
- Geld sparen bei der BAföG-Rückzahlung - Michael Grabscheit / pixelio.de
Die gute Nachricht zuerst: Nur Studierende an Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien müssen BAföG zurückzahlen und diese auch nur die Hälfte davon. Das sogenannte Schüler-BAföG wird als Vollzuschuss gewährt und muss deshalb auch nicht zurückgezahlt werden. Seit 2001 ist die Rückzahlungssumme auf 10.000 Euro begrenzt, das heißt, dass alle, die ihr Studium nach März 2010 aufgenommen haben, mit keiner höheren Summe belangt werden können.
Die BAföG-Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach der Förderungshöchstdauer. Etwa viereinhalb Jahre nach Studienende meldet sich das Bundesverwaltungsamt erstmals. Dem Bundesverwaltungsamt sollte die aktuelle Anschrift vorliegen, da sonst 25 Euro für die Ermittlung der aktuellen Adresse anfallen. Die erste Rate ist dann ein halbes Jahr später fällig. Die monatlichen Raten betragen mindestens 105 Euro und sind immer gleich in einer Summe für die nächsten drei Monate zu zahlen, das heißt es werden alle drei Monate 315 Euro zurückgezahlt. Für die gesamte Rückzahlung hat man höchstens 20 Jahre Zeit.
Durch schnelle Rückzahlung des BAföG kann man die Summe verringern
Werden die Schulden auf einen Schlag oder in größeren Summen zurückgezahlt, kann ein Nachlass von bis zu 50 Prozent gewährt werden. Hierfür muss man zunächst einen Antrag an das Bundesverwaltungsamt stellen. Es kann sogar von Vorteil sein hierfür einen Kredit aufzunehmen, da der gewährte Nachlass in jedem Fall höher ist als ein marktüblicher Kredit.
Der Nachlass bezieht sich jedoch immer auf den gesamten Schuldenbetrag und nicht nur auf die maximale Schuldengrenze von 10.000 Euro. Liegen die Bafög-Schulden also weit über 10.000 Euro, ist die Rückzahlung auf einen Schlag nicht unbedingt vorteilhaft, so dass es sich hier nicht lohnen würde einen Kredit aufzunehmen. Auch Menschen mit niedrigem Einkommen sollten die Ratenzahlung wählen. Bei geringem Einkommen kann man von der BAföG-Rückzahlung für ein Jahr freigestellt werden. Bei einem Kredit funktioniert dies natürlich nicht und ist man verheiratet, steht hier sogar der Ehepartner in der Schuld.
Teilerlass der BAföG-Schulden durch schnelles Studium oder gute Noten
Ein schnelles Studium und gute Leistungen wirken sich auch bei der BAföG-Rückzahlung positiv aus. Innerhalb eines Monats nach dem Rückzahlungsbescheid des Bundesverwaltungsamts kann ein Antrag auf Verminderung der Schulden gestellt werden. Davon können jedoch nur Menschen profitieren, die ihr Studium bis Ende 2012 abschließen. Gehört man zu den besten 30 Prozent des Jahrgangs, so kann man den Antrag auf Schuldminderung stellen. Auch hier spielt die Schnelligkeit des Studiums eine Rolle. Gehört man zu diesem besten Drittel und hat man sein Studium in der Regelförderungsdauer, die im Normalfall der Regelstudienzeit entspricht, abgeschlossen, so werden einem 25 Prozent der Darlehensschuld erlassen, bei einem Abschluss ein halbes Jahr danach sind es noch 20 Prozent und schließt man sein Studium 12 Monate nach der Regelstudienzeit ab, sind es noch 15 Prozent.
Auch den Teilerlass für ein schnelles Studium wird es nur noch bis Ende 2012 geben. Unterschreitet man die Regelförderungsdauer (Regelstudienzeit) um vier Monate werden einem unabhängig von der eigenen Darlehensschuld 2.560 Euro erlassen, bei Unterschreitung von zwei Monaten sind es noch 1.025 Euro. Wieviel BAföG man im Endeffekt noch zurückzahlen muss, kann man mit Hilfe des Bafög-Rechners ausrechnen.
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