
- Studentenfutter - Nervennahrung - Benjamin Klack
Das BAföG – diese Abkürzung kennt jeder, der einmal studiert hat oder auch noch vorhat, dies zu tun. Das „Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung“ wurde am 26. August 1971 beschlossen. Als „Geburtstag“ kann man aber auch den 31. August (Verkündung des Gesetzes), den 1. September (Inkrafttreten des Gesetzes) oder den 1. Oktober (Vollzug des Gesetzes) ansehen – oder einfach sagen, dass es diese Förderungsmöglichkeit ab Herbst 1971 gibt.
Das erste Modell der staatlichen Ausbildungsförderung für alle
Auch vor dem BAföG gab es schon Möglichkeiten der Ausbildungsförderung für Studierende, allerdings waren diese eher mit unseren heutigen Stipendien zu vergleichen: Nur die Studierenden mit den besten Noten wurden gefördert. Dies wurde durch die Einführung des BAföG revolutioniert: Fortan gab (und gibt) es einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung. Dies besagt auch schon die Gesetzesbegründung: „Der soziale Rechtsstaat, der soziale Unterschiede durch eine differenzierte Sozialordnung auszugleichen hat, ist verpflichtet, durch Gewährung von individueller Ausbildungsförderung auf eine berufliche Chancengleichheit der jungen Menschen hinzuwirken.“ Das Ziel des BAföG war (und ist) es also, jedem der möchte und die Eignung (sprich Abitur) besitzt, das Studium zu ermöglichen – unabhängig vom elterlichen Einkommen.
Veränderungen der Förderungsmodalitäten des BAföG über die Jahre
Zunächst startete das BAföG beim Inkrafttreten als vollständiger Zuschuss – man musste also nach Abschluss des Studiums nichts zurück zahlen. Das änderte sich aber schon bald: Ab 1974 wurde ein fester Darlehenssatz eingeführt. Dann kam1983 der absolute Umschwung – im Vergleich zur Einführung – mit der Umstellung auf 100 Prozent zinsloses Darlehen. Glücklicherweise kam ein paar Jahre später wieder die Einsicht – vor allem dadurch, dass die Zahlen der Geförderten rapide absanken – und damit die Umstellung auf die Förderungsart, die wir auch heute noch kennen: 50 Prozent Zuschuss und 50 Prozent zinsloses Darlehen.
Rückblick und Ausblick
Das BAföG wurde immer wieder in kleinen Stufen über die Jahre verändert – in vielen kleinen Schritten den Lebensumständen der Studierenden hinterher; überholt hat es sie leider nie. Aber wer kennt auch schon vorausschauend sinnvoll erlassene Gesetze? Dennoch hat es einige wichtige und positive Neuerungen erlebt, etwa die Einführung von Förderungsmöglichkeiten für Auslandsaufenthalte – mehr internationale Mobilität für Studierende im Zuge der Bologna Reform –, die sogenannte Kappungsgrenze – die Beschränkung der Rückzahlungssumme auf maximal 10.000 Euro – und das Nichtberücksichtigen von Kindergeld bei der Anrechnung des Einkommens auf den möglichen Bezugssatz. Es bleibt zu hoffen, dass das BAföG nicht irgendwann abgeschafft wird und sich stattdessen stetig weiterentwickelt – den Wünschen und Bedürfnissen der Studierenden entgegen!
Quellen:
- unicum.de
- Deutsches Studentenwerk
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- bafög.de
