
- Buchhaltung für Existenzgründer - Stefan Dassler
Probleme im Unternehmen und „schlampige“ Buchführung gehen meist Hand in Hand. Eine ordentliche Buchführung informiert über die Ertragslage und die finanzielle Situation eines Unternehmens. Auch bei einem Kleinunternehmen beziehungsweise Kleingewerbe ist Buchhaltung von Bedeutung.
Zweck der Buchführung
Generell stellt die Buchführung Informationen über die Geschäftsentwicklung des eigenen Unternehmens zur Verfügung. Zudem sind die Zahlen aus der Buchführung die Grundlage für die Steuererklärung insbesondere die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen.
Die Buchführung des eigenen Unternehmens stellt auch die Grundlage für Banken bei Kreditentscheidungen dar. Weiterhin ist sie Basis für ein Controlling und die Unternehmensplanung. Sie bietet Informationen über Einnahmen und Ausgaben – in Form einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung in der einfachen Buchführung. Dies ist für Kleinunternehmen in der Regel ausreichend. Für größere Unternehmen gibt es die Form der Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz bei der doppelten Buchführung. Die Bilanz stellt eine Ermittlung des Vermögens, des Eigenkapitals und der Schulden bei der doppelten Buchführung dar.
Wer ist buchführungspflichtig?
Unter Buchführungspflicht versteht man die Verpflichtung, eine komplette doppelte Buchführung samt Jahresabschluss und Gewinn- und Verlustrechnung vorweisen zu müssen.
Die folgenden Personenkreise sind buchführungspflichtig:
- Hierzu zählen grundsätzlich alle Kaufleute. Kaufleute sind alle Unternehmer, die ein selbstständiges Handelsgewerbe betreiben. Ausnahme ist, wenn das Unternehmen nicht einen „nach Art oder Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ erfordert. Das heißt wer sehr einfach strukturierte, überschaubare und transparente Geschäftsbeziehungen hat, muss auch bei größerem Umsatz kein Kaufmann sein, ebenso wie ausgesprochenes Kleingewerbe (beispielsweise ein kleiner Tabakladen). Informieren kann man sich dazu bei der IHK oder HWK.
- Nicht-Kaufleute sind trotzdem zur doppelten Buchführung verpflichtet, wenn der Umsatz 500.000 Euro im Kalenderjahr oder der Gewinn aus Gewerbebetrieb 50.000 EUR im Wirtschaftsjahr übersteigt.
- Jede Kapitalgesellschaft (GmbH; AG) gilt immer als Kaufmann – egal womit sie sich befasst – und ist zur doppelten Buchführung verpflichtet.
- Gewerbetreibende ohne Eintragungspflicht in das Handelsregister können sich, wenn sie wollen, im Handelsregister eintragen lassen und sind dann Kaufleute mit entsprechender doppelter Buchführungspflicht.
Nicht buchführungspflichtig, das heißt es besteht nur die Verpflichtung zu einer einfachen Buchführung, sind die folgenden Gruppierungen:
- Alle anderen Nicht-Kaufleute
- Alle anderen Betriebe aus der Land- und Forstwirtschaft
- Freiberufler
Einfache und doppelte Buchführung
Die einfache und doppelte Buchführung unterscheiden sich vor allem in ihrem Arbeitsaufwand und den Unterlagen, die jeweils dem Finanzamt vorgelegt werden müssen. So ist bei der einfachen Buchführung lediglich eine Einnahmen-Überschussrechnung erforderlich, bei der doppelten Buchführung hingegen eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
Sowohl in der einfachen als auch in der doppelten Finanzbuchhaltung werden üblicherweise alle Geschäftsvorgänge in Konten (= Rubriken für bestimmte Vorgänge beispielsweise Mietzahlungen, Wareneinkäufe) festgehalten. Auf diese Weise gibt es viele verschiedene Konten nebeneinander, die in einem Kontenplan zusammengefasst sind. Jedes Konto wird jeweils chronologisch geführt. Welche Konten man in seiner Buchhaltung anlegen sollte, ist dabei je nach Branche verschieden und hängt von den Besonderheiten jedes Unternehmens ab.
Für einzelne Branchen gibt es Kontenrahmen. Dies sind Muster für einen Kontenplan. Diese Kontenrahmen sind bei Kammern, Verbänden oder auch beim Steuerberater erhältlich. Die Buchführung kann mittels solcher Kontenpläne manuell in einem gebundenen Journal, auf losen Kontenblättern oder wie heute üblich mittels EDV bewältigt werden.
Literaturhinweis:
Dassler, Stefan: Existenzgründung konkret. Ein Ratgeber für angehende Unternehmer. Salzwasserverlag 2009. Fachbuch. 181 Seiten. EUR 39,90.
