Bildung für Gehörlose und das Recht der Barrierefreiheit

Menschen haben einen Anspruch auf barrierefreien Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Leistungen. Was bedeutet das besonders für gehörlose Studenten?

Laut dem Hessischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG) vom 20. Dezember 2004 werden Menschen mit Behinderungen nach § 2 wie folgt definiert: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“

Laut diesem Gesetz werden Gehörlose als Menschen mit Behinderungen angesehen. Jedoch ist heutzutage eindeutig nachgewiesen, dass die gehörlosen Menschen den Hörenden in nichts als in ihrem „Nicht-Hören-Können“ nachstehen. Auch die meisten Gehörlosen sehen sich nicht als Menschen mit Behinderungen, vielmehr kämpfen sie darum, als eine kulturelle Minderheit (Gehörlosen-Kultur) angesehen zu werden.

Das Leben gehörloser Studenten in Deutschland

Was bedeutet es jedoch, als gehörloser Mensch in einem Land wie Deutschland zu leben? Schaut man sich intensiv um, so bemerkt man, dass das öffentliche Leben ziemlich diskriminierend gegenüber Gehörlosen steht. Das fängt damit an, dass in der U-Bahn die nächste Station im wahrsten Sinne des Wortes angesagt wird. Die Straßenbahnen und S-Bahnen haben immerhin eine LCD-Anzeige, welche den nächsten Halt ankündigt. Da Gehörlose die Gebärdensprache sprechen, eine eigene Sprache, die sich von der Lautsprache nicht nur dadurch unterscheidet, dass sie mit Händen und Mimik „gesprochen“ wird, sondern auch dadurch, dass sie eine andere Grammatik hat. Diese Anderssprachigkeit ist der Hauptgrund, warum Gehörlosen ein barrierefreies Studium (noch) nicht möglich ist.

Bezogen auf die Anzahl gehörloser Menschen im Vergleich zu Hörenden bemerkt man, dass es viel weniger gehörlose Studierende gibt. Dies liegt darin begründet, dass Gehörlose in der Schule viel zu wenig gefördert werden und somit einen höheren Aufwand betreiben müssen, um ihren Abschluss zu schaffen. Da die deutsche Sprache (gerade die Grammatik) für sie eine Fremdsprache ist, müssen gehörlose Schüler und Studenten die Inhalte sehr oft wiederholen, um sie zu verstehen. Weiterhin ist es an der Universität für Gehörlose schwierig, sich die wissenschaftliche Sprache anzueignen. Darüber hinaus beschränkt sich die Berufsinformation für Gehörlose in vielen Fällen auf Lehrberufe und Fachschulen.

Eine große Barriere für gehörlose Studierende ist die mangelnde finanzielle Unterstützung, die für ihre Ausbildung zur Verfügung steht. Gehörlose benötigen zusätzliche finanzielle Unterstützung für Dolmetscher der deutschen Gebärdensprache (nachfolgend DGS), die die besuchte Lehrveranstaltung dolmetscht. Weiterhin müssen sie Tutoren und Mitschreibekräfte bezahlen, welche die Lehrveranstaltungen aufzeichnen und den Gehörlosen anschließend den Inhalt der Mitschriften erklären oder den Stoff gemeinsam durchgehen. Auch für schwerhörige Studierende wäre dieser Weg eine große Unterstützung, um ihr Studium zu meistern. Zudem ist die Arbeit der Tutoren wichtig, um bei Seminararbeiten oder beim Korrigieren von Diplom-/Bacherlorarbeiten die gehörlosen Studenten zu unterstützen.

