Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wurde 1971 zur Ausbildungsfinanzierung eingeführt. Jeweils zur Hälfte als Zuschuss und unverzinsliches Darlehen gewährt, bietet das BAföG eine gute Möglichkeit zur Finanzierung des Studiums. Einige grundsätzliche Fragen zum BAföG für Studenten sollen hier geklärt werden (Stand: Juni 2010).
Wer bekommt BAföG?
Die Voraussetzungen um BAföG zu erhalten sind nicht problematisch. Grundsätzlich gilt, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und bei Studienbeginn unter 30 Jahre alt sein muss. Bis zu einem gewissen Termin muss außerdem eine vorgeschriebene Zwischenprüfung oder Vergleichbares abgelegt worden sein. Muss man aber in seinem Studiengang verpflichtend eine Zusatzqualifikation wie Latinum oder Graecum erwerben, kann dieser Termin um in der Regel ein bis zwei Semester aufgeschoben werden. Wie lang man BAföG bekommt, richtet sich nach der Förderungshöchstdauer, die normalerweise der Regelstudienzeit entspricht – die durch schlechte Studienbedingungen natürlich nicht immer für den Abschluss des Studiums ausreicht. Gefördert wird grundsätzlich nur der Erststudiengang. Ein Masterstudiengang im Anschluss an den Bachelor im gleichen Fach wird aber gefördert, wenn das Höchsalter noch nicht überschritten ist.
Wie viel Geld bekommt man?
Wie viel BAföG man bekommt, richtet sich danach, ob man bei den Eltern wohnt (414 Euro) oder nicht (512 Euro), darüber hinaus gibt es Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung (64 Euro) und einen Wohnzuschlag (72 Euro). Der tatsächliche Betrag berechnet sich grundsätzlich nach dem Einkommen der Eltern (bei verheiratete Eltern sind 1.555 Euro ansonsten pro alleinstehenden Elternteil 1.040 Euro monatlich frei) sowie einem möglicherweise vorhandenen Vermögen (5.200 Euro + 1.800 Euro für Ehepartner und pro Kind sind frei). Dabei wird das Einkommen von vor zwei Kalenderjahren herangezogen. Ändert sich daran kurzfristig etwas (etwa durch plötzliche Arbeitslosigkeit eines Elternteils), kann und sollte ein Aktualisierungsantrag gestellt werden. Die genaue Berechnung und was alles angrechnet wird, kann auf diversen Internetseiten eingesehen werden (siehe dazu die Links weiter unten).
Wie viel darf ich dazuverdienen?
Grundsätzlich sind ein Verdienst von 400 Euro brutto im Monat frei. Entscheidend für die Berechnung ist allerdings der Gesamtverdienst pro Jahr. Man darf also in einem Monat durchaus mal mehr verdienen (etwa durch einen Ferienjob), wenn man in anderen Monaten entsprechend weniger verdient und so maximal auf 4.800 Euro im Jahr oder aufgeteilt auf jedes Monat 400 Euro monatlich kommt. Ein höherer Verdienst kann nicht nur Auswirkungen auf das BAföG sondern auch auf eine studentische Krankenversicherung haben!
Hat ein Studienfachwechsel Auswirkungen auf das BAföG?
Man kann durchaus auch nach einem Fachwechsel noch BAföG bekommen. Schon bezahltes BAföG wird allerdings in der Regel auf die Förderungshöchstdauer angerechnet! Ein Wechsel kann aus "wichtigem" oder "unabweisbarem Grund" erfolgen. Am besten bespricht man sich vorher mit seinem zuständigen Sachbearbeiter.
Ein Fachwechsel aus "wichtigem Grund" erfolgt einfach aus plötzlich geänderten Interessen, fehlender Eignung für einen Studiengang oder vergleichbarer Gründe. Auch ein Wechsel aus einem "Parkstudiengang" ist möglich, also aus einem Studium, dass man begonnen hat, weil man aus Kapazitätsgründen keinen Platz in seinem eigentlich geplanten Fach mehr bekommen hat und nun in dieses wechselt. Ein Wechsel aus diesen Gründen ist nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters möglich!
Ein "unabweisbarer Grund" liegt dann vor, wenn durch gesundheitliche oder psychologische Gründe das Studium nicht fortgeführt werden kann. In der Regel ist aber ein Attest oder Gutachten dafür nötig. Ein Fachwechsel ist in einem solchen Fall immer möglich.
Weitere Informationen zum BAföG
Grundsätzlich kann der zuständige BAföG Sachbearbeiter an der Uni am besten weiterhelfen. Dabei sollte man möglichst frühzeitig Informationen einholen und Anträge stellen – die Mühlen der Bürokratie mahlen nunmal oft langsam. Es gibt darüber hinaus auch zahlreiche Seiten im Internet, die weitergehende Informationen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz bieten:
