
- Die meisten Asylbewerber stammen aus Afghanistan - Jerzy Sawluk / pixelio.de
Die Anerkennung als Asylberechtigter erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach Artikel 16a des Grundgesetzes, durch Paragraph 60 des Aufenthaltsgesetzes und das Asylverfahrensgesetz. Nach dem Abschluss des Asylverfahrens fällt der Asylberechtigte in die Zuständigkeit der Ausländerbehörden der jeweiligen Bundesländer. Anerkannte Asylbewerber genießen zugleich die Rechtsstellung nach der Genfer Flüchtlingskonvention (AsylVfG § 2, Abs.1).
Entwicklung der Asylanträge bis 2010
Seit 1953 stellten mehr als 3,3 Millionen Menschen einen Asylantrag in Deutschland. Fast drei Viertel der Anträge entfallen dabei auf die Zeit nach 1990. Das Ende des Kalten Krieges hat Fluchtmechanismen freigesetzt. Die meisten Anträge wurden im Jahr 1992 registriert (438.191). Seitdem ist die Zahl der Anträge rückläufig. Nach dem Tiefstand von 19.164 im Jahr 2007 ist in den letzten Jahren wieder ein Zuwachs zu verzeichnen. Im Jahr 2010 wurden 41.322 Erstanträge gestellt, was einen Anstieg von rund 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Dies entspricht jedoch ziemlich genau dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre. Bezogen auf die letzten 20 Jahre liegt die Zahl der Erstanträge deutlich unter dem Durchschnitt.
Asylanträge 2010 nach Herkunftsländern
Die meisten Menschen stammen aus Afghanistan (5.905), gefolgt von Irak (5.555) und Serbien (4.978). Im Jahr 2009 stammten die meisten Menschen aus dem Irak (6.538), gefolgt von Afghanistan (3.375) und der Türkei (1.429). Die Türkei findet sich im Jahr 2010 lediglich auf Platz 9, mit 1.320 Asylantragstellern.
Asylanträge 2010 nach Geschlecht und Alter
Mit 63,3 Prozent wurde die Mehrheit der Asylanträge von Männern gestellt. Insgesamt sind 74,9 Prozent der Antragsteller 30 Jahre oder jünger, 36,4 Prozent sind minderjährig (18 Jahre oder jünger). In keinem der zehn herkunftsstärksten Staaten überwiegt der Anteil der Frauen, die einen Asylantrag stellen.
Asylanträge 2010 nach Ethnie und Religion
Kurden stellen aus der Gruppe der türkischen und irakischen Asylantragsteller die größte Gruppe. Während 48,5 Prozent der irakischen Antragsteller kurdischer Herkunft sind, sind es aus der Gruppe der türkischen Asylbewerber sogar 84,6 Prozent. Das heißt, dass insgesamt 3.903 Menschen kurdischer Herkunft im Jahr 2010 Asyl in Deutschland beantragt haben, was allein diese Volksgruppe umgerechnet auf den dritten Platz der Hauptherkunftsländer bringen würde. Deutlich mehr als die Hälfte aller Asylbewerber sind nach der Religionszugehörigkeit dem islamischen Glauben zuzuordnen (56,1 Prozent).
Asylanträge 2010 im europäischen Vergleich
Im europäischen Vergleich nimmt Frankreich (52.725) in absoluten Zahlen bei Erst- und Folgeanträgen den Spitzenplatz ein. Auf den Plätzen folgen Deutschland (48.590), Schweden (31.940) und Belgien (26.560). Umgerechnet auf die Einwohnerzahl (Antragsteller pro 1.000 Einwohner) zeigt sich jedoch ein komplett anderes Bild. Die größte Pro-Kopf-Belastung hat Zypern (3,6), gefolgt von Schweden (3,4), Belgien findet sich auf Rang 4 (2,5). Deutschland kommt lediglich auf 0,4 Antragsteller pro 1.000 Einwohner und nimmt damit den 14. Rang ein.
Hinsichtlich der Gewährung von Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, hat Estland die höchste Anerkennungsquote (25 Prozent), gefolgt von Dänemark (20 Prozent) und Norwegen (19,6 Prozent). Die niedrigste Anerkennungsquote haben Polen (1,8 Prozent), Griechenland und die Slowakei (1,7 Prozent), Zypern (1,2 Prozent), sowie Liechtenstein und Litauen (0 Prozent). Deutschland liegt mit einer Anerkennungsquote von 17,1 Prozent auf Rang fünf.
