Bundestag: Start in die Legislaturperiode

Konstituierende Sitzung spätestens 30 Tage nach dem Urnengang

Bundestag im Verfassungsgefüge - Bundestag
Bundestag im Verfassungsgefüge - Bundestag
Es ist ein im Regelfall alle vier Jahre wiederkehrendes Ritual: Die erste Sitzung des neuen Bundestags wird vom ältesten Parlamentsmitglied geleitet

Erst wenn der Bundeswahlleiter in der Nacht nach der Bundestagswahl am 27. September 2009 – sei es um 3 Uhr in der Frühe oder erst im Morgengrauen – das „vorläufige amtliche Endergebnis“ bekannt gibt, steht die Zusammensetzung des neuen Parlaments für die nächste Legislaturperiode fest. Erst dann – zuvor bekannt gegebene Prognosen oder Hochrechnungen haben nie amtlichen Charakter – können sich jene Kandidaten, die durch die Wahl Abgeordnete geworden sind, mitsamt ihren Parteien rüsten, im Berliner Reichstag im Regelfall für die nächsten vier Jahre Politik zu gestalten.

Der älteste Abgeordnete leitet die Sitzung

Nach der Wahl in diesem Jahr werden sich, mögliche Überhangmandate nicht eingerechnet, 598 Abgeordnete spätestens am 30. Tag nach dem Urnengang im Berliner Reichstag zusammenfinden; zur konstituierenden Sitzung der 17. Wahlperiode, die formal einberufen wird vom Bundestagspräsidenten der vorausgegangen Wahlperiode, im aktuellen Fall also von Norbert Lammert (CDU). Mit Beginn dieser Sitzung endet die alte Legislaturperiode und damit auch die Amtszeit des Präsidenten. Deshalb wird diese Sitzung bis zur Wahl des neuen Präsidenten und seiner Stellvertreter vom ältesten Mitglied des neuen Plenums, vom Alterpräsidenten geleitet. Er hat zunächst die Aufgabe, nachdem er in einer politischen Grundsatzrede das Wort an die Abgeordneten gerichtet hat, über die Geschäftsordnung des Bundestags für die beginnende Legislaturperiode abstimmen zu lassen. Denn jeder Bundestag ist im Rahmen des Grundgesetzes frei in seiner Entscheidung darüber, wie er seine Arbeit organisieren will. Eine formlose Übernahme der Geschäftsordnung aus der voraus gegangenen Legislaturperiode ist nicht zulässig: Es gilt der Grundsatz der Diskontinuität.

Die stärkste Fraktion stellt den Präsidenten

Im Mittelpunkt der konstituierenden Bundestagssitzung steht dann aber die Wahl des Bundestagspräsidenten und seiner Stellvertreter. Nach einer bis in das Jahr 1920 zurückreichenden deutschen parlamentarischen Tradition benennt die stärkste Fraktion – ob sie die absolute Mehrheit hat oder nicht – den Kandidaten für dieses Amt. Parlamentarischer Tradition entspricht es auch, das der Gewählte, nachdem er vom Alterspräsidenten die Amtsgeschäfte übernommen hat, ebenfalls eine politische Grundsatzrede hält. Dann werden die Stellvertreter gewählt, nachdem zuvor ihre Zahl festgelegt worden ist. In den vergangenen Legislaturperioden hatte sich der Bundestag dafür entschieden, jeder Fraktion einen Vizepräsidenten zuzugestehen.

Der Bundespräsident schlägt den Kanzlerkandidaten vor

Wenn sich der neue Bundestag konstituiert, haben in der Regel längst an anderem Ort die Verhandlungen über eine neue Bundesregierung begonnen. Koalitionsverhandlungen sind es, wenn keine Fraktion die absolute Mehrheit im Parlament gewonnen hat und die stärkste Bundestagspartei Partner finden muss, um eine Mehrheit für das politische Aktionsprogramm der nächsten vier Jahre zu finden. Über den Gang dieser Verhandlungen und auch das Ergebnis lässt sich der Bundespräsident unterrichten. Denn er hat nach Paragraph 63 des Grundgesetzes die Aufgabe, dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers zu benennen. Bisher sind alle Regierungschefs der Bundesrepublik entsprechend dem Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt worden. Wäre das einmal nicht der Fall, müsste ein kompliziertes Verfahren mit mehreren Wahlgängen einsetzen. Erreicht auch dann ein Kandidat nicht die „Kanzlermehrheit“, könnte dies nach der Entscheidung des Bundespräsidenten sogar zur Auflösung des Bundestags führen.

Regierungserklärung in der nächsten Parlamentssitzung

Der Bundeskanzler wird vom Parlament ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. Er braucht die absolute Mehrheit der Mitglieder des Bundestags. Nach dem Wahlakt wird er vom Bundespräsidenten offiziell ernannt und leistet noch am selben Tag seinen Amtseid vor dem Bundestag. Da sich die Koalitionsfraktionen im Regelfall schon vor der Kanzlerwahl auch bereits über die Minister des neuen Kabinetts geeinigt haben, können auch sie meist auch am selben Tag vom Bundespräsidenten ernannt und vor dem Parlament vereidigt werden.

Traditionsgemäß gibt der neue Bundeskanzler in der nächsten Sitzung des Bundestags eine Regierungserklärung ab – eine Vorschrift darüber gibt es allerdings nicht – und stellt darin die Grundzüge des Programms der neuen Regierung vor. Daran schließt sich die erste große, in der Regel mehrtägige Debatte des neuen Bundestags an: Die politische Arbeit hat begonnen.

Klaus J. Schwehn, Klaus J. Schwehn

Klaus J. Schwehn - Daß ich Journalist geworden bin, verdanke ich dem Umstand, daß mir meine Eltern kein Studium finanzieren konnten. (Ich ...

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