Bonifatius Stirnberg und die Bronzepferde: Kampf um ein Kunstwerk

Vom Renovierungsprozess zum Rechtsprozess: Die Pferde auf dem Vorplatz des Aachener Hauptbahnhofes haben eine buchstäblich bewegte Geschichte hinter sich.

Die bronzene Pferdegruppe auf dem Bahnhofsvorplatz bildete seit 1975 einen unmittelbaren Blickfang für viele Reisende, da sie gegenüber dem Hauptportal des Bahnhofsgebäudes aufgestellt war. Fest auf einem kleinen Hügel verankert, grüßten die Pferde so jahrzehntelang die Ankommenden. Doch dann veränderte der geplante Umbau des Hauptbahnhofs in den Jahren 2004/2005 zwar nicht alles, aber vieles.

Die Tat: Bonifatius' Bronzepferde in Bedrängnis

Im Rahmen der Renovierungsarbeiten sollte laut "Erläuterungsbericht zur Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes" auch das große Gelände unmittelbar vor dem Bahnhofsgebäude unter gestalterischen Gesichtspunkten und in Hinblick auf eine zweckmäßige Verkehrsführung verändert werden.

Im Zuge der Neugestaltung blieb die 1,65 Meter hohe Pferdegruppe vom Künstler Bonifatius Stirnberg nicht unangetastet. Sie wurde demontiert und in veränderter Formation etwa zwanzig Meter weiter am Rande des Bahnhofsvorplatzes – zudem ohne ihren bisherigen Hügel – wieder aufgestellt.

All dies brachte den Stein des Streites ins Rollen.

Die Klage: Stirnberg bietet der Stadt die Stirn

Der Bildhauer Bonifatius Stirnberg sah sich in seinem Urheberrecht verletzt und klagte beim Landesgericht Köln auf Wiederherstellung der ursprünglichen Formation der Pferde sowie auf ihre Rückkehr an den einstigen Platz. Das Landgericht Köln bestimmte in seinem Urteil vom 23.07.2008 (Aktenzeichen: 28O19/08), dass die Umstellung der Pferde keinen Eingriff in das Urheberrecht darstelle. Der Künstler verfüge nicht über ein Wahl- oder Bestimmungsrecht in Bezug auf den Aufstellungsort seines Werkes.

Wie die Aachener Zeitung am 24.07.2008 berichtete, sei es nach Ansicht der Stadt inzwischen auch zu gefährlich, die Pferdegruppe nach der Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes wieder an ihrem ursprünglichen Standort aufzustellen: Die Pferdegruppe stelle für Kinder ein beliebtes Spielobjekt dar, dieses hätte aber bei einer Rückversetzung zu dicht am neuen Verlauf einer Busspur gestanden.

Die Stadt wurde allerdings dazu verpflichtet, die Wiederherstellung der ursprünglichen Pferdeformation zu gewährleisten.

Die Berufung: Stirnberg und Stadt wenden sich an die nächste Instanz

Weder Stirnberg noch Stadt waren mit dem Urteil vollständig einverstanden. Stirnberg wollte seine Pferde weiterhin auf ihrem angestammten Platz sehen; die Stadt wollte die veränderte Anordnung der Pferde beibehalten. Beide legten Berufung beim Oberlandesgericht Köln ein.

Das Urteil: Umstellung im Sinne der Stadt – Aufstellung im Sinne Stirnbergs

Nach einer Begutachtung des Kunstwerkes vor Ort durch den 6. Zivilsenat, verwarf das Oberlandesgericht Köln beide Berufungen. Wie der Dezernent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hubert Nolte in der Pressemeldung vom 12. Juni 2009, der auch die Einzelheiten zu entnehmen sind, erläuterte, bestätigte das Oberlandesgericht Köln die Entscheidung des Landgerichtes.

So bedeute die Versetzung selbst keine Veränderung am Kunstwerk. Zudem unterliege der Standort eines Kunstobjektes im Allgemeinen nicht dem Urheberrecht. Abweichende Regelungen träfen in diesem Fall nicht zu. Und die Pferde seien vom Hauptbahnhof aus nach wie vor gut einsehbar. Vom Senat konnten keine rechtlich relevanten Auswirkungen auf berechtigte Interessen des Künstlers festgestellt werden.

Der Eingriff in die innere Formation der Pferde, also ein Eingriff ins Kunstwerk selbst, sei aber rechtswidrig, da keine Notwendigkeit dazu vorgelegen habe. Auch werde dadurch das Erscheinungsbild der Pferdegruppe derart verändert, dass in der Gesamtschau nun ein gänzlich anderer Eindruck des Werkes entstünde. Die Stadt blieb in der Verantwortung, die innere Umgruppierung der Pferde wieder rückgängig zu machen.

Im laufenden Jahr 2011 wurde die Pferdegruppe vom Künstler restauriert und ihre ursprüngliche Formation wiederhergestellt.

In letzter Konsequenz: Vom Blickfang zum Blickwinkel?

Die Pferdegruppe ist tatsächlich vom Hauptportal des Bahnhofsgebäudes aus noch gut erkennbar – für jeden, der seinen Blick zur Seite schweifen lässt und eine gewisse Aufmerksamkeit für die Umgebung zeigt. Ob die Pferde wie früher einen Blickfang vom Bahnhof aus darstellen, das liegt wohl in den Augen der Betrachter.

Weitere Quellen: