Besuchsrecht in Österreich

Regelungen bei Gericht nach Scheidung oder Trennung

Nach Scheidungen oder Trennungen gehen die Konflikte der ehemaligen Paare oft weiter: Der Kampf um das Sorge- oder Besuchsrecht folgt. Leidtragende sind meist die Kinder.

In Österreich werden pro Jahr rund 21.000 Ehen geschieden. Auch, wenn ein Großteil dieser Scheidungen einvernehmlich erfolgt, kommt es oft vor, dass Eltern ihre Probleme von der Paarebene auf die Elternebene transportieren. Resultat sind massive Obsorge- und Besuchsstreitereien, die meist vor Gericht enden und für Kinder schwere belastende Folgen haben.

Was versteht man unter Besuchsrecht?

Wenn nach einer Scheidung oder Trennung ein Elternteil nicht mit dem minderjährigen Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt, so haben das Kind und dieser Elternteil das Recht, miteinander einen persönlichen Kontakt zu haben. Im besten Fall können das die Kindeseltern einvernehmlich regeln. Klappt dieses nicht, kann eine Partei (Kindesmutter, Kindesvater oder Kind) bei Gericht einen Antrag zur Regelung des Besuchsrecht stellen. Je nach Alter des Kindes entscheidet das Gericht über die weiteren Besuchskontakte.

Wie schaut meist der Umfang des Besuchsrechts aus?

Der Umfang des Besuchsrechts richtet sich immer nach dem Kindeswohl. Meist spielt neben anderen Faktoren das Alter des Kindes eine entscheidende Rolle. Je jünger das Kind, desto kürzer aber öfter sollten die Besuche beim nicht im gleichen Haushalt lebenden Elternteil sein.

Baby unter einem Jahr:

Besuche sollten mindetestens einmal pro Woche stattfinden, da der Zeitraum sonst zu lange ist und das Kind keine Beziehung zum Elternteil aufbauen kann.

Kleinkind bis 6 Jahre:

Die Besuche sollten alle 14 Tage mehrere Stunden bis zu einem Tag stattfinden, beziehungsweise kommt immer öfters vor, dass das Gericht einen weiteren halben Besuchstag zwischen drinnen zugesteht. Auch eine Übernachtung ist aus kinderpsychologischer Sicht möglich, wenn die Umstände dafür passen.

Kinder von 6 bis 10 Jahren:

Bei Kindern diesen Alters werden vom Gericht her meist Besuche alle 14 Tage beziehungsweise zwei Wochenenden im Monat ( Achtung: das ist um einiges weniger als alle 14 Tage!) von Samstag früh bis Sonntag Abend genehmigt. Je nach Schulbesuch manchmal auch ab Freitag Nachmittag.

Welche Rolle spielt der Kindeswille beim Besuchsrecht?

Beim Kindeswillen spielt das Alter des Kindes eine entscheidende Rolle. Bei Kindern unter 10 Jahren wird der Kindeswille für die Regelung des Besuchrechts meist nicht im Vordergrund stehen. Bei älteren Kindern hat der Kindeswille mehr Gewicht, ist aber im Endefekt auch nicht auschlaggebend. Da der Kindeswille nicht gleichzusetzen ist mit dem Kindeswohl. Viele Kinder trauen sich aufgrund von Loyalität, Selbstschutz oder Beeinflussung nicht ihre wahren Wünsche zu offenbaren. Da heißt es dann oft: "Ich will den Papa nicht sehen", obwohl in Wirklichkeit eine große Sehnsucht besteht, das Kind der abwehrenden Mutter aber nicht in den Rücken fallen will. Hierbei helfen sogenannte projektive Verfahren, die von Psychologen angewandt werden, um die wahren oder unbewussten Bedürfnisse des Kindes zu erfahren.

Was sind kinder- oder familienpsychologische Sachverständige?

Kinder- oder familienpsychologische Sachverständige werden vom Gericht hinzugezogen, wenn eine fachliche Stellungnahme im Sinne des Kindeswohls notwendig ist. Der/die Sachverständige holt über den jeweiligen Fall Informationen ein, führt Gespräche mit beiden Elternteilen, dem Kind, wenn notwendig weiteren Bezugspersonen (Großeltern, Geschwistern, Lehrerin, Kindergärtnerin oä.), macht Hausbesuche und bezieht in manchen Fällen psychologische Testverfahren mit ein.

Tanja Guserl, Tanja Guserl

Tanja Guserl - Nach meinem Psychologiestudium an der Hauptuniversität Wien, absolvierte ich Zusatzausbildungen zur Klinischen Psychologin und ...

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