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Das Tätigkeitsfeld eines Tourismusfachwirts geht weit über die klassischen Aufgaben der Branche hinaus. So gehören unter anderem auch die Bereiche Betriebswirtschaft, Marketing und Management zum Berufsbild. Nach erfolgreich absolvierter Weiterbildung gelten Tourismusfachwirte als Spezialisten der Tourismusbranche und können anspruchsvolle Aufgaben eigenverantwortlich übernehmen. Damit klettern sie auf der Karriereleiter ein gutes Stück nach oben.
Berufliche Perspektiven
Nach der erfolgreichen Beendigung ihrer Weiterbildung haben Tourismusfachwirte die Chance, sich beruflich neu zu orientieren. Auch nach oben hin stehen ihnen viele Türen offen. Mit ihrem Abschluss sind sie qualifiziert, Planungs- und Leitungsfunktionen auf der mittleren oder sogar höheren Ebene zu übernehmen. Dabei können sie sich auf ein bestimmtes Arbeitsgebiet spezialisieren, wie etwa Vertrieb, Marketing, Reisevermittlung oder Tourismusmanagement. Weitere Positionen ergeben sich beispielsweise als Verkaufsberater, Kalkulator, Kurverwaltungsfachmann oder Leiter eines Verkehrsamtes. Ebenfalls sind Anstellungen im Management oder in der Verkaufsberatung vorstellbar, genau wie in der Organisation und Planung.
Durch ihren zusätzlichen Abschluss können geprüfte Fachwirte anspruchsvollere Aufgaben übernehmen als vor der Weiterbildung. Als Führungskraft mit größerer Verantwortung haben sie Anspruch auf ein höheres Gehalt. Das Einkommen ist dabei stets abhängig von der Berufserfahrung, der Verantwortlichkeit und den Anforderungen der jeweiligen Position. Zudem besteht für Tourismusfachwirte die Möglichkeit, sich selbstständig zu machen. Hierbei kommt sowohl eine freiberufliche Tätigkeit als Fachberater infrage, als auch die Eröffnung eines eigenen Reisebüros. Ebenso ist eine Selbstständigkeit im Bereich vieler weiterer Tourismus-Dienstleistungen vorstellbar.
Fortbildungen vermitteln aktuelles Fachwissen
Wichtig ist es in jedem Fall, sein Fachwissen stets auf dem neusten Stand zu halten und sich regelmäßig weiterzubilden. Denn nicht nur die Reisebranche unterliegt einem ständigen Wandel. Auch in den Themengebieten der Betriebswirtschaft, des Marketings und der Mitarbeiterführung ist aktuelles Wissen ausschlaggebend für den beruflichen Erfolg. Fortbildungen in Form von Kursen und Seminaren gibt es unter anderem in den folgenden Bereichen:
- Vertrieb und Verkauf
- Einkauf und Beschaffung
- Marktforschung und Marktbeobachtung
- Marketing, Werbung und Verkaufsförderung
- Unternehmensplanung und Projektmanagement
- Führungsstile und -techniken
- EDV-Anwendungen im Fremdenverkehrswesen
- Controlling
- Fremdsprachen im Beruf
Fremdsprachenkenntnisse und kulturelle Einblicke können durch die Arbeit im Ausland vertieft werden. Dies erhöht auch die internationalen Qualifikationen und die Berufschancen in anderen Ländern.
Mit einem Studium die Karriereleiter erklimmen
Wer nach seiner Weiterbildung zum Tourismusfachwirt im Beruf noch weiter aufsteigen möchte, kann ein Studium anschließen. Auch ohne schulische Zugangsberechtigung ist dies seit 2009 durch das sogenannte "Meisterstudium" möglich. Mit einer qualifizierten Weiterbildung als Fachwirt erhält man bundesweit das allgemeine Hochschulzugangsrecht. Das bedeutet, dass auch Meister, Techniker und Fachwirte an einer Universität oder Fachhochschule studieren dürfen. Dieses Recht ist nicht fachgebunden oder an weitere Bedingungen geknüpft.
Die Wahl des Studienfachs hängt dabei von den persönlichen Zielen, Interessen und beruflichen Schwerpunkten ab. Durch eine betriebswirtschaftliche Ausrichtung lässt sich beispielsweise die Verbindung zum Aufgabengebiet des Tourismusbetriebswirts herstellen. Im Folgenden ist eine kleine Auswahl der Bachelor-Studiengänge dargestellt, welche die beruflichen Aufstiegschancen erhöhen:
- Betriebswirtschaftslehre für Touristik (als eigener Studiengang oder als Schwerpunkt innerhalb der Betriebswirtschaftslehre und anderen Studiengängen)
- Tourismus und Event-Management oder reines Event-Management (ebenfalls eigenständig oder als Schwerpunkte innerhalb der Betriebswirtschaftslehre und weiteren Fächern)
- Hotel- und Tourismusmanagement
- Tourismuswirtschaft
- Regionalmanagement
- Verkehrswirtschaft
- Angewandte Freizeitwissenschaft
- International Tourism Management
Der Bachelor ist der erste Abschluss innerhalb eines zweistufigen Studiums. Er gilt als vollwertige berufliche Qualifikation, die auch unabhängig vom Master-Abschluss stehen kann. Dieser kann anschließend den Bachelor-Titel aufwerten. Das Spektrum der verschiedenen Master-Studiengänge mit Tourismus-Bezug ist ähnlich vielfältig wie beim Bachelor. Tourismusfachwirte haben dadurch die Chance, sich in ihrer akademischen Ausbildung noch weiter zu spezialisieren.
Anerkennung im In- und Ausland
Tourismusfachwirte absolvieren eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Der Abschluss als geprüfter Tourismusfachwirt ist daher bundesweit anerkannt. Im Allgemeinen ist der Titel eines Fachwirts sehr renommiert und einem Meisterbrief ebenbürtig. Damit ist er beinah so hoch angesiedelt wie der akademische Grad des Bachelors. Innerhalb der Tourismusbranche ist der Abschluss als Tourismusfachwirt bekannt und geachtet. Bei Unternehmen und Personalchefs sind sie als Mitarbeiter wegen ihrer hohen Qualifikationen sehr beliebt. Zudem werden sie aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung geschätzt. Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind daher ziemlich gut.
Außerhalb Deutschlands ist der Fachwirt jedoch eher unbekannt. Die internationale Anerkennung des Titels ist daher recht problematisch. In Ermangelung einer adäquaten Übersetzung wird der Fachwirt im Englischen oft als "Bachelor Professional (CCI)" bezeichnet. CCI steht für Chamber of Commerce and Industry, die englische Bezeichnung der IHK. In Deutschland ist dieser Titel jedoch sehr umstritten, da Kritiker eine Verwechslungsgefahr mit dem akademischen Grad Bachelor sehen. An einem internationalen Standard wird vonseiten der Europäischen Kommission derzeit gearbeitet. Bis eine allgemein akzeptierte Lösung gefunden ist, erscheint es ratsam, die Bezeichnung "Bachelor" nicht zu führen. Sonst besteht das Risiko, der unrechtmäßigen Aneignung des Titels beschuldigt zu werden.
Weitere Quellen:
