Wenn Eltern sich grundsätzlich eine Kinderbetreuung durch ein Au-Pair-Mädchen entschieden haben, stellen sich eine Reihe von Fragen hinsichtlich der praktischen Abwicklung.
Unterbringung
Die erste Hürde stellt sich für Familien regelmäßig hinsichtlich der Unterbringung des Au-Pair-Mädchens. Nach der Geburt des ersten Kindes, spätestens aber nach der Geburt weiterer Kinder, haben viele junge Familien das Problem, dass schon für die Familie selbst eigentlich nicht genug Platz ist, geschweige denn, steht ein zusätzlicher Raum frei, in dem das Au-Pair-Mädchen untergebracht werden kann. Es ist aber absolute Grundvoraussetzung für die funktionierende Beschäftigung eines Au-Pair-Mädchens, dass die Familie und das Au-Pair-Mädchen ein Mindestmaß an Privatsphäre bewahren. Für viele Vermittlungsagenturen ist die Bereitstellung eines eigenen Zimmers für das Au-Pair-Mädchen zudem absolute Vermittlungs orausetzung. Hier sollten Möglichkeiten geprüft werden, ob das Au-Pair-Mädchen nicht auch außerhalb der eigenen Wohnung untergebracht werden kann, beispielsweise in einem angemieteten Zimmer, in der Wohnung von Verwandten, Freunden oder Bekannten. Hierbei muss aber zunächst mit der Au-Pair-Mädchen-Vermittlungsagentur abgeklärt werden, ob eine solche Lösung mit deren Statuten vereinbar ist. Zudem verliert sich auch ein Teil der Flexibilität der Au-Pair-Mädchen-Lösung, wenn dieses nicht in den eigenen vier Wänden der Familie mit untergebracht ist.
Kosten
Die Kosten für die Beschäftigung eine Au-Pair-Mädchens sind je nach gewählter Vermittlungsagentur unterschiedlich und variieren nach der Anzahl der zu betreuenden Kinder. Als Richtwert lässt sich sagen, dass die Kosten nicht geringer sind, als wenn eine Tagesmutter/Kinderfrau beschäftigt wird. Jedoch sollte man die positiven Effekte der steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten, die auch für die Beschäftigung eines Au-Pair-Mädchen gelten, nicht aus dem Blick verlieren.
Gewährung eines Kredits an das Au-Pair-Mädchen
Au-Pair-Mädchen müssen im Vorfeld des Beschäftigungsverhältnisses in der Regel eine Menge Kosten investieren. Diese betreffen die Kosten der Vermittlung durch die Au-Pair-Mädchen-Agentur, die Visakosten und auch die Reisekosten. Viele Au-Pair-Mädchen müssen dafür Schulden machen und sich Geld leihen. Viele Au-Pair-Mädchen sind daher von Beginn an durch den Druck der Schulden schwer belastet und bitten die Gastfamilie um einen Kredit oder einen Vorschuss des ihnen zustehenden Taschengeldes. Dies ruft bei Unkenntnis der Hintergründe bei uninformierten Gastfamilien leicht Befremden hervor. Wenn sich diese aber die tatsächlichen Umstände bewusst machen, ist für die Gastfamilie der Wunsch leichter nachvollziehbar. Es sollte an dieser Stelle immer das Gespräch mit dem Au-Pair-Mädchen gesucht werden, um mit diesem seine finanzielle Situation zu erörtern. Meist ist den Au-Pair-Mädchen schon durch die Gewährung eines Teildarlehens sehr geholfen.
Gasteltern
Eltern, die sich für die Betreuung für ein Au-Pair-Mädchen entscheiden, sollten sich bewusst sein, dass sie auch die „Gasteltern“ des Mädchens werden, das ihre Kinder betreut. Gerade wenn das Au-Pair aus einem sehr armen Land kommt, braucht es häufig Unterstützung, um sich in Deutschland zurechtzufinden. Dies gilt auch gerade für Fragen des alltäglichen Lebens und gerade den Umgang mit Geld.
TIPP:
Für die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Kinderbetreuung bedeutet die Betreuung durch ein Au-Pair-Mädchen sicher eine Menge Vorteile, was insbesondere die Punkte Flexibilität der Betreuungszeiten und Persönlichkeit der Betreuungsbeziehung angeht. Es sollte aber auch nicht unterschätzt werden, dass durch die Aufnahme eines Au-Pair-Mädchen weitere Verantwortung übernommen wird, die sich wiederum erschwerend auf die unbelastete Ausübung der Berufstätigkeit auswirken kann.
