Beheizung von Praxisräumen

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Unterschied zwischen der gemessenen und der gefühlten Temperatur. Zufriedenstellende Lösung.

Die gemessene und die gefühlte Temperatur klaffen oft weit auseinander. Bilder aus Wintersportgebieten beweisen das recht drastisch. In diesen Bildern sind Menschen zu sehen, die sich trotz Minustemperaturen in Badebekleidung sonnen. So ähnlich ist das auch in unseren Räumen. Kalte Wände strahlen Kälte aus. Da reichen schon drei Grad Temperaturunterschied. Dadurch haben die Menschen in diesen Räumen ein leichtes Zugempfinden. Dazu kommt noch die ständige Luftbewegung durch den Konvektionseffekt der allgemein üblichen Warmwasserheizungen. Bei Fußbodenheizungen und Nachtspeicherheizungen ist das ähnlich. Noch gravierender wirkt sich das in Praxisräumen aus. Meistens sind die Patienten zum Teil unbekleidet. Da ist das Kälteempfinden deutlich höher und die Patienten frösteln.

In Praxen trotz kühler Luft Wohlbehagen für die Patienten

Mit einer Konvektionsheizung ist das nicht zu erreichen. Ein Klima wie an sonnigen Wintertagen in den Praxisräumen zu schaffen ist nur mit einer Infrarotheizung möglich. Das soll nun nicht bedeuten, dass in den Praxisräumen Minustemperaturen sein sollen. Bei einer Lufttemperatur von 18° C bis 20° C in Räumen, die mit einer Infrarotheizung beheizt werden, haben die (unbekleideten) Patienten durch eine Infrarotheizung ein angenehmes Wärmegefühl. Die Behandler haben in diesen Räumen auch kein unangenehmes Gefühl von zu viel Wärme. Das trifft besonders auf Physiotherapien zu, da die Behandler durch die körperlichen Anstrengungen schnell in Hitze geraten.

Infrarotheizplatten als Zusatzheizung sind schon ausreichend

Ideal ist es die Praxisräume ausschließlich mit einer Infrarotheizung zu beheizen. Doch es ist nicht erforderlich die bisherige Heizung außer Betrieb zu setzen oder auszubauen. Es genügt schon über den Massageliegen Infrarotheizkörper anzubringen. Die bereits vorhandene Heizung sorgt dann nur noch für eine gewisse Grundtemperatur. Da muss allerdings einmal ausprobiert werden, was sowohl für die Patienten als auch für die Behandler gut ist. Eine reine Infrarotheizung ist da schon einfacher zu regulieren.

Für den Neubau bzw. die Rekonstruktion von Praxen sollten ausschließlich Infrarotheizungen eingebaut werden. Die Investitionskosten sind zudem deutlich günstiger.

Das trifft auch auf Krankenhäuser zu.

Ökonomischer Nutzen

Zum Wohlfühlklima sowohl für die Patienten als auch für das Personal der Praxen kommt noch ein deutlicher ökonomischer Nutzen. Die Raumtemperatur kann auf 18° C bis 20° C gesenkt werden. Das ist eine Verringerung der Raumlufttemperatur um 2°C bis 4° C. Wenn man bedenkt, dass eine Temperaturabsenkung um ein Grad bereits 7 Prozent Einsparung an Energie und damit an Kosten bringt, hat sich die Anschaffung einer Infrarotheizung bald amortisiert. Die Praxis kann letztendlich wirtschaftlicher arbeiten.

Doppelter Nutzen

So bringt eine Infrarotheizung (evtl. Zusatzheizung) einen doppelten Nutzen für die Praxen.

So bringt der Hauptgrund für eine Infrarotheizung in medizinischen Praxen, das Wohlgefühl der Patienten und des Praxispersonals, noch einen ökonomischen Nutzen. Man könnte sogar noch einen dritten Nutzen anführen. Dieser ist nicht gleich offensichtlich. Durch einen geringeren Energieverbrauch wird die Umwelt geschont.

Jürgen Kurth, Jürgen Kurth

Jürgen Kurth - Nach einem kaufmännisch-technischen Studium arbeitete ich in einem Großbetrieb in leitender Funktion. Dazu gehörte u. a. ...

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