Das Betreuungsgeld - Sinn und Unsinn aktueller Familienpolitk

Kleinkind beim Schaukeln - Stephanie von Keitz
Kleinkind beim Schaukeln - Stephanie von Keitz
Ab 2013 sollen Familien, die Kinder unter drei Jahren zu Hause betreuen, ein Betreuungsgeld erhalten. Doch ist das Betreuungsgeld wirklich sinnvoll?

Inzwischen hat sich die schwarz-gelbe Koalition darauf geeinigt, ab 2013 ein Betreuungsgeld für Kleinkinder einzuführen, wenn sich die Eltern dafür entscheiden, ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr zu Hause zu betreuen. Doch gegen das geplante Betreuungsgeld, dass von der CSU durchgesetzt wurde, gibt es noch Widerstand sowohl innerhalb der CDU als auch in der FDP. Auch was bestimmte Details des Betreuungsgeldes betrifft, konnte man sich noch nicht einigen. Das geplante Betreuungsgeld wird SPD, Linken und Grünen als "Herdprämie" belächelt. Auch stellt sich die Frage, wem das Betreuungsgeld nützen soll und welche Familienpolitik die Regierung denn jetzt eigentlich fördern will.

Wer erhält Betreuungsgeld und in welcher Höhe?

Neben dem Elterngeld für berufstätige Eltern, dass im Januar 2007 eingeführt wurde, soll ab dem Jahr 2013 an Eltern, die ihre Kinder im zweiten Lebensjahr nicht in einer öffentlichen Betreuungseinrichtung unterbringen, 100 Euro monatlich gezahlt werden. Ab 2014 plant man eine Erhöhung des Betreuungsgeldes auf 150 Euro monatlich, das dann auch an Eltern gezahlt werden soll, die ihr Kind im dritten Lebensjahr zu Hause betreuen.

Was, wenn das Kind von der Großmutter oder einer Tagesmutter betreut wird?

Über diese Details zum Betreuungsgeld konnte sich die schwarz-gelbe Koalition noch nicht einigen. Die CSU möchte das Betreuungsgeld auch an Eltern zahlen, die in Vollzeit arbeiten, jedoch, statt die Kinder in die öffentliche Kita zu geben, von einer Tagesmutter oder der Oma zu Hause betreuen lassen. Eventuell sollen auch nur in Teilzeit arbeitende Eltern unterstützt werden. Die FDP möchte jedoch das Betreuungsgeld, wenn überhaupt, nur an Mütter auszahlen, die gar nicht arbeiten gehen. Insgesamt spricht sie sich eher gegen das Betreuungsgeld aus. Es steht noch offen, ob es überhaupt rechtlich umgesetzt werden kann, dass Eltern ein Betreuungsgeld erhalten, obwohl sie ihre Kinder zu einer Tagesmutter geben, die genau wie jede öffentliche Kitaeinrichtungen staatliche Zuschüsse erhält.

Erhalten auch Hartz IV Empfänger Betreuungsgeld?

Man konnte sich auch noch nicht darüber einigen, ob auch Hartz IV-Empfänger Betreuungsgeld erhalten sollen. In der FDP befürwortet man, Hartz IV-Empfängern kein Betreuungsgeld zu zahlen oder das Betreuungsgeld mit den gezahlten Unterstützungsleistungen zu verrechnen. Beziehern von Hartz IV wurde bereits das Elterngeld gestrichen. Die Frage stellt sich, ob es gerecht ist, Leistungen wie das Betreuungsgeld gerade Familien, die am Rande des Existenzminimums leben müssen, zu verweigern.

Die widersprüchliche Familienpolitik des Staates in Kinderbetreuungsangelegenheiten

Der Staat möchte mit dem Betreuungsgeld Mütter (oder auch Väter) unterstützen, die ihr Kind zu Hause erziehen und bewusst darauf verzichten, wieder einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Dieser Ansatz hat durchaus seine Berechtigung, wenn man bedenkt, dass immer mehr Frauen auch von Burnout betroffen sind, da sie den Forderungen unserer Gesellschaft, ihre Kinder perfekt nach modernsten Erziehungsgrundsätzen zu erziehen, den Haushalt zu führen und beruflich ihre Karriere deswegen keinesfalls zu vernachlässigen, nicht mehr gerecht werden können. Die Eltern sollen durch das Betreuungsgeld freier entscheiden können, ob sie lieber bei ihren Kindern zu Hause bleiben oder lieber in ihren Beruf zurückkehren wollen.

Andererseits fragt man sich, welche Familienpolitik die Bundesregierung denn jetzt konsequent verfolgen will. Die Einführung des Betreuungsgeldes steht im Widerspruch zum Elterngeld zur Förderung berufstätiger Eltern und zu dem im Jahre 2008 geänderten Unterhaltsrecht. Eltern, die aufgrund des Betreuungsgeldes zu Hause bleiben, werden an anderer Stelle vom Staat bestraft. Ledige und geschiedene Frauen haben nach dem geänderten Unterhaltsrecht von 2008 nur noch bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Danach können sie per Gesetz dazu verpflichtet werden, Vollzeit zu arbeiten, um damit ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern. Entsprechende Gerichtsurteile gab es bereits hierzu.

Braucht denn ein Kind ab dem dritten Lebensjahr auf einmal so viel weniger Betreuung durch eine Bezugsperson? Abgesehen davon stehen genügend Kindergartenplätze, die eine Ganztagsbetreuung anbieten, besonders in ländlichen Gebieten auch für über Dreijährige nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung.

Könnte man Familien mit (Klein-) Kindern sinnvoller unterstützen?

Voraussichtlich wird das Betreuungsgeld den Bund ab 2014 zwei Milliarden Euro im Jahr kosten. Kritiker raten, dass Geld besser in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen oder in Kitaplätze zu investieren. Wenn bis 2014 nicht genügend Kitaplätze für unter Dreijährige zur Verfügung stehen, bleibt den Eltern keine Alternative, als das Betreuungsgeld in Anspruch zu nehmen. Momentan setzt der Staat mit seiner Politik sehr widersprüchliche Signale, ob Eltern kleiner Kinder Vollzeit berufstätig sein sollten oder nicht. Meistens entscheidet die finanzielle Situation der Familie darüber, ob es sich ein Elternteil leisten kann, zu Hause zu bleiben und daran werden auch 150 Euro Betreuungsgeld im Monat für den Zeitraum von zwei Jahren nichts ändern. Eine wirkliche freie Entscheidung darüber, ob man die eigenen Kinder fremd betreuen lässt oder zu Hause erzieht, könnte nur dann getroffen werden, wenn Eltern zum Beispiel durch den Erhalt von Bürgergeld von finanziellen Zwängen befreit wäre.

Weitere Quelle:

  • Der Spiegel: Im Reich des Unsinns. Nr. 46/ 14.11.11
Stephanie von Keitz, Foto-Studio Bilder Janson

Stephanie von Keitz - Mein Name ist Stephanie von Keitz. Ich wurde am 17. Juli 1977 in Gelnhausen geboren. Beruflich habe ich schon Einiges hinter mir. Ich ...

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