Die Frage, ob man vor Gericht die Wahrheit sagen muss, lässt sich in der Regel eigentlich ganz einfach beantworten: Ja!
Aber es gibt keine Regel ohne Ausnahme und diese Ausnahme geistert, etwa durch Fernsehkrimis, in den Köpfen der Bevölkerung herum und führt eventuell dazu, dass der Eindruck entsteht, man dürfe vor Gericht lügen. Die einzige Ausnahme daher vorweg: "Wer im Strafprozess selbst Angeklagter oder, bevor Anklage erhoben worden ist, Beschuldigter ist, darf lügen und die Tat abstreiten."
Mehr darf man als Angeklagter allerdings nicht, also nicht eine andere Person beschuldigen, damit der Verdacht von einem selbst abgelenkt wird. Inwieweit es sinnvoll ist, in einem Strafverfahren als Angeklagter oder Beschuldigter zu lügen, muss jeder mit seinem Verteidiger klären. Im Regelfall wird ein Geständnis im Rahmen der Strafzumessung strafmindernd berücksichtigt und hartnäckiges Leugnen strafschärfend.
Wie ist das als Zeuge?
Als Zeuge muss man vor Gericht die Wahrheit sagen. Das gilt ohne Ausnahme. Es gibt Fälle, in denen ein Zeuge die Aussage verweigern darf, etwa weil er sich selbst belasten könnte oder ganz das Zeugnis verweigern darf, weil Angehörige betroffen sind. Dieses Zeugnisverweigerungs- oder Aussageverweigerungsrecht bedeutet aber nicht, dass man statt nichts zu sagen, dann etwas Falsches sagen darf.
Wie ist es als Partei im Zivilprozess?
Eine Partei im Zivilprozess (dazu gehört etwa auch der Prozess vor dem Arbeitsgericht) muss sich zu dem Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig äußern. Das ist in § 138 Abs. 1 ZPO (Zivilprozessordnung) geregelt. Dort heißt es: "(1) Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben."
Würden sich die Parteien in den Zivilprozessen an diese Vorschrift halten, dann wären viele Verfahren einfacher und würden auch nicht so lange dauern. In vielen Fällen, in denen auf Gerichte geschimpft wird, weil sie "falsch" urteilen und die Prozesse so lange dauern, ist selbst von den Parteien, weil sie sich nicht an § 138 ZPO gehalten haben, verursacht. Es darf also nicht sein, dass eine Partei etwas für sich Günstiges zusammenlügt und dann darauf wartet, dass die Gegenseite doch einmal nachweisen soll, dass das alles nicht stimmt und ganz anders gewesen ist.
Welche Folge kann eine Lüge im Zivilprozess haben?
Wer im Zivilprozess lügt, begeht einen Prozessbetrug, denn er versucht sich, in dem er einen Irrtum beim Gericht erzeugt, einen Vermögensvorteil zu erreichen. Neben der strafrechtlichen Folge, kann auch das Lügen im Prozess an anderer Stelle bei der Beweiswürdigung zu Lasten der lügenden Partei verwendet werden. Denn es liegt nahe, dass wer in dem Punkt X gelogen hat, auch beim Punkt Y die Unwahrheit sagt.
Dieser Artikel gibt die Meinung des Verfassers Rechtslage zur Zeit der Abfassung des Artikels wieder. Er kann und soll nicht die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt im Einzelfall ersetzen.