Steigende Antragszahlen gleich sinkende Schutzquoten
Die Flüchtlingsorganisation PRO ASYL weist jedoch einen Zusammenhang zwischen steigenden Antragszahlen und sinkenden Schutzquoten nach. Die Flüchtlingsorganisation geht von 48.187 Erst- und Folgeanträgen aus. Nur 643 Personen (1,3 Prozent) wurden als Asylberechtigte nach dem Grundgesetz anerkannt. Den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhielten 7.061 Personen (14,7 Prozent). So erhielten nur 7.704 (16 Prozent) die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Im Vergleich um Vorjahr hat sich die Anerkennungsquote drastisch verringert. 2009 erhielten immerhin 28,2 Prozent der Antragssteller den Flüchtlingsstatus.
Veränderte Schutzquoten trotz gleichbleibender Situation
Die Entwicklung der Schutzquote ist kaum nachvollziehbar. Waren die Schutzquoten in den Jahren 2007 und 2008 relativ großzügig, sank die Anerkennungsquote bereits im letzten Jahr deutlich, was sich im Jahr 2010 fortsetzte. Und das obwohl sich laut PRO ASYL die Situation in den Hauptherkunftsländer von Flüchtlingen nicht "signifikant verändert hätten.“ Am Beispiel Somalia wird das deutlich: Die Zahl der somalischen Asylsuchenden stieg von 346 (2009) auf 2.235 (2010), was ein Zuwachs von Sage und Schreibe 456 Prozent darstellt. Die Schutzquote somalischer Staatsangehöriger sank dagegen von knapp über 80 auf rund 50 Prozent.
Hohe Zahl an Widerrufsverfahren
Weiterhin bemängelt PRO ASYL die hohe Anzahl angestrengter Widerrufsverfahren durch das BAMF. Im Jahr 2010 strengte das BAMF mehr als 15.000 Widerrufsverfahren an, lediglich 2.538 endeten tatsächlich mit einer Widerrufsentscheidung. Seit der Einführung der Widerrufsverfahren mit dem Zuwanderungsgesetz im Jahr 2005 widerrief das BAMF in rund 39.000 Fällen. Zur Handhabung von Widerrufsverfahren ist die Lektüre der Dienstanweisungen des BAMF, deren Herausgabe PRO ASYL Anfang dieses Jahres vor Gericht erstritt, zu empfehlen.
Die Lage von Asylbewerbern in Deutschland
Überwindet der Asylberechtigte letztendlich die Hürden, ist seine Lage vor Ort alles andere als rosig. Mehr als 40.000 Asylbewerber und Flüchtlinge sind gezwungen, ihr Leben in Lagern, unter dem Existenzminimum und den sozialstaatlichen Mindeststandards zu führen. Im Bürokratendeutsch heißen diese Einrichtungen „Erstaufnahmeeinrichtung“ oder „Ausreisezentrum“. Alles ist auf Abschreckung ausgerichtet. So soll die Unterbringung laut einer Bayrischen Verordnung „die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern“. Im besagten Freistaat leben 7.500 Menschen in 118 Lagern, in Mehrbettzimmern unter fragwürdigen Bedingungen durch Gutscheine und aus Gemeinschaftsküchen versorgt, die Kleidung ist gebraucht.
Residenzpflicht, Vorrangprüfung und Leben unter dem Existenzminimum
Ihre Situation selbst verbessern können die Flüchtlinge auch nicht. Erst gilt ein Arbeitsverbot, darauf folgt die diskriminierende Vorrangprüfung, einen Anspruch auf Sprach- oder Integrationskurse gibt es nicht. Auch die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind laut einer Entscheidung zum Arbeitslosengeld II des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 menschenunwürdig. Die Höhe dieser Leistungen wurde seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 1993 der Preisentwicklung nicht angepasst. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weit unter dem menschenwürdigen Existenzminimum liegen. Auch die gängelnde Residenzpflicht stellt laut UNHCR eine unnötige Einschränkung der Betroffenen dar.
Quellen:
- BAMF: Das Bundesamt in Zahlen – Asyl, Migration, ausländische Bevölkerung und Integration
- PRO ASYL: Zahlen und Fakten 2010
- PRO ASYL. Lager in Deutschland
SUITE-LINKS
- Flüchtlinge weltweit
- Aufenthaltstitel in Deuschland
- UN-Flüchtlingskommissar gegen Residenzpflicht für Flüchtlinge
