Das heute übliche Geld bezeichnet man in der Fachsprache der Finanzleute als Fiat Money (lat. fiat: „es werde“). Anders als das Geld früherer Zeiten, das man jederzeit in Gold umtauschen konnte, ist es nur etwas wert, wenn irgend jemand bereit ist, dafür etwas herzugeben, was von manchen Fachleuten als großer Nachteil angesehen wird.
Leistungsgedecktes Geld ist eine Art Gutschein
Der nächstliegende Gedanke, wenn es darum geht, (Regional-)Geld wertmäßig zu decken, ist, dies mit Gütern zu bewerkstelligen. Das gab es schon im alten Ägypten, wo man Getreide in öffentliche Lagerhäuser gegen eine Art Gutschein einlieferte, den man dann als Zahlungsmittel verwenden konnte. Heute gibt es das stellenweise in den USA, wo man Gutscheine für haltbare Lebensmittel kaufen kann, die dann vom Erlös gekauft und eingelagert werden.
Leistungsgedecktes Geld ist also eine Art Gutschein, den man jederzeit gegen Waren und Dienstleistungen einlösen kann. Ein Schwund des Wertes eines solchen Gutscheines ist in den genannten Fällen unerlässlich, denn es entstehen ja sowohl Lagerkosten als auch Wertverlust der eingelagerten Güter, die irgendwie bezahlt werden müssen.
Allerdings wäre eine solche Deckung des Geldes durch den Staat heute kaum praktikabel, da es ja – abgesehen vielleicht von Erdöl – kein so dominierendes Produkt mehr gibt, wie es das Getreide im alten Ägypten war. Der Staat bzw. die Notenbank müsste also einen immensen Aufwand treiben und eine große Anzahl verschiedener Güter umschlagen und lagern.
Es geht aber wesentlich einfacher: Es ist ja eigentlich unlogisch, dass ausgerechnet nur der Staat, der ja am wenigsten dafür gerade stehen kann, Geld emittieren darf. Modernes leistungsgedecktes Geld, wie etwa Rheingold, wird von Unternehmen herausgegeben. Das klingt zwar ungeheuerlich, ist es aber keineswegs, denn dieses Geld ist nichts anderes als ein Gutschein für bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen.
Einkaufsgutscheine sind schon lange ein gängiges Marketing-Instrument. Was wohl wenigen klar ist: Ein Einkaufsgutschein ist eine Verpflichtung zur Erbringung von Leistung oder Lieferung von Waren. Wer einen Gutschein ausgestellt hat, hat sich verpflichtet zu leisten und muss das, anders als das bei der Bezahlung mit Geld der Fall ist, gegen Vorlage dieses Gutscheins tatsächlich auch tun.
Der Schritt zum leistungsgedeckten (Regional)-Geld besteht nun lediglich noch darin, dass die teilnehmenden Unternehmen vereinbaren, ihre Gutscheine gegenseitig anzuerkennen: Man kann mit dem Gutschein vom Bäcker auch beim Metzger einkaufen, Taxi fahren und so weiter. Der Taxifahrer und der Metzger müssen den Gutschein des Bäckers zwar nicht annehmen, tun es aber genauso wie sie Euros annehmen, weil sie ja ihrerseits wieder damit bezahlen können. Der Bäcker hingegen ist verpflichtet, für das von ihm emittierte Geld zu leisten, so wie der Metzger und der Taxifahrer dies tun müssen, wenn ihnen Noten vorgelegt werden, die sie selbst emittiert haben. Damit ist also das komplette im Umlauf befindliche Geld gedeckt, da man jede einzelne Note bei demjenigen Unternehmen vorlegen kann, das sie ursprünglich emittiert hat und etwas dafür bekommen muss.
Leistungsgedecktes Geld als gesetzliches Zahlungsmittel?
Die Frage ist nun, ob solches leistungsgedecktes Geld auch als gesetzliches Zahlungsmittel taugt? Das ist naheliegend, denn da es ja in privatwirtschaftlichen Initiativen auf freiwilliger Basis funktioniert, wird es das als gesetzliches Zahlungsmittel unter behördlicher Aufsicht erst recht tun.
