Aus dem Kachelmann-Prozess lernen und Konsequenzen ziehen

Der Kachelmann-Prozess und die Medien - Michael Grabscheit/Pixelio.de
Der Kachelmann-Prozess und die Medien - Michael Grabscheit/Pixelio.de
Der Kachelmann-Prozess hat gelehrt, dass Medienrummel und zu viel Öffentlichkeit durch die Medien in einem Prozess allen Beteiligten schaden können.

Mit Urteil vom 31. Mai 2011 hat die fünfte Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim den Wetterexperten und Fernseh-Moderator Jörg Kachelmann vom Vorwurf der besonders schweren Vergewaltigung seiner ehemaligen Freundin aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der Vorwurf der besonders schweren Form der sexuellen Nötigung durch Vergewaltigung ist möglich aufgrund des § 177 des Strafgesetzbuches. Im Strafgesetzbuch in der alten Fassung regelte § 177 die Vergewaltigung und § 178 die sexuelle Notzucht. 1997 wurden diese Paragraphen novelliert und in einem neuen § 177 zusammengefasst.. Mit der Änderung des § 177 wurde der Tatbestand auf „eine andere Person“ – also geschlechtsneutral – und die Erzwingung von Geschlechtsverkehr – ehelich und außerehelich – erweitert.

Zu viel Öffentlichkeit im Kachelmann-Prozess

Selbstverständlich geht es nicht um die Frage, ob der juristische Grundsatz der Öffentlichkeit eines Verfahrens angetastet werden soll. Dieser Grundsatz soll und muss in einem Rechtsstaat in vollem Umfang erhalten bleiben. Zu untersuchen und auch anzuprangern ist aber die höchst zweifelhafte Rolle der Medien in diesem Prozess:

Da bietet eine Illustrierte der Zeugin im späteren Prozess eine höhere fünfstellige Summe. Das Blatt will dafür zahlen, dass die Zeugin ihre Aussage, die sie später eventuell unter Ausschluss der Öffentlichkeit machen wird, vorab der Illustrierten exklusiv als Interview zur Verfügung stellt.

Es gab 44 Prozesstage, davon ungefähr die Hälfte unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Was aber nützt der Ausschluss der Öffentlichkeit, wenn alle Prozesstage in all ihren Details in der Presse nachzulesen sind? Waren es die Medienvertreter oder vielleicht die fatale Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die die Öffentlichkeit an allen Prozesstagen anwesend sein ließen? Und wer hat dafür gesorgt, dass Teile der Prozessakte in der Presse nachzulesen waren?

Die Schuldig-Front gegen die Unschuldig-Front im Kachelmann-Prozess

Ohne die Namen der Medien zu nennen, ist sofort klar, wer gemeint ist. Ein Magazin und eine Illustrierte schlugen sich schon früh vor Eröffnung des Prozesse auf die Seite des vermeintlichen Opfers. Und für ein großes Massenblatt mit täglichem Erscheinen berichtete Deutschlands Feministin Nummer 1 von jedem Prozesstag „aus Opfersicht“. Darüber hinaus vertrat sie in mehreren Talkshows ihre reduzierte, nicht neutrale Sichtweise. Andere, nicht weniger bekannte Medien schlugen sich sehr früh auf die Seite des behaupteten Täters. Und auch sie hielten ihre Ansicht für die einzig richtige.

Die Rolle des Gerichts im Kachelmann-Prozess

Das Gericht kann nach der Strafprozessordnung das eigene Ermessen bei der Prüfung der Frage heranziehen, ob von den beiden Parteien angebotene Gutachter vom Gericht gehört werden oder nicht. Mussten wirklich zehn Gutachter zugelassen werden, die nichts zum Ergebnis der Beweisaufnahme beitragen konnten? War ein solcher Ausgang nicht spätestens nach drei Gutachtern abzusehen? Es ist zu vermuten, dass das Gericht jeglichen Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit im Keim ersticken wollte und deshalb das Spiel der Parteien mitgespielt hat.

Musste die Staatsanwaltschaft nicht sehr viel frühzeitiger erkennen, dass sie die Beweise schuldig blieb, und waren für dieses Null-Ergebnis wirklich 30 Zeugen notwendig? Die Ex-Geliebten von Jörg Kachelmann konnten zwar Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Kachelmann aufkommen lassen, aber nichts über den vermeintlichen Tathergang aussagen, denn sie waren nicht dabei.

Mögliche Konsequenzen

Nach dem Kachelmann-Prozess wollen Abgeordnete der CDU/CSU im Deutschen Bundestag per Gesetz die Berichterstattung über Vergewaltigungsprozesse beschränken, wenn die Presse nicht einen Kodex über die Berichterstattung aus freien Stücken selbst vereinbart. Nach ihren Vorstellungen dürfe über Aussagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit nicht berichtet werden. Solche Aussagen müssten während des gesamten Prozesses unter besonderem Schutz stehen

Ein solches Verhalten wäre im übrigen auch im Sinne der Opferschutzverbände Terre des Femmes, Weißer Ring und Deutscher Frauennotruf.. Damit könnte der Befürchtung dieser Organisationen Rechnung getragen werden, dass angesichts des Medienrummels beim Kachelmann-Prozess mehr Frauen als bisher vor einer Anzeige zurückschrecken würden.

Quellen: ZDF heute-journal, RP, Neue Osnabrücker Zeitung, Financial Times Deutschland, Kieler Nachrichten

Bildnachweis: © Michael Grabscheit/Pixelio

Dieter Helmut, Dieter Helmut

Dieter Helmut - Dieter Helmut ist Jurist im Ruhestand und schreibt seit Dezember 2010 für suite101. Seine Themenschwerpunkte sind aktuelle ...

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