Begriff und Bedeutung des Arbeitsrechts

Die verschiedenen Schutzvorschriften für Arbeitnehmer

Arbeitsrecht - Gerd Altmann
Arbeitsrecht - Gerd Altmann
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht aller Arbeitnehmer, also jener, die abhängig beschäftigt sind.

Zumindest theoretisch kann sich aufgrund der Vertragsfreiheit jeder Arbeitnehmer frei entscheiden, bei welchem Arbeitgeber er zu welchen Bedingungen arbeiten möchte. Im wirklichen Leben finden Arbeitssuchende aber nur selten einen verhandlungsbereiten Arbeitgeber. Arbeitsplätze sind knapp und Arbeitgeber bekommen auf ausgeschriebene Stellen in der Regel zahlreiche Bewerbungen, sodass Arbeitssuchende möglicherweise auch unangemessene Bedingungen des Arbeitgebers akzeptieren werden, um eine existenzsichernde Stelle zu bekommen. Wer bereits einen Arbeitsplatz hat, wird sich auch gegen unangemessene Weisungen des Arbeitgebers nicht immer wehren, weil er keine Kündigung oder ein vergiftetes Betriebsklima riskieren will.

Somit ist der einzelne Arbeitnehmer in einer sozial schwachen Position und dem Arbeitgeber strukturell unterlegen.

Das Arbeitsrecht zum Schutz von Arbeitnehmer

Gemäß Artikel 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) hat der Sozialstaat die Aufgabe, das Machtungleichgewicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auszugleichen. Der Gesetzgeber hat zu diesem Zweck daher zahlreiche Schutzvorschriften erlassen, die vorwiegend privatrechtlicher, aber auch öffentlich-rechtlicher Natur sind und bei der Begründung, Durchführung und Beendigung des Arbeitsvertrages zu beachten sind. Ausgangspunkt des Arbeitsvertragsrechts sind die §§ 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ergänzend sind die Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts und des allgemeinen Teils des BGB anzuwenden.

Spezielle Regelungen zum Arbeitsrecht

Darüber hinaus gibt es im Rahmen des Arbeitsrechts zahlreiche Spezialgesetze für einzelne Fragestellungen, etwa zum Thema Urlaub das Bundesurlaubsgesetz, zum Thema Kündigung das Kündigungsschutzgesetz. Auf ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz konnte man sich bislang nicht einigen.

Individual- und Kollektivarbeitsrecht

Unter dem Begriff Individualarbeitsrecht werden alle Regelungen zusammengefasst, die sich nur auf das Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber beziehen.

Demgegenüber geht es im kollektiven Arbeitsrecht um die Vertretung von Arbeitnehmerinteressen durch gewählte Repräsentanten:

  • Auf der betrieblichen Ebene agiert der Betriebsrat. Er vertritt die Arbeitnehmer in Unternehmen gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz.
  • Der Sprecherausschuss vertritt die leitenden Angestellten in Unternehmen gemäß dem Sprecherausschussgesetz.
  • Der Personalrat vertritt die Angestellten im Öffentlichen Dienst gemäß den Personalvertretungsgesetzen.

Durch die entsprechenden Vorschriften des Arbeitsrechts muss der Arbeitgeber diese Gremien bei sozialen und personellen Angelegenheiten sowie bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung beteiligen. Darüber hinaus ist – wenn auch in geringem Umfang – eine Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten vorgesehen, etwa bei der Frage, wie bestimmte unternehmerische Entscheidungen umzusetzen sind.

Arbeitsrecht und Unternehmensmitbestimmung

Im Rahmen des Arbeitsrechts geht es bei der Unternehmensmitbestimmung um die Unternehmenspolitik, also die Planung und Lenkung der wirtschaftlichen Angelegenheiten, und um die Auswahl und Kontrolle der Unternehmensleitung. Diese Form der Mitbestimmung ist nur bei bestimmten juristischen Personen des Privatrechts vorgesehen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften. Alle anderen Unternehmen (Einzelkaufleute, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaften ...) sind grundsätzlich mitbestimmungsfrei.

Arbeitsrecht und Gewerkschaften

Gewerkschaften können mit Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen aushandeln und in Tarifverträgen festlegen. Unter den Voraussetzungen des Tarifvertragsgesetzes gelten die Rechtsnormen eines Tarifvertrages unmittelbar und zwingend im Einzelnen Arbeitsverhältnis.

Scheitern Tarifverhandlungen, kann die Koalition oder der Arbeitgeber den Arbeitskampf einleiten, um die tariflichen Ziele durchzusetzen.

Arbeitsprozessrecht

Streiten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber, können sie das Arbeitsgericht anrufen. Das Prozessrecht ist im Arbeitsgerichtsgesetz und in der Zivilprozessordnung geregelt.

Bedeutung des Arbeitsrechts

Die Bedeutung des Arbeitsrechts liegt zunächst im Schutz der Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis. Tatsächlich ragt seine wirtschaftspolitische Bedeutung aber weit darüber hinaus, da die Reichweite des jeweiligen arbeitsrechtlichen Schutzes wesentlichen Einfluss auf volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Entwicklungen genommen hat.

Michael Konetzny, Michael Konetzny

Michael Konetzny - Michael Konetzny, Porta Westfalica, ist seit etwa 20 Jahren vorwiegend in mittelständischen Unternehmen tätig und dort ...

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