Bei Anruf Vertragsfalle - unerwünschte Telefonwerbung unterbinden

Unerwünschte Telefonanrufe nerven - Helmut Lorscheid
Unerwünschte Telefonanrufe nerven - Helmut Lorscheid
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Baden-Württembergs Verbraucherschutz-Minister wollen schärfere Gesetze gegen unerwünschte Telefonwerbung.

Die erst seit August 2009 geltenden Maßnahmen gegen unerwünschte Telefonwerbung reichen nach Ansicht der Verbraucherschützer und des baden-württembergische Ministers für den Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Rudolf Köberle, (CDU) nicht aus.

Umfrageergebnis zeigt gesetzliche Mängel auf

Es muss nachgebessert werden. Zu diesem Ergebnis kommt die von Verbraucherzentralen durchgeführte bundesweite Umfrage. Deren Zwischenergebnis hatten der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der Landesminister am 14. Juli 2010 in Stuttgart vorlegt. Der Umfrage der Verbraucherzentralen unter bisher 40.000 Verbrauchern brachte ein ernüchterndes Ergebnis, erklärte vzbv-Chef Gerd Billen. Vielen Verbrauchern sei ein Vertrag untergeschoben worden, jeder fünfte sollte eine kostenpflichtige Nummer zurückrufen. Nur ein Prozent der Verbraucher gab demnach an, mit dem Anruf einverstanden gewesen zu sein.

Die 2009 beschlossene Erhöhung der Bußgelder, das Verbot der Rufnummernunterdrückung und die Ausdehnung der Widerrufsmöglichkeiten reichten offenbar nicht aus, um die "Plage des 21. Jahrhunderts" einzudämmen, erklärte Billen. Dies gelte besonders für die Gewinnspiel- und Lotteriewerbung. Die Verbraucherschützer forderten deshalb den Gesetzgeber auf, eine gesetzliche Regelung einzuführen, der zufolge telefonisch abgeschlossene Verträge nicht ohne eine anschließende ausdrückliche schriftliche Bestätigung seitens der Verbraucher wirksam werden dürfen. Nur mit dieser sogenannten Bestätigungslösung lasse sich verhindern, dass Verbrauchern ungewollt Verträge aufgezwungen werden.

Unerbetene Telefonwerbung ist unzulässig

"Telefonwerbung ohne vorherige Zustimmung ist unzulässig und wettbewerbswidrig", erklärte der baden-württembergische Verbraucherminister Köberle. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften sollten nach dem Willen der Verbraucherschützer künftig mit Bußgeldern bis zu 250.000 Euro statt wie bisher mit maximal 50.000 Euro geahndet werden. Nach dem im vergangenen August in Kraft getretenen Gesetz ist Telefonwerbung nur bei ausdrücklicher vorheriger Einwilligung durch die Verbraucher zulässig. Werbeanrufer dürfen zudem nicht mehr ihre Telefonnummer unterdrücken, damit unerwünschte Gespräche leichter nachverfolgbar werden. Unternehmen, die dagegen verstoßen, drohen Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro.

Kritik am bisherigen Gesetz auch im Bundestag

Kritik an den bisherigen Regelungen äußerten auch Abgeordente der Oppositionsparteien im Bundestag. Für Unternehmen sei „die Telefonabzocke nach wie vor ein lukratives Geschäft“, erklärte die Bundestagsabgeordnete ,Abgeordnete Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik in der Grünen Fraktion. Das zeige wieder einmal deutlich die Schwäche der Bundesregierung: „Gesetze, die die Verbraucher schützen sollen, sind im Alltag nutzlos, weil sie schlecht umgesetzt wurden.“ Die Bundesregierung, namentlich Verbraucherministerin Ilse Aigner, müsse diesem unsäglichen Missstand umgehend ein Ende bereiten. Harte Kritik kommt auch von den Linken: "Das Gesetz ist noch kein Jahr in Kraft und schon ist klar: Die Regelung ist ein Flop. Die Bundesregierung muss die Mängel im Gesetz dringend beheben und unseriösen Unternehmen endlich das Handwerk legen", erklärte die Bundestagsabgeordnete Caren Lay, verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke anlässlich des Ergebnisses der bundesweiten Befragung.

Schriftliche Vertragsbestätigung schützt vor Abzocke

Lay weiter: "Müssten die Anbieter die telefonisch abgeschlossenen Verträge schriftlich bestätigen lassen, wäre das Problem schnell aus der Welt. Niemand unterschreibt einen Vertrag, den er gar nicht braucht oder will. Gegenwärtig nutzen Teile der Branche bewusst die rechtlichen Grauzonen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich nach aktueller Rechtslage individuell und rechtlich versiert gegen den massenhaften Betrug wehren. Viele zahlen die unrechtmäßigen Rechnungen und die betrügerischen Firmen streichen auf diese Weise Millionengewinne ein. Verbraucherinnen und Verbraucher müssten endlich effektiv geschützt werden vor der Belästigung durch unerlaubte Werbeanrufe und vor den dabei häufig untergeschobenen Verträgen.

Die Grüne und die Linke Bundestagsfraktion fordern ebenfalls eine schriftliche Bestätigung von Verträgen aus ungebetenen Werbeanrufen durch die Kunden und deutlich höhere Bußgelder bei ungebetener Telefonwerbung.

Helmut Lorscheid ,  Foto: Yvonne Szallies

Helmut Lorscheid - Ich bin Journalist aus Überzeugung, obwohl es sicherlich Berufe gibt, in denen man deutlich mehr verdient. Ich befasse mich mit ...

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