EU-Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis

In Europa beinahe totale Freiheit mit wenigen Einschränkungen

Durch Vorträge auf Europa vorbereiten - Vortrag des Autors
Durch Vorträge auf Europa vorbereiten - Vortrag des Autors
Grundlegende Informationen über das freie Arbeits-, Aufenthalts- und Niederlassungsrecht für Deutsche in den EU-Mitgliedsländern. Mit Inländern gleichgestellt.

Bei der heutigen heimischen Arbeitsmarktsituation stellt man sich vielleicht die Frage: „Soll ich es in einem anderen Land versuchen? Schließlich spricht man doch davon, dass Deutsche als Fachkräfte in anderen Ländern gesucht sind. Aber heißt das nicht, Gesetze und bürokratische Hürden überwinden, Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen beantragen?“

Berufsalternativen im Ausland - Freies Einreise- und Niederlassungsrecht für Europa

Was für Australien, Kanada oder die USA noch Schwierigkeiten bereitet, ist für die Bürger der Europäischen Union (EU) zumindest administrativ fast zum Kinderspiel geworden. Um es mit einem Satz zusammen zu fassen: EU-Bürger haben in allen EU-Mitgliedsstaaten das freie Einreise-, Aufenthalts- und Niederlassungsrecht. Um den Arbeitsmarkt nicht ins Ungleichgewicht zu bringen, gelten arbeitsrechtliche Einschränkungen bis auf weiteres noch für die neuen EU-Mitglieder Bulgarien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn.

Große Flexibilität innerhalb der EU für alle Europäer und Berufe

In der Praxis bedeutet dies: Als Deutscher können Sie ohne großen Formalitäten in Frankreich, Italien, England oder einem anderen EU-Land arbeiten, in Rom oder Madrid studieren, auf Mallorca oder in Portugal ein Geschäft eröffnen oder als Freiberufler arbeiten. Hinzu kommen noch die Varianten AuPair, Ferienjobs, Schüleraustausch, Praktika oder Ausbildung bzw. Studium.

Arbeitslosengeld im Ausland - Im Notfall auch Sozialhilfe und Familienbeihilfen

Theoretisch könnten Sie Ihren Koffer packen und mit wenig Geld nach Paris fahren und sich dort einen Job suchen. In der Praxis sollten Sie allerdings bessere Vorbereitungsmaßnahmen treffen, um Ihr Vorhaben erfolgreich durchzuführen. Und wenn Sie in Deutschland arbeitslos gemeldet sind und Recht auf ALG I haben und dies vom deutschen Arbeitsamt in einem EU-Formular bestätigt wurde, zahlt Ihnen das französische oder sonstige Arbeitsamt sogar für drei Monate das Arbeitslosengeld aus. Wer in einem EU-Land vorher gearbeitet hat und unverschuldet in Not gerät, hat - nach Überwindung vieler bürokratischer Schranken - sogar Anrecht auf eine Art Sozialhilfe. Auch Familienbeihilfen und Kindergeld werden in den EU-Ländern gezahlt. Die Leistungen unterscheiden sich allerdings von jenen in Deutschland.

Die Praxis: Wohnung, Miete, Eigentum, Arbeit, Versicherung, Wahlen, Rechtsschutz

Sie können im EU-Land frei eine Wohnung wählen, dürfen sogar an Kommunalwahlen des Gastlandes, an Europawahlen und auch im Ausland an der deutschen Bundestagswahl teilnehmen, dürfen Vereinen, Parteien und Gewerkschaften beitreten, sind – bei legaler Arbeit - sozial- und krankenversichert, haben Rechtsschutz. Mit wenigen Ausnahmen, zum Beispiel Wehrdienst, haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie Einheimische.

Keine Diskriminierung - Behandlung wie Inländer - Gesetze beachten

Bei der behördlichen Anmeldung müssen Sie sich nicht wie andere Ausländer bei der Ausländerpolizei melden, sondern melden sich wie Franzosen oder andere EU-Mitglieder auf der normalen Meldebehörde an (denn Sie gelten nicht als klassischer Ausländer, sondern als Europäer). Dass Sie – ebenso wie in Deutschland – die Landes- Steuer- und Versicherungsgesetze des jeweiligen Landes zu beachten haben, um in den Genuss aller EU-Vorteile zu kommen, ist dabei selbstverständlich.

Endlich weniger Bürokratie und mehr EU-Rechte

Einige Länder verlangen noch die formale Beantragung einer EU-Residentenkarte, andere – wie Frankreich – machen es noch unbürokratischer: die deutschen oder europäischen Personaldokumente genügen. Jedenfalls darf ein EU-Land Ihnen den Aufenthalt und die freie Niederlassung im Normalfall nicht verwehren. Die früher gelegentlich von einigen Regionalbehörden praktizierten bürokratischen Hindernisse – auch Schikanen genannt – sind heute weitgehend abgebaut, nachdem die Länder von der EU und vom europäischen Gerichtshof mit harten Strafen belegt wurden.

Keine Diskriminierung und breite Infos in der Landessprache

Die Gesetze der Europäischen Union besagen deutlich, dass kein Bürger der EU wegen seiner etnischen Herkunft, Nationalität, Religion, der Weltanschauung oder des soziales Standes bei der freien Beweglichkeit innerhalb der EU benachteiligt werden darf. Auf der EU-Webseite sind die EU-Möglichkeiten in der jeweiligen Landessprache aller EU-Mitglieder aufgeführt. Von Arbeitsvertrag bis Versicherungswesen, von Gewerkschaftsrecht über Handelsfreiheit bis Wohnungssuche...

Alle reden von Europa, aber keiner weiß Bescheid - Mehr konkrete Informationen

Detaillierte Infos finden Sie, wenn Sie in die Internet-Suchmaschinen die Suchbegriffe „Arbeiten in Europa“ oder "Freizügigkeit in Europaeingeben. Möchten Sie gleich gezielt für ein bestimmtes EU-Land suchen, so geben Sie die Suchbegriffe "Arbeiten und leben in ... (zum Beispiel Frankreich, England, Spanien, Italien, usw.) ein. In der Regel finden Sie hunderte Webadressen, die Sie für die verfeinerte Suche nutzen können, unter anderem für Adressen, Erfahrungsberichte, Foren und Webseiten über Deutsche, die bereits in dem betreffenden Land leben oder über dieses Land etwas zu berichten haben. In Berlin findet im Juni 2009 eine kostenlose Informationsveranstaltung mit dem Titel "Welche Möglichkeiten bietet Europa" statt.

Michael Kuss-Setz, Michael Kuss-Setz

Michael Kuss-Setz - Als Journalist kam ich zu meinem Fachgebiet "Leben im Ausland" auf Grund meiner über 30jährigen Tätigkeit in vier Erdteilen ...

rss