Einer NPO stehen viele Fundraising-Instrumente zur Verfügung, um für sich und ihre Projekte finanzielle Hilfen zu erhalten. Es gibt aber noch weitere Finanzierungsquellen, und zwar die Förderung durch staatliche Mittel. Da sind zum einen die Bußgelder und zum anderen die EU-Fördermittel. Vor allem Land- und Amtsgerichte, Schöffen, Staatsanwälte, Verteidiger und Wirtschaftskammern entscheiden darüber, wer die Bußgelder erhalten soll. Die Formalien sind in den einzelnen Bundesländern zwar sehr unterschiedlich, dennoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wenn eine NPO in den Genuss von Bußgeldern kommen möchte. Das gilt auch für die Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln.
Bußgelder als Fundraising-Instrument
Nur gemeinnützige NPOs können Bußgelder als Fundraising-Instrument nutzen. Der Weg der Beantragung führt über die Präsidenten der Land- oder Oberlandesgerichte. Dort reicht die NPO ihren Antrag auf Aufnahme in die Bußgeldliste ein. Der Antrag muss folgende Angaben beinhalten:
- Name und Anschrift der NPO
- Bankverbindung der NPO
- Wenn möglich, Überweisungsbelege mit Angabe des Spendenkontos.
Diese Unterlagen müssen beigefügt werden:
- die aktuelle Satzung
- Auszug aus dem Vereinsregister (Kopie oder beglaubigte Abschrift)
- Kopie der Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Informationsmaterial.
Wurde der NPO Bußgeld zugewiesen, muss sie dem Gericht das unverzüglich mitteilen, damit die Akte geschlossen werden kann. Es wird vom zuständigen Gericht negativ bewertet, wenn ständig bei der NPO nachgefragt werden muss.
Betreiben Sie aktives Bußgeldmarketing
Verlassen Sie sich nicht einzig und allein auf die Bußgeldliste. Betreiben Sie aktives Bußgeldmarketing. Das bedeutet, treten Sie mit den Entscheidungsträgern persönlich in Kontakt. Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme gibt es genug (Telefon, Brief, E-Mail, Fax, persönliches Gespräch etc.). Die aber am häufigsten genutzte Kontaktaufnahme erfolgt per E-Mail oder durch einen persönlichen Brief. In diesen Schriftstücken stellen Sie Ihre NPO kurz vor und bitten konkret um die Zuweisung des Bußgeldes. Erfolgt später die Zuweisung des Bußgeldes, bedanken Sie sich persönlich per E-Mail, Brief oder telefonisch bei dem Entscheidungsträger.
EU-Fördermittel als Finanzierungsquelle für gemeinnützige NPOs
Eine weitere Finanzierungsquelle für NPOs sind die EU-Fördermittel. Allerdings ist die Beantragung, Durchführung und Abrechnung von EU-Projekten sehr aufwendig, und lange Wartezeiten bis zu einem Jahr müssen in Kauf genommen werden. Der Grund dafür ist das sehr komplexe Antragsverfahren und die Besprechungen im Vorfeld. Für kleinere NPOs empfiehlt es sich daher, die Beantragung einer EU-Förderung über kommunale Organisationen oder einem Dachverband durchzuführen. Bevor aber die NPO überhaupt einen Antrag stellen kann, muss sie zuerst auf die Suche nach dem richtigen Programm gehen. Welches Programm passt zur NPO? Eine gute Informationsquelle ist beispielsweise die Europäische Kommission und die ESF (Europäischer Sozialfonds für Deutschland).
Quellen:
- SGD Fernlehrgang „Social Management“, 2010-2011
- Europäische Kommission 2011
- Europäischer Sozialfonds für Deutschland 2011