Zusammenarbeit in Gruppen und Prüfungsmethoden

Eine weitere Barriere für die Studenten ist die Organisation einer DGS-Dolmetscherin. Die Termine vieler Vorlesungen oder Seminare werden ein paar Wochen, vielleicht auch ein bis zwei Monate im Voraus im Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben. DGS-Dolmetscher kann man so spontan jedoch nur selten informieren um sie zu regelmäßigen Terminen beauftragen zu können. Um Informationsdefizite auszugleichen, ist es für manche gehörlose Studierende wichtig, zusätzliche Bücher zu kaufen, weil oft im Skriptum (wenn es eines gibt) zu wenig Informationen über den Inhalt der Lehrveranstaltung steht. Auch kommt es immer wieder vor, dass gehörlose Studierende weniger fachlichen Austausch mit Kommilitonen haben. Die Benachteiligung in Gruppenarbeiten liegt auf der Hand, da sie nicht alles, was in der Gruppe kommuniziert wird, mitverfolgen können. Auch für Hörende ist es eine Überwindung, mit Gehörlosen in Gruppen zusammenzuarbeiten, da diese meistens keine Erfahrung damit haben oder langsamer sprechen müssen. So kommt es, dass viele Gehörlose daher „alleine“ studieren.

Ein weiteres Hindernis stellen die Prüfungsmethoden dar: Für einige gehörlose Studierende ist es schwierig, die Prüfungen in mündlicher Form abzuschließen – nicht alle sprechen die Lautsprache oder können sich einen DGS-Dolmetscher leisten. Auch schriftliche Prüfungen können für sie schwierig sein, vor allem, wenn die Fragen zu kompliziert gestellt werden. Solche schriftlichen Prüfungen erscheinen den gehörlosen Studenten wie Sprachtests und nicht wie das inhaltliche Abrufen eines Vorlesungsinhalts. So kommt es häufig vor, dass gehörlose Studierende Fragen inhaltlich richtig beantworten, aber sich grammatikalisch nicht richtig ausgedrückt haben und deshalb schlechtere Noten erhalten. Wie bereits beschrieben, unterscheidet sich die Gebärdensprache vor allem durch die Grammatik zur Lautsprache. Die Sprachwissenschaft weisen die DGS als vollständige und anerkannte Sprache aus. Alle Gehörlosen – seien es Studenten oder Professoren – können sich in ihrer Sprache, der DGS, wissenschaftlich auf dem gleichen Sprachniveau ausdrückende wie hörende Studierende respektive Professoren!

Gehörlose und deren sozialen Teilhabe in Deutschlands Gesellschaft

Bisher wurde auf gehörlose Studierende eingegangen, jedoch werden nicht nur die Studenten zur Zielscheibe der Diskrimination. Es betrifft alle Gehörlosen. Ob diese nun Menschen mit Behinderungen sind oder nicht, Fakt ist, dass sie sich als eine kulturelle Minderheit sehen, welche unter anderen Umständen ihr Leben führen, als ihre hörenden Mitmenschen.

Zur sozialen Teilhabe für gehörlose Menschen gehört es insbesondere, ihre behinderungsspezifischen Interessen und Bedürfnisse, die in fast allen Fällen erst durch geeignete Aktivitäten in das Bewusstsein der Allgemeinheit gerückt werden müssen, vertreten zu können. Dazu sind Rahmenbedingungen notwendig, die etwa die Mitarbeit in Selbsthilfeorganisationen, aber auch in Gewerkschaften, politischen Parteien erleichtern. Hierhin gehört auch die Möglichkeit, allgemeine Informations- und Bildungsangebote wahrnehmen zu können, ohne sich dabei in unmögliche Kosten zu stürzen – beispielsweise als Student für einen DGS-Dolmetscher. Als Experten in eigener Sache können nur sie die Forderungen nach Selbstbestimmung und Autonomie wirkungsvoll vertreten. Die bisherigen Fortschritte in der Entwicklung eines geänderten öffentlichen Bewusstseins – es ist normal verschieden zu sein – zeigen einen Weg auf, der weiter beschritten werden muss, um wirkliche barrierefreie Zugänge zu Leistungen zu bieten und um eine Gesellschaft zu schaffen, die das Attribut „sozial“ verdient.

Quellen:

Jana Vogel, Jana Vogel

Jana Vogel - 1985 wurde ich in Berlin-Marzahn geboren, bin jedoch in Sachsen-Anhalt, Oschersleben (Bode), aufgewachsen und zur Schule gegangen. Nach ...

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