
- Kopenhagener Kriterien der Europäischen Union - Rock Cohen
Viele Länder in Europa, die noch kein Mitglied in der Europäischen Union sind, möchten diesen Zustand gern ändern. Zu den prominentesten Ländern gehört mit Sicherheit die Türkei, während andere Staaten wie die neutrale Schweiz gar kein Interesse an einer Mitgliedschaft in der EU zeigen. Nach dem Artikel 49 des EU-Vertrags kann jeder Staat in Europa, der die Werte der Europäischen Union achten und sich zudem für deren Förderung einsetzt, die Mitgliedschaft in der Europäischen Union beantragen. Dabei ist die Bezeichnung "europäisch" weitgängiger zu verstehen, sie schließt auch die Mitglieder des Europarats ein, die geographisch auf dem Kontinent Asien liegen. Natürlich kann man nicht einfach so Mitglied in der EU werden, dafür müssen wichtige Voraussetzungen und Kriterien erfüllt werden. Diese wurden am 22. Juni 1993 von der Europäischen Union auf dem EU-Gipfel im dänischen Kopenhagen in den Kopenhagener Kriterien zusammengefasst.
Kopenhagener Kriterien unterscheiden nach politischen und nach wirtschaftlichen Kriterien
Auf dem EU-Gipfel in der dänischen Hauptstadt Kopenhagen wurden durch den Europäischen Rat am 22. Juni 1993 die Kopenhagener Kriterien als vorbereitende Maßnahme auf die Osterweiterung der Europäischen Union ausgearbeitet, beschlossen und verabschiedet. Diese Aufnahmekriterien müssen spätestens beim Abschluss der Beitrittsverhandlung und vor dem tatsächlichen EU-Beitritt des interessierten Staates allesamt erfüllt sein. Die Kopenhagener Kriterien wurden vor allem aus dem Grund formuliert, um objektive und vor allem offizielle Anforderung für die potentiellen neuen Mitgliedsstaaten innerhalb der Europäischen Union festzulegen. Damit soll den EU-Mitgliedsstaaten auch die Angst genommen werden, dass sich die EU durch die Aufnahme von wirtschaftlich und politisch labilen Staaten selbst schwächen könnte.
Die Aufnahmekriterien der EU, die in den Kopenhagener Kriterien fest verankert sind, gliedern sich in politische und in wirtschaftliche Kriterien, sowie in Acquis-Kriterin in Bezug auf das gemeinsame EU-Recht auf.
Die politischen Kriterien sind im Einzelnen:
- eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung
- die Achtung der Menschenrechte
- der Schutz von Minderheiten
- die Zulassung von Parteien
Die wirtschaftlichen Kriterien sind:
- eine funktionierende Marktwirtschaft
- das Vorweisen einer Wettbewerbsstabilität
Insgesamt hat die Europäische Union derzeit 27 Mitgliedsstaaten, die beiden jüngsten Mitglieder sind seit dem Jahr 2007 Rumänien und Bulgarien. Die EU-Mitlgliedsstaaten im Überblick:
- Deutschland (Gründungsmitglied)
- Frankreich (Gründungsmitglied)
- Italien (Gründungsmitglied)
- Niederlande (Gründungsmitglied)
- Luxemburg (Gründungsmitglied)
- Belgien (Gründungsmitglied)
- Bulgarien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Griechenland
- Irland
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Vereinigtes Königreich von Großbritannien
- Zypern
Die Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes und der Binnenwirtschaft
Im Weiteren hat das EU-Parlament gemeinsam mit anderen Organen der Europäischen Union vier Grundfreiheiten für den europäischen Binnenmarkt beziehungsweise für die europäische Binnenwirtschaft entwickelt. Diese vier Grundfreiheiten lauten wie folgt:
- freier Personenverkehr
- freier Warenverkehr
- freier Dienstleistungsverkehr
- freier Kapitalverkehr
Lesen Sie Artikel über die wichtigsten Organe der Europäischen Union und die Etappen auf dem Weg zur europäischen Einigung sowie über den Vertrag von Lissabon.
