
- Belgische Trikolore - Thies Völker, 2010
Das Prinzip des strikt von oben nach unten durchgesetzten Zentralismus als staatliches Ordnungsmuster gehört nicht nur in den Ländern der Europäischen Union mit ausgeprägt föderalistischen Traditionen wie Deutschland der Vergangenheit an. Politische Einbindung und Kompetenzverlagerung der regionalen Einheiten unter besonderer Berücksichtigung kultureller und sprachlicher Sonderheiten gehören mittlerweile auch in einst ausgesprochen zentralistisch ausgerichteten Staaten wie Spanien oder Frankreich zum Standard. Eine ganz besondere Ausprägung in diesem Zusammenhang nimmt das belgische Königreich ein, in dem der Gegensatz von Wallonen und Flamen zu einer einzigartigen Staatsstruktur geführt hat.
Der flämisch-wallonische Konflikt
Die 1815 auf dem Wiener Kongress beschlossene Gründung eines aus den südlichen und den nördlichen Niederlanden bestehenden Königreichs der Vereinigten Niederlande wurde 1831 revidiert. Der südliche Landesteil spaltete sich unter einem deutschstämmigen Monarchen als Königreich Belgien ab und hat seitdem im zunehmenden Maße mit dem Problem des Gegeneinanders der beiden größten Bevölkerungsgruppen zu kämpfen. In den ersten Jahrzehnten der belgischen Unabhängigkeit stellten die französischsprachigen, vor allem im Süden und Osten des Landes lebenden Belgier (Wallonen) sowohl die politische wie auch die wirtschaftlichen Eliten. Als Folge wurden die nördlich lebenden niederländisch sprechenden Flamen gesellschaftlich und kulturell diskriminiert. In harten Kämpfen erreichten flämische Gruppen, die damals wie heute vor allem die Bedeutung der Sprachen betonten, eine allmähliche Gleichberechtigung der niederländischen Sprache und der flämischen Kultur.
Heute leben in Belgien etwa sechs Millionen Flamen (davon 200.000 in Brüssel) und 3,3 Millionen Wallonen ( davon 80.000 in Brüssel). Mit ungefähr 70.0000 Menschen stellt die deutschsprachige Minderheit in Südostbelgien weniger als ein Prozent der Gesamtbevölkerung. Nachdem sich das wirtschaftliche Schwergewicht spätestens Mitte des 20. Jahrhunderts endgültig nach Flandern und in das bilinguale Brüssel verlagert hatte, brach der Sprachenstreit, bei dem vornehmlich die Flamen mehr Regional-Rechte verlangten, in den 1960er Jahren mit einer solchen Heftigkeit wieder auf, das die Spaltung des Landes drohte.
Verfassungsreform von 1993
In den folgenden jahrzehntelangen Debatten wurde schließlich 1993 ein komplizierter Kompromiss gefunden, der eine Dreigliederung des politischen Systems des belgischen Königreiches zur Folge hatte. Nach dieser grundlegenden Verfassungsreform stehen sich heute drei gleichberechtigte Körperschaften gegenüber, die sich die staatlichen Aufgaben und Zuständigkeiten teilen. Neben dem für ganz Belgien zuständigen Föderalstaat, üben drei geographisch definierte Regionen und drei kulturell bestimmte Gemeinschaften in ihren Gebieten staatliche Funktionen aus.
Föderalstaat
Der belgische Föderalstaat ist klassisch durch die drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative bestimmt. Zur Legislativen gehören außer dem aus Senat und Abgeordnetenkammer bestehende Parlament formal auch der König, der – ebenso formal – neben der Regierung Teil der Exekutive ist. Bei der parlamentarischen Arbeit sind eine Reihe von verfahrensrechtlichen Sonderbestimmungen festgelegt, die dem Schutz der Regional- und Gemeinschaftsinteressen dienen sollen. Der Föderalstaat ist insbesondere für die Bereiche Finanzen, Verteidigung, der Vertretung des Gesamtstaates nach Außen sowie für Sozialpolitik zuständig. In Bundeshand ist auch das Justizwesen.
Regionen
Die Flämische Region umfasst die Provinzen Antwerpen, Limburg, Westflandern, Ostflandern und Flämisch- Brabant. Die Provinzen Hennegau, Luxemburg, Namur und Wallonisch-Brabant sowie Lüttich mit dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft bilden die Wallonische Region. Das von der Flämischen Region umschlossene Gebiet Brüssel-Hauptstadt ist die dritte belgische Region.
Die Regionen verfügen über Parlamente und Regionalregierungen. Die Kompetenz der Regionalinstitutionen erstreckt sich auf Wirtschaft, Landwirtschaft und Arbeitsmarkt, Energie, Verkehr, Umweltschutz und Raumordnung, Wissenschaft, sowie Wohnungspolitik. In diesen Bereichen sind die Regionen auch für die Außenbeziehungen zuständig. Dadurch kann die belgische Außenpolitik, insbesondere auf EU-Ebene, verkompliziert werden.
Gemeinschaften
Die mit den Regionen geographisch nicht deckungsgleichen Gebiete der drei kulturellen Gemeinschaften (Flämische, Französische, Deutschsprachige) haben ebenfalls eigene Parlamente und Exekutivorgane. Die Flämische Gemeinschaft umfasst das niederländische Sprachgebiet und das Hauptstadtgebiet Brüssel, die Französische Gemeinschaft umfasst den Großteil der Wallonie und ebenfalls Brüssel-Hauptstadt. Für Brüsseler Angelegenheiten sind besondere flämisch-französische Gemeinschaftskommissionen gebildet worden. In der Ostwallonie liegt das kleine Territorium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Die Gemeinschaften sind in ihren Gebieten für Kultur, Bildung und Sprache sowie für das Sozialwesen, soweit es personenbezogen ist, zuständig.
Literatur:
- Claus Hecking, Das politische System Belgiens. Opladen 2003
- Philipp Krämer, Der innere Konflikt in Belgien: Sprache und Politik, Saarbrücken 2010
