Das Berufsbild von Sprachmittlern in Deutschland

Übersetzer, Dolmetscher - ist das nicht eigentlich das Gleiche? Nicht ganz. Beide sind Sprachmittler, aber sonst recht verschieden.

Dolmetscher absolvieren für gewöhnlich ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule. Im Rahmen dieser Ausbildung lernen sie Techniken für die zeitgleiche oder zeitversetzte Übertragung von Reden, Gesprächen und Verhandlungen. Sie beherrschen mehrere Sprachen und kennen sich in mehreren Fachgebieten aus. Übersetzer studieren ebenfalls oft. Allerdings ist ihre Ausbildung nicht ganz so breit gefächert: Sie verfügen über ausgezeichnete Kenntnisse in zwei oder mehr Sprachen und auch über vertiefte Sachkenntnisse in einem oder mehreren Fachgebieten. Dolmetscher sind also in ihrem Wissen und ihren erlernten Fähigkeiten allgemeiner und flächendeckender aufgestellt. Übersetzer dagegen spezialisieren sich auf weniger Sprachen und weniger Gebiete, sind dafür in diesen aber umso bewanderter.

Die Berufsfelder

Aufgrund der unterschiedlichen Ausbildung sind auch die Tätigkeitsfelder von Dolmetschern und Übersetzern verschieden, wenngleich es natürlich Überschneidungen gibt. Dolmetscher findet man eher bei internationalen Verhandlungen, Konferenzen und Betriebsführungen. Übersetzer werden eher für ganz bestimmte Sprachen und Fachgebiete eingesetzt – etwa für die Übertragung hoch spezialisierter Texte wie wissenschaftliche Fachartikel, Patentschriften oder auch Werbebroschüren.

Die Berufsbezeichnung

Wenngleich viele Dolmetscher und Übersetzer eine universitäre Ausbildung durchlaufen, ist es doch nicht zwingend, um sich in Deutschland Dolmetscher oder Übersetzer nennen zu dürfen. Hier ist die Berufsbezeichnung der Sprachmittler nach wie vor nicht gesetzlich geschützt. Dementsprechend liegt es in der Eigenverantwortung der Dienstleister – der Dolmetscher oder Übersetzer – selbst, sich angemessen zu qualifizieren. Qualitativ gut ist der Beruf aber nur mit einer entsprechenden Ausbildung auszuüben, da die gestellten Anforderungen nicht ausschließlich durch ausgezeichnete Fremdsprachenkenntnisse kompensiert werden können.

In den heutigen Zeiten mit zunehmender Spezialisierung und Globalisierung ist es immer wichtiger, bei Übersetzungen ganz genau zu sein. Schließlich soll eine wichtige Transaktion nicht wegen einer falschen Silbe scheitern. Demzufolge sollte auch jeder Kunde prüfen, wie qualifiziert der übersetzende Dienstleister wirklich ist.

Spezialgebiet: Übersetzung von Literatur

Betrachtet man die Übersetzung von literarischen Texten, so wird einmal mehr deutlich, wie bedeutend es ist, möglichst exakt zu arbeiten. Das wissen auch die Verlage, die Übersetzer engagieren, um ihre Bücher in andere Sprachen zu übersetzen. Immerhin spielen die Übersetzer als Interpreten eines Textes eine bedeutende Rolle für den Zugang zu einem Buch und dementsprechend auch für dessen Erfolg. Im Sinne der großen interpretatorischen Leistung des Übersetzers kann man zweifelsfrei davon sprechen, dass eine Übersetzung eine geistige Schöpfung ist – auch im Sinn des Urheberrechts.

Honorierung der literarischen Übersetzungen

Aufgrund der geistigen Schöpfungsleistung ist – mittlerweile – auch die Honorierung der Übersetzungsleistung der von Autoren ähnlich: Die Verlage schließen mit den Übersetzern einen Verlagsvertrag, in dem sie die Nutzungsrechte an eben diesen Verlag abtreten. Finanziell äußert sich das dann so, dass die Übersetzer zunächst ein Garantiehonorar bekommen. Dieses errechnet sich aus den Normseiten, die eine Übersetzung umfasst. Eine Normseite umfasst 30 Zeilen zu je 60 Anschlägen.

Hinzu kommt eine Beteiligung am Absatz des Werkes, und je nachdem an Einnahmen aus Nebenerlösen. Die rechtliche Grundlage für die letzten Punkte wurde allerdings erst zu Beginn diesen Jahres (Januar 2011) durch eine Reform des deutschen Urhebervertragsrechts durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs geschaffen. Nun steht den Übersetzern eine angemessene Beteiligung an Absatz und Nebenerlösen zu. Ebenso sieht das Urhebervertragsrecht die Entwicklung von gemeinsamen Vergütungsregeln zwischen Verlag und Übersetzern vor. Leider ist die praktische Umsetzung der rechtlichen Regelungen nach wie vor kompliziert, da es bislang keine genaue juristische Definition der Auslegung der rechtlichen Rahmenbedingungen gibt.

Quellen: Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V.

Christina Helm, Christina Helm

Christina Helm - Magister Artium (M.A.) in systematischer Musikwissenschaft, Kunstgeschichte und Klassischer Literaturwissenschaft. Freie ...

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