Aufenthaltserlaubnis für Tunesien: Voraussetzungen und Verfahren

Aufenthaltserlaubnis für Tunesien - Elke Geyer
Aufenthaltserlaubnis für Tunesien - Elke Geyer
Deutsche, die es dauerhaft in den Süden zieht, haben in Tunesien die Wahl zwischen Touristenvisum und Aufenthaltstitel mit Carte Sejour.

Nicht jeder Auswanderer in Tunesien möchte die Carte Sejour beantragen. Denn sie bringt nicht nur Vorteile mit sich.

Nachteile der Carte Sejour: Ausreisesteuer und Charterflugverbot

Unter dem Ben-Ali-Regime, das stets bestrebt war, Auslandsreisen durch Teuerungen erheblich zu erschweren, musste ein Ansässiger, ebenso wie jeder tunesische Staatsbürger, 60 Dinar pro Ausreise bezahlen. Außerdem durften keine Charterflüge gebucht werden, sondern nur die hochpreisigen Linienflüge von Tunisair oder Nouvelair. Letztere Beschränkung ist durch die Möglichkeit, E-Tickets online von internationalen Fluglinien ausstellen zu lassen, praktisch schon aufgeweicht. Hinsichtlich der Ausreisesteuer hat sich seit der Revolution jedoch noch keine neue Praxis etabliert. Hier bleibt alles beim Alten, bis eine neue Regierung voraussichtlich die sogenannten „Ben-Ali-Steuern“ abschaffen wird.

Ohne Carte Sejour als Tourist in Tunesien leben

Wer ohne Aufenthaltserlaubnis in Tunesien leben möchte, erhält als Deutscher bei der Einreise ein Touristenvisum für drei Monate. Durch eine bloße Ausreise und erneute Einreise lässt sich dieses automatisch wieder für drei Monate verlängern. Dafür reicht etwa eine kurze Schiffstour nach Sizilien oder Malta oder ein Flug nach Europa aus, wobei die Dauer unerheblich ist. Auch eine Rückkehr am gleichen Tag ist theoretisch möglich. Ein Grenzübertritt nach Libyen oder Algerien kommt allerdings wegen der dortigen Visabestimmungen für Deutsche nicht in Betracht.

Auch mit Touristenvisum kann ein Ausländer in Tunesien praktisch alle Geschäfte des täglichen Lebens abwickeln. Zu den wenigen Nachteilen gehört, dass er keinen Festnetzanschluss der Telekom auf eigenen Namen bekommt. Weiterhin ist die Aufenthaltserlaubnis nötig, um Kraftfahrzeuge und andere zu verzollende Waren aus Europa zollfrei einzuführen.

Aufenthaltserlaubnis beantragen: Konto eröffnen, Wohnsitz und Einkommen nachweisen

Wer nicht mit einem tunesischen Staatsbürger verheiratet oder in Tunesien als Arbeitnehmer beschäftigt ist, muss für die Aufenthaltserlaubnis einen Wohnsitz und ausreichendes Einkommen auf einem tunesischen Bankkonto nachweisen.

Der Wohnsitz lässt sich anhand eines Mietvertrages belegen, der mit Stempel der Meldebehörde versehen sein muss. Bei der Einkommensbestimmung besteht ein weiter behördlicher Ermessensspielraum, als Faustregel kann für einen Alleinstehenden von 1.300 Dinar (entspricht etwa 670 Euro) monatlich ausgegangen werden. Einige Behörden verlangen eventuell höhere Beträge bis etwa 1.500 Dinar (rund 780 Euro).

Das Einkommen muss auf ein tunesisches Konto fließen. Viele tunesische Banken machen die Kontoführung von der Aufenthaltserlaubnis abhängig, es gibt jedoch auch Geldinstitute, die zur Kontoeröffnung allein die Vorlage des Reisepasses mit Touristenvisum akzeptieren. Nach einigen regelmäßigen Geldeingängen, normalerweise drei monatlichen Zahlungen in Folge, stellt die Bank eine Bescheinigung über das Durchschnittseinkommen aus. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Beträge gleichbleibend hoch ausfallen und von welchen europäischen Konten sie überwiesen werden. Auch Freiberufler ohne festen Geldeingang von einer bestimmten Stelle können daher die nötige Bescheinigung bekommen, wenn sie zum Beispiel Geld von ihrem eigenen Konto transferieren.

Erforderliche Unterlagen und Gültigkeitsdauer

Für die Erteilung der Carte Sejour ist der Chef de Secteur de Police einer Gemeinde zuständig. Mit dem Antrag sind die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Mietvertrag mit Meldestempel (2 Kopien)
  • Bankbescheinigung (Original und Kopie)
  • 6 Passfotos
  • 10-Dinar-Briefmarke, erhältlich beim Finanzamt
  • Reisepass-Kopien, Vorderseite und Sichtvermerk der letzten Einreise je zweifach

Wenn alle Unterlagen vorliegen, stellt die Behörde eine vorläufige Carte Sejour für drei Monate aus. In der Zwischenzeit wird die Chipkarte hergestellt, die für ein Jahr gilt. Wird nach einem Jahr wiederum ein ausreichendes Einkommen für die vergangenen 12 Monate nachgewiesen, kann die folgende Aufenthaltserlaubnis für 10 Jahre erteilt werden.

Falls es jemand innerhalb der drei Monate nicht schaffen sollte, die Bankbescheinigung oder die weiteren Unterlagen beizubringen, hat er die Möglichkeit, sein Touristenvisum für 40 Dinar pro Monat um maximal drei Monate zu verlängern, bis die Belege vollzählig sind.

Quellen:

Deutsche Botschaft Tunis, Tunispro

Elke Geyer, Elke Geyer

Elke Geyer - Ich erblickte 1974 in Hildesheim das Licht der Welt und entschied mich nach der Schulzeit zunächst für die Juristenlaufbahn. ...

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