
- Führerschein mit 17 - Günter Hommes / pixelio.de
”Begleitetes Fahren ab 17“ wird Dauerrecht. Dies beschloss der Verkehrsausschuss des Bundestages einstimmig, indem er einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zustimmte. Bisher war der Modellversuch bis zum 31. Dezember 2010 begrenzt. Ab 2011 wird es nun bundesweit die Möglichkeit geben, die Führerscheinausbildung bereits mit 16-einhalb Jahren zu beginnen und mit Vollendung des 17. Lebensjahres, in Begleitung eines im vorläufigen Führerschein eingetragenen Begleiters, zu fahren.
„Begleitetes Fahren ab 17“ hat positive Auswirkungen bei den Unfallzahlen
Wie aus der Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung hervorgeht, hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sehr positive Ergebnisse aus dem Modellversuch ermittelt. So sind in der Anfangsphase des selbstständigen Fahrens beim begleiteten Fahren 20 Prozent weniger Unfälle zu verzeichnen. Für die Zeit nach der Phase des begleiteten Fahrens bescheinigt die BASt den Fahranfängern eine erheblich bessere Fahrkompetenz. Grundlage dieser Zahlen sind ausschließlich Eintragungen im Verkehrszentralregister, so dass eine repräsentative Basis gegeben ist.
Auch Deliktzahlen fallen beim "Führerschein mit 17"
Noch bessere Zahlen ermittelt die BASt für die Deliktzahlen. Verkehrsdelikte sind bei den begleiteten Fahrern sogar um 23 Prozent gesunken. Damit kann das Modellprojekt als voller Erfolg gewertet werden. Die Ausführungsbestimmungen des Modellprojektes „Begleitetes Fahren ab 17“ werden komplett in das neue Gesetz übernommen. So ändert sich auch nichts an den Voraussetzungen für die Begleiter. Sie müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben, fünf Jahre im Besitz einer eigenen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und dürfen höchstens drei Punkte im Verkehrszentralregister haben. Wenn sie als Begleiter im Auto sitzen gelten die gleichen Vorschriften für Alkohol und Drogen, wie beim selbst Fahren.
Als wichtig bezeichnet der Verkehrsausschuss die Tatsache, dass das Fahren ohne Begleiter weiterhin als schweres Delikt betrachtet wird und mit Entzug der Fahrerlaubnis bestraft wird. Darüber hinaus wird ein Bußgeld verhängt und die Probezeit verlängert. Vor der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist dann auch noch der Nachweis über die Teilnahme an einem Aufbauseminar, volkstümlich „Idiotentest“ genannt, zu erbringen.
Breite Unterstützung für den „Führerschein mit 17“
Auch der ADAC betont, dass die Erfahrungen aus dem Ausland und aus dem Modellprojekt zeigen, dass in der problematischen Altersstufe der 18 – 24-jährigen eine deutliche Verringerung der Unfallzahlen durch das begleitete Fahren zu erwarten sei. Der Beschluss zur Übernahme des begleitenden Fahrens in die Straßenverkehrsordnung fiel im Verkehrsausschuss einstimmig, auch die Vertreter der Opposition sind sich also in diesem Fall mit der Regierung einig, dass der Modellversuch eindeutig positive Ergebnisse erbracht hat. Und auch die Deutsche Verkehrswacht zieht eine positive Bilanz des Modellversuchs und sieht sich in ihrem Engagement für das „Begleitete Fahren ab 17“ bestätigt.
Ab dem Jahr 2011 kann somit jede und jeder 17-jährige zusammen mit einem Begleiter in Deutschland ein Fahrzeug führen, wenn sie oder er rechtzeitig mit der Führerscheinausbildung begonnen und die Prüfung bestanden hat. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres kann der vorläufige Führerschein innerhalb einer dreimonatigen Frist gegen den endgültigen Kartenführerschein getauscht werden.
Quellen:
- Bundestagsdrucksache 17/3022
- ADAC Pressemitteilung
- Deutsche Verkehrswacht
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