Bundesarbeitsgericht zur Altersdiskriminierung bei Vergütung

Das BAG musste sich am 20. Mai 2010 mit den tarifvertraglichen Altersstufen bei der Vergütung beschäftigen - nun muss der EuGH entscheiden.

Es dauerte ein bisschen, bis die verschiedenen Diskriminierungsverbote, unter anderem die Diskriminierung wegen Alter, in der Rechtspraxis und beim Gesetzgeber Wirkung entfalten. So musste bis zum Europäischen Gerichtshof prozessiert werden, bis das im Gesetz vorgesehene Außer-Acht-Lassen der Beschäftigungsdauer vor dem 25. Lebensjahr bei der Berechnung der Kündigungsfristen als Altersdiskriminierung für unwirksam erklärt wurde.

Ungleichbehandlung bei der Vergütung nur wegen des Alters

Ein ähnliches Problem, das aber in der Praxis für viele Arbeitgeber einiges an Kosten nach sich ziehen kann, wurde nun vom Bundesarbeitsgericht entschieden. Viele Tarifverträge, darunter die des öffentlichen Dienstes, sahen Vergütungsstufen vor, die nach dem Lebensalter gestaffelt sind. Während eine Vergütungssteigerung mit der Beschäftigungsdauer eventuell noch einleuchtend ist, wird es schwierig zu begründen sein, dass allein aufgrund des Lebensalters jemand für die gleiche Arbeit mehr Geld erhält.

Diskriminierung bei der Vergütung

Problematisch ist bei der Vergütung, dass im Allgemeinen, also bei dem Aushandeln des individuellen Arbeitsvertrages, es kein Gleichbehandlungsgebot gibt. Wer besser verhandelt oder die bessere Verhandlungsposition hat, bekommt mehr Vergütung. Man denke nur an die unterschiedlichen Vergütungen etwa bei Fußballspielern, Da kommt man mit dem Argument der Ungleichbehandlung nicht weit, wenn ein "normaler" Profifußballer sich mit den Stars eines Vereins vergleicht.

Vergütungssystem

Etwas andereres gilt aber dann, wenn die Vergütung, etwa bei der Eingruppierung, einem allgemeinen System folgt. Dann darf dieses System nicht selbst diskriminierend sein.

Bundesangestellten Tarifvertrag (BAT)

Der Bundesangestelltentarifverfrag sah ein solches System, wie die meisten anderen Tarifverträge auch, vor. Er wurde durch den neuen Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) zum 1. Oktober 2005 abgelöst. Der neue TVöD sieht keine Altersgruppen-Staffelung mehr vor. Allerdings gibt es sie nach wie vor in den Bereichen, die sich an den alten BAT angelehnt hatten und bei denen der Tarifvertrag weiter gilt. Auch im Besoldungsrecht bei den Richtern gibt es nach wie vor unterschiedliche Vergütungen, die sich nach dem Lebensalter richten. Durch die Überführung der Entgeltgruppen in das neue Vergütungssystem des TVöD wurde das Problem der eventuellen Altersdiskriminierung nun in den TVöD importiert.

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2010

Das Bundesarbeitsgericht hat keine abschließende Entscheidung getroffen und die Sache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt. Es stehen nämlich zwei sich hier widersprechende europarechtlich abgesicherte Rechtsgüter zur Abwägung an. Einerseits der Schutz des Einzelnen vor Diskriminierung unter anderem wegen des Alters und auf der anderen Seite, die Koalitionsfreiheit der Tarifvertragsparteien (das heißt der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) die Arbeitsbedingungen selbst und ohne staatliche Reglementierung zu lösen. Wenn man die Rechtsprechung des EuGH in den letzten Jahren betrachtet, dürfte es wohl wahrscheinlich sein, dass die unterschiedliche Vergütung allein nach dem Alter gestaffelt für gleichheitswidrig und diskriminierend erachtet wird.

Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors zur Rechtslage zur Zeit der Abfassung wieder. Er kann und will nicht die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt im Einzelfall ersetzen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgericht

Alexander Benra, Alexander Benra - privat

Alexander Benra - Alexander Benra, Jahrgang 1966, ist Jurist mit langjähriger Erfahrung in dem Fachgebiet Arbeitsrecht. Wichtiger Hinweis: Die ...

rss