
- fürs Alter vorsorgen - Wilhelmine Wulff / pixelio.de
Auch wenn die deutsche Wirtschaft derzeit kräftig Gewinne erwirtschaftet und Arbeitskräfte knapp werden, sind die Lebensversicherer immer noch von der Finanzkrise betroffen. Daher hat das Bundesfinanzministerium entschieden, den garantierten Rechnungszins auf Lebensversicherungsleistungen ab dem 01.01.2012 auf 1,75 Prozent zu senken. Noch vor zehn Jahren lag der Garantiezins bei 4 Prozent. Damit erreicht er 2012 seinen historischen Tiefstand. Betroffen ist auch die betriebliche Altersversorgung.
Trotzdem lohnt sich die betriebliche Altersversorgung für jeden Arbeitnehmer, da sie durch Steuer- und Sozialabgabenvergünstigungen indirekt staatlich gefördert wird. Der Garantiezins stellt auch nicht den tatsächlichen Zins dar, sondern lediglich den Mindestzins, der auch dann gezahlt wird, wenn der ungünstige Fall eintritt, dass die Versicherungsgesellschaft keinerlei Gewinne erwirtschaftet hat. Dennoch ist die Senkung des Garantiezinses für Arbeitnehmer ein Thema, vor allem dann, wenn sie ihren Job wechseln.
Wie sich die Senkung des Garantiezinses bei einem Jobwechsel auswirkt
Wer seinen Arbeitsplatz wechselt, kann den bestehenden bAV Vertrag nicht einfach zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Normalerweise wird mit dem neuen Arbeitgeber ein neuer bAV Vertrag abgeschlossen und das bereits eingezahlte Geld in die neue Versorgung transferiert. Die Portabilität der Betriebsrente ist nicht in jedem Fall möglich, so dass sich Arbeitnehmer auf jeden Fall beraten lassen sollten, beispielsweise bei der Deutschen Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAV). Das Problem liegt darin, dass der neue bAV Vertrag zu den aktuellen Konditionen abgeschlossen wird. Arbeitnehmer, die noch einen älteren bAV Vertrag mit einem höheren Garantiezins haben, machen auf jeden Fall bei einem Jobwechsel mit dem neuen Vertrag Verluste. Diese können sogar bis zu 47 Prozent betragen. Zudem sind in älteren bAV Verträgen häufig die Hinterbliebenenversorgung und die Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten, die in neueren Verträgen wegfallen können. Daher ist es wichtig, eine Alternative zu finden. Diese bietet die DGbAV mit ihrer Clearingstelle.
Die Clearingstelle der DGbAV ermöglicht die Weiterführung bestehender BAV Verträge
Bei Arbeitsplatzwechsel wird Arbeitnehmern daher dringend geraten, ihren alten bAV Vertrag möglichst weiterzuführen, vor allem dann, wenn er schon länger besteht. Dies ist über die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung möglich. Die DGbAV hat speziell zu diesem Zweck eine Clearingstelle eingerichtet. Gegen eine Gebühr von 3 Euro pro Monat führt die DGbAV den Betriebsrentenvertrag bis zum Renteneintrittsalter fort. Dabei zieht sie die monatlichen Zuwendungen beim neuen Arbeitgeber ein. Diese Vorgehensweise hat für Arbeitnehmer einen entscheidenden Vorteil: Der bestehende bAV Vertrag bleibt erhalten, wird also zu den wesentlich günstigeren Bedingungen mit höherem Garantiezins weitergeführt.
Quelle für diesen Artikel:
DGbAV - Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung
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