Bei einem von den Leistungen privater Unternehmen gedeckten Geld müsste an die Stelle der Notenbank eine Aufsichtsbehörde treten, welche die Emissionen organisiert und zum Beispiel auch festlegt, wieviel Geld ein Unternehmen emittieren darf. Auch der Austausch oder die Auffrischung der Zahlungsmittel im Sinne der Umlaufsicherung wäre Sache dieser Behörde, die dadurch ja, wie die Münzherren beim Brakteaten-Geld, ständig verdienen würde.
Aus diesem Überschuss könnten nicht nur die Kosten für Herstellung und Auffrischung des Geldes bezahlt werden, sondern auch ein Fond gebildet werden, aus dem die Besitzer wertlos gewordener Noten entschädigt werden können. Es ist ja immer möglich, dass ein Unternehmen, welches leistungsgedecktes Geld emittiert hat, in Konkurs geht und seine Noten nicht mehr einlösen kann. Über diesen Fond könnten auch sonst Emissionen zurückgenommen werden: Wer sein Geschäft aufgibt oder aus sonst einem Grund nicht mehr in der Lage ist, das von ihm emittierte Geld zu decken, müsste lediglich in Höhe des von ihm emittierten Betrages in den Fond einzahlen. Soweit er dies mit selbst emittiertem Geld tut, werden die Noten vernichtet, soweit er das mit fremden Noten tut, kann man diese verwenden um seine Noten auszutauschen, wenn sie bei der Zentrale aufschlagen und sie dann ebenfalls vernichten.
Das Risiko bei der Emission von leistungsgedecktem Geld
Natürlich stellt sich nun die Frage nach dem Risiko, das ein Unternehmen eingeht, wenn es leistungsgedecktes Geld emittiert. Immerhin verpflichtet es sich ja, für den emittierten Betrag bei Vorlage auch zu leisten, also im schlimmsten Falle, dem nämlich, dass das leistungsgedeckte Geld von niemandem sonst mehr genommen würde, für nichts zu arbeiten oder zu liefern, wobei noch zu bedenken ist, dass man für das emittierte Geld ja ursprünglich einmal Waren gekauft hat, also im Prinzip lediglich ein zinsloser Kredit zurückgezahlt wird.
Dieses Risiko ist von der Höhe des emittierten Betrages abhängig, sodass es erforderlich ist, diesen abzuschätzen. Dabei hilft die folgende Überlegung: Mit dem von allen Unternehmen zusammen emittierten Geld muss ja der Wirtschaftskreislauf, also der Austausch von Gütern und Dienstleistungen aufrecht erhalten werden, es muss also eine bestimmte Menge davon vorhanden sein.
Es hat sich jedoch beim praktischen Einsatz von umlaufgesichertem Geld, wie etwa dem Wörgler Schilling, gezeigt, dass dieses tatsächlich sehr schnell umläuft und daher eine verhältnismäßig kleine Geldmenge ausreicht. Beim Wörgler Schilling hat man errechnet, dass dieser etwa 500 Mal im Jahr den Besitzer wechselte, also 1/500 des gesamten jährlichen Sozialproduktes an Bargeld ausreichte, um die Wirtschaft in Gang zu halten.
Nimmt man nun, um auf der sicheren Seite zu sein, nur ein Zehntel dieser Umlaufgeschwindigkeit an, würde die Summe an leistungsgedecktem Geld, welches ein Unternehmen emittieren dürfte und müsste, einem Fünfzigstel seiner jährlichen, also etwa seiner wöchentlichen Wertschöpfung entsprechen und so ein verhältnismäßig sehr geringes Risiko darstellen. Da nun ein fünfzigmaliger Umlauf möglicherweise ein recht pessimistischer Wert ist, kann man grob sagen, dass jedes Unternehmen mit seiner Wertschöpfung (in etwa Gewinn und Löhne) von einigen Tagen gerade stehen müsste, eine im Vergleich zu anderen unternehmerischen Risiken geradezu lächerliche Größe.
