
- Statue von Jean-Jacques Rousseau - © Mario Heinemann / PIXELIO'
Die Bildung des Vertragsgedankens in Rousseaus Gesellschaftsvertrag beruht auf der Erkenntnis, dass der Mensch eine rechtsprechende Gewalt braucht, um sich vom Prinzip des Rechtes des Stärkeren zu lösen.
Mensch wird frei geboren
„Der Mensch wird frei geboren, und überall ist er in Ketten.“ (CS I, 1) Dieser Satz ist wohl eines der am häufigsten zitierten Aussagen Rousseaus. Er beschreibt den Zustand, den jeder Bürger eines Staates ereilt. Alle Menschen müssen sich gesellschaftlichen Zwängen unterordnen. Rousseau stellt fest, dass „ein Volk gezwungen wird zu gehorchen, so tut es wohl, wenn es gehorcht“. (CS I, 1) Die Aussage beinhaltet, dass die Völker nicht aus freiem Willen der Obrigkeit gehorchen, sondern dazu gezwungen werden. Wenn sie nun die Gelegenheit haben „sein Joch abzuschütteln“, dann würden sie es tun und seine Freiheit durch „dasselbe Recht“ wiedererlangen, welches sie ihm geraubt hat. Wichtig ist, dass dieses Recht, welches Rousseau meint, auf Verträge beruht und nicht aus der Natur entspringt. (CS I, 1)
Über das Recht sagt Rousseau: „dass Stärke kein Recht gewährt und dass man nur verpflichtet ist, der rechtmäßigen Gewalt gehorsam zu leisten“. (CS I, 3) Es wird deutlich, dass der stärkere Mensch nicht immer Recht haben muss – man braucht also eine „rechtsprechende Gewalt“. Diese findet sich im Gesellschaftsvertrag in der Person des Staatsoberhauptes wieder.
Übergang vom Naturzustand zum Gesellschaftsvertrag
Wichtigste Veränderung beim Übergang vom Naturzustand in den Gesellschaftsvertrag ist, dass an der Stelle des Instinkts nun die Gerechtigkeit tritt. Aufgrund der Tatsache, das der Mensch den Naturzustand verlassen hat und jetzt sittlich in einer Gemeinschaft leben muss, ergeben sich für Rousseau weitere Vorteile: So kann der Mensch nun seine Fähigkeiten weiter entwickeln – er kann reflektieren. Mit der Fähigkeit über verschiedene Dinge nachzudenken und eigene, neue Lösungsstrategien zu entwickeln, unterscheidet er sich fortan vom Tier – er ist somit zum Mensch geworden. Jean-Jacques Rousseau gesteht jedoch zu, dass der Mensch im Gesellschaftsvertrag seine natürliche Freiheit verliert, an ihrer Stelle tritt allerdings, wie an späterer Stelle noch erläutert wird, die wahre Freiheit.
Gesetzliche Gleichheit im Gesellschaftsvertrag
Ein weiterer Vorteil des Gesellschaftsvertrages ist die erlangte sittliche Freiheit, sie befreit den Menschen von der Unbeherrschbarkeit der Triebe und mache ihn damit zum sozialen Wesen. „Der Grundvertrag hebt nicht etwa die natürliche Gleichheit auf, sondern setzt im Gegenteil an die Stelle der physischen Ungleichheit, die Natur unter den Menschen hätte hervorrufen können, eine sittliche und gesetzliche Gleichheit, sodass die Menschen, wenn sie auch an Übereinkunft und Recht alle gleich werden.“ (CS I, 9)
