Das 8. Gebot - Rufmord und Mobbing

Bibel - Burkard-Vogt / pixelio.de
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"Du sollst kein falsches Zeugnis geben wider deines Nächsten", ist das 8. der 10 Gebote. Es soll Unschuldige vor Verurteilung durch Falschaussagen schützen.

Das 8. Gebot, "Du sollst kein falsches Zeugnis geben wider deines Nächsten", war ursprünglich auf Personen, die vor Gericht aussagen, bezogen. Es sollte kein Unschuldiger, durch die falsche Aussage eines Zeugens Gefahr laufen, sein Leben oder seinen guten Ruf zu verlieren. In der heutigen Zeit ist es in vielerlei Hinsicht strafbar, vor Gericht die Unwahrheit zu sagen und einen Unschuldigen zu verleumden.

Heutige Bedeutung

Falsche uneidliche Aussage (§153 Falsche uneidliche Aussage): Bei einer Vernehmung vor Gericht, einer anderen eidlichen Vernehmung oder eines Sachverständigen, muss die Wahrheit gesagt werden, auch wenn man nicht vereidigt wird. Bei verstoß drohen Haftstrafen.

Meineid: (§154 Meineid): Wer beispielsweise vor Gericht einen Meineid schwört, eine wissentlich falsche Aussage macht, dem drohen teilweise erhebliche Haftstrafen.

Damals wie heute, ist das 8. Gebot hauptsächlich auf Falschaussagen vor Gericht bezogen. Niemand sollte für etwas verurteilt werden, dass er nicht begangen hat.

Außergerichtliches

Außerhalb des Gerichtsaals, gibt es aber ebenfalls Aktionen, die mit unter den Wirkungsbereich des 8. Gebots fallen und gesetzlich geahndet werden.

Rufmord/Üble Nachrede (§186 Üble Nachrede): Wer unwahre Behauptungen macht, um die betreffende Person in der Öffentlichkeit herab zu würdigen, muss mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen.

Mobbing

Stichwort „Mobbing“. Der Begriff ist neu, die Art und Weise aber uralt. Betroffene werden oft schikaniert und es werden Lügen über sie verbreitet. Es fängt schon in der Schule an und ist ebenso bei den vermeintlich Klügeren, fortgeschrittenen Alters, in der Arbeitswelt zu finden. Allerdings fasst diese Unart, auch in den Weiten des World Wide Web, langsam aber sicher Fuß. „Mobbing“ ist aber nicht nur Verleumdung, sondern auch eine Art Gewalt. Psychische Gewalt. Es ist verpönt, aber leider sehr weit verbreitet.

Laut einer Studie der IG Metall werden in Deutschland ca. 1 Millionen Erwerbstätige am Arbeitsplatz gemobbt. In dieser Studie sind folgende Täter-Häufigkeiten festgestellt worden:

  • 44 %: Kollegen

  • 37 %: Vorgesetzte

  • 10 %: Kollegen und Vorgesetzte gemeinsam

  • 9 %: Untergebene
Nicht in jedem Land gibt es Regelungen, die den Arbeitnehmer vor Übergriffen dieser Art schützen. Unter anderem in Deutschland, Österreich und der Schweiz, gibt es schon entsprechende Gesetze, die dies als eine Straftat deklarieren.

In deutschen Schulen, kommt es immer häufiger zu seelischen Grausamkeiten unter Kindern und es ist sehr schwer dies zu unterbinden. Schulpsychologen und Beratungsstellen, werden immer häufiger in Anspruch genommen.

Viel zu spät, hat man die Gefahren erkannt, die mit diesem Phänomen einhergehen.

Fazit

Auch wenn es nicht immer strafbar ist, die Unwahrheit zu sagen, würde die Einhaltung dieses Gebotes, unserer Gesellschaft mehr als gut tun. Andererseits sind kleinere Verstöße, wie beispielsweise die beliebten Notlügen, die keinen Schaden verursachen, in Ordnung.

Quelle: www.igmetall.de, www.gesetze-im-internet.de

Bildquelle: Burkard-Vogt / pixelio.de

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