
- Rollator, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit - Reiner Sturm, Pixelio
Wer in der heutigen Zeit berufsunfähig wird, hat in der Tat ein echtes Problem. Für Personen, die nach dem Jahr 1961 geboren wurden, gibt es nämlich keine staatliche Hilfe mehr. Aber wer die dadurch entstandene Einkommenslücke mit einer privaten Versicherung schließen will, hat es dabei auch nicht einfach. Dies hat mehrere Gründe.
Die Versicherung ist für viele zu teuer
Seitdem Ende der neunziger Jahre Ratingagenturen wie Morgen & Morgen oder Franke & Bornberg damit begonnen haben, diverse Produktsparten der Lebensversicherung transparenter und vergleichbarer zu machen, ist eine interessante Entwicklung eingetreten. Versicherer, die bei den Ratings nicht oben standen, haben sich oft diese Agenturen ins Haus geholt und sich von ihnen zeigen lassen, wie ihre Tarife gestaltet sein müssen, damit auch sie zukünftig bei deren Vergleichen ganz weit vorne zu finden sind. Als Folge wurde die Spitze der Topanbieter breiter und die Tarife teurer. Denn die verbesserten Versicherungsbedingungen machen für das Unternehmen das Risiko größer, irgendwann Versicherungsleistungen auch zahlen zu müssen. Und das muss natürlich finanziert werden.
Dies verdeutlicht die Süddeutsche Zeitung in einem aktuellen Artikel zum Thema. Eine Übersicht mit fünf sogenannten Topanbietern zeigt, dass ein Zwanzigjähriger, der in einem Büro kaufmännisch tätig ist, ungefähr 50 Euro im Monat für eine Berufsunfähigkeitsabsicherung zahlen muss. Leider ist dem Artikel nicht zu entnehmen, welche Rente er im Leistungsfall dafür erhält. Würde die gleiche Person die Versicherung erst mit 45 Jahren abschließen, wäre sie mit durchschnittlich 95 Euro fast doppelt so teuer. Noch gravierender ist der Unterschied bei einer Person, die hauptsächlich körperlich stark arbeitet, wie z.B. bei einem Dachdecker. Hier liegt der Beitrag für den jungen Twen im Schnitt bei 111 Euro und für den Mann mit 45 Jahren bei 238 Euro monatlich. Auch wenn es sich bei diesen Angaben nicht um die etwas niedrigeren Netto-, also die effektiven Zahlbeiträge handelt, wird schnell ersichtlich, dass sich kaum einer den entsprechenden Beitrag wird leisten wollen oder können. Gar nicht berücksichtigt wird der Umstand, dass etwa ein Student für ein solches Thema weder Gedanken noch Geld aufwenden wird. Dies wird er in der Regel nicht vor seinem Uniabschluss mit ende zwanzig und der Aufnahme des ersten Vollzeitjobs beginnen.
Weitere Hürden warten auf Abschlusswillige
Eine weitere Spielart der Versicherer ist es, neue Kunden erst gar nicht zu akzeptieren. Durch die geschaffene Vergleichbarkeit, die sicher den Ratingagenturen zu verdanken ist, sind nicht nur die Preise gestiegen. Auch die Anforderungen an den Gesundheitszustand der Interessenten werden ständig angehoben. Ein leichter Heuschnupfen reicht bei vielen Anbietern schon für eine Ablehnung aus, in jedem Fall aber für einen kräftigen Risikozuschlag. Dieser stößt aufgrund der teils üppigen Höhe viele Abschlusswillige ab. So sorgt die Versicherung für einen gesunden Kundenbestand und dafür, dass sie im Normalfall kaum Leistungsfälle hat. Um sich mit unrichtigen Angaben bei den Gesundheistfragen Vorteile zu verschaffen, ist jedoch strikt abzulehnen. Eine vorsätzliche Falschbeantwortung der Fragen kann im Leistungsfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Dann erhält man nicht nur keine Leistung, sondern hat auch noch Beiträge umsonst gezahlt und wird im allerschlimmsten Fall auch noch wegen Betrugsversuch juristisch belangt. Die Ehrlichkeit bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen zahlt sich hier am langen Ende in jedem Fall aus.
Tritt irgendwann tatsächlich der Versicherungsfall ein, stellt sich auch das nächste Problem ein. Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krebs nehmen in der breiten Bevölkerung zwar eindeutig zu. Die meisten Menschen gelten nach einer Dauer von 3-6 Monaten jedoch wieder als arbeitsfähig. Wurde in dieser Zeit eine Rente gezahlt, was jedoch oft erst ab einer Arbeitsunfähigkeit von sechs Monaten oder darüber hinaus geschieht, wird diese Rentenleistung jetzt wieder eingestellt. Denn die Versicherung überprüft im Leistungsfall regelmäßig die Berufsfähigkeit ihrer Kunden.
Es gibt sinnvolle Alternativen
Nur wen es richtig schwer erwischt, kann auf eine entsprechend lange Rentenbezugszeit hoffen. Diese Leistung ist dann aber teuer erkauft. Dabei geht es auch günstiger. Wer wirklich lange Zeit und dauerhaft in keinem Beruf mehr arbeiten kann, gilt als erwerbsunfähig. Hier gibt es noch staatliche Leistungen, die aber im Schnitt auch nur ungefähr 760 Euro monatlich betragen. Wer vorher 2.500 Euro netto verdient hat, muss eine ordentliche Lücke schließen. Das kann aber zum Beispiel viel günstiger durch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung geschehen. Sie zahlt eben nicht schon bei der Unfähigkeit, seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können, sondern erst dann, wenn man gar nicht mehr arbeiten kann. Dieser Schutz ist für deutlich günstiger und dafür für Viele bezahlbarer.
Eine weitere Alternative oder Ergänzung kann die Unfallversicherung darstellen. Denn nicht wenige Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeiten entstehen als Folgen eines Unfalls, insbesondere eines Verkehrsunfalls. Wobei auch hier mit Vorsicht zu agieren ist. Wer nach einem Unfall querschnittsgelähmt im Rollstuhl sitzt, kann versicherungsrechtlich noch als berufsfähig gelten, gerade in kaufmännischen oder geisteswissenschaftlichen Berufen (z.B. Psychologen, Journalisten, Steuerberater). Schon gar nicht wäre diese Person dann erwerbsunfähig, selbst wenn sie nach aktueller Regelung als schwerbehindert gelten würde. Dies würde nur bei vollständiger Lähmung der Fall sein. In diesen Fällen würde eine Unfallversicherung zahlen, und zwar eine einmalige Summe, egal ob man anschließend wieder teilweise oder vollständig gesund wird.
Ein solcher Schutz, der beispielsweise im Extremfall der Querschnittslähmung nach einem Verkehrsunfall eine Leistung von 500.000 Euro bieten würde, ist schon für ca. 100 Euro im Jahr erhältlich. Dass das Risiko der Berufsunfähigkeit gegenüber der Erwerbsunfähigkeit real deutlich kleiner ist, bestätigen auch die Zahlen aus dem Jahr 2003 der ehemaligen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, die seit 2005 Deutsche Rentenversicherung Bund heißt. Von damals rund 9.350.000 bestehenden staatlichen Renten wurden rund 598.000 wegen Erwerbsunfähigkeit gezahlt (6,4%), jedoch nur rund 23.400 wegen Berufsunfähigkeit (0,3%). Risiken erkennen und absichern ist im Zusammenhang mit der Arbeitskraft besonders wichtig. Aber auch hier gilt „Angst ist ein schlechter Ratgeber“. Wer einen klaren Kopf behält, findet günstige und sinnvolle Produkte.
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