum ersten Mal nach einer Revolution wurde nicht der Ruf nach der Zerstörung der in der Diktatur gesammelten Akten laut, sondern nach deren Erhaltung und sukzessiven Auswertung.
Diese verschiedene Archivarten unterscheidet man
- Parlaments-, Partei- und Verbandsarchive
- Staatsarchive
- Kommunalarchive
- Kirchliche Archive
- Archive zur jüdischen Geschichte
- Wirtschaftsarchive
- Adelsarchive
- Hochschul- und Universitätsarchive
- Medienarchive
Was genau findet man in Archiven?
- Urkunden und Akten
- Amts- und Geschäftsbücher
- Karten
- Kataster (Beschreibung der baulichen Anlagen/Liegenschaften einer Gemeinde)
- Audiovisuelle Medien
- Elektronische Speichermedien
Ein kleiner „Merkzettel“ für den nächsten Archivbesuch
- das Thema finden und gegebenenfalls eingrenzen
- das hierfür geeignete Archiv herausfinden
- Kontakt mit dem Archiv aufnehmen, die jeweiligen Arbeitsbedingungen klären
- weitere Informationen über mögliche Quellen und Materialien einholen
- Hilfsmittel organisieren (Laptop, Papier, Bleistift, Kamera, eventuell sollte man das Sütterlin-Alphabet trainieren)
- Findmittel durchsehen (online ist dies bislang nur in Baden-Württemberg und Hessen möglich) und Archivalien bestellen (wichtig hierbei: die sogenannten "Aushebezeiten" erfragen – Archivalien werden nicht „geholt“, sondern „ausgehoben“ - dies allerdings oft nur einmal pro Tag.)
- Archivalien durcharbeiten: notieren, exzerpieren, kopieren, fotografieren.
- Ausarbeitung der Ergebnisse, gefolgt von der Entscheidung über den Fortgang der weiteren Arbeit - dieser Prozess kann gegebenenfalls auch zur Aufgabe der Fragestellung führen, wenn beispielsweise nicht genug Archivmaterial auffindbar war, um wissenschaftlich fundiert arbeiten zu können.
Lesen Sie hier einen Artikel über das Open Society Archive (OSA) in Budapest/Ungarn.